über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Büdlich am Dienstag, dem 10.12.2024
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
| 1. | Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 2. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 3. | Wahl eines weiteren Beigeordneten |
| 4. | Ernennung, Vereidigung und Einführung eines Beigeordneten |
| 5. | Forstwirtschaftsplan 2025 |
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 |
| 7. | Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2021 |
| 8. | Grundsteuerreform – Grundsteuer ab dem 01.01.2025 – Erlass einer Hebesatzsatzung |
| 9. | Vorberatung Haushaltsplan 2025/2026 |
| 10. | Antrag auf Abbruch des bestehenden eingeschossigen, einseitig angebauten |
| Wohn- und Scheunengebäudes; Flur 6, Flurstück 18/2 |
| Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB |
| 11. | Informationen |
Zu TOP 1: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
Aufgrund fehlender Wahlvorschläge kann die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters nicht durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende über eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 04.12.24. Die Ortsgemeinde Büdlich ist seit dem 30.06.2023 ohne eine/einen BürgermeisterIn. Mangels Eingang von Wahlvorschlägen zu den terminierten Neuwahlen am 24.09.2023 bzw. 09.06.2024 fand die Wahl nicht statt, sodass die Wahl nach § 53 Abs. 2 GemO durch den Ortsgemeinderat zu erfolgen hat. In der konstituierenden Sitzung am 29.08.24 kam die Wahl einer/s Nachfolgers/in nicht zustande. Die Kommunalaufsicht ist gehalten, die Bestellung eines/r Beauftragten i.S. des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO vorzunehmen, wenn das Amt des Ortsbürgermeisters offensichtlich auf absehbare Zeit nicht durch Wahl (Direktwahl oder durch den Rat) neu besetzt werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob ein oder mehrere Beigeordnete/r gewählt sind, da eine ehrenamtliche/r Beigeordnete/r kein „Nachfolger“ eines/r Ortsbürgermeisters bzw. einer Ortsbürgermeisterin ist. Die Kommunalaufsicht bittet, mit Nachdruck auf die Wahl eines Ortsbürgermeisters bzw. einer Ortsbürgermeisterin durch den Ortsgemeinderat Büdlich im Hinblick auf die Folgen der Bestellung eines (Vertretungs-)Beauftragten gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO hinzuwirken.
Die Ortsgemeinde wird eindringlich gebeten, schnellstmöglich eine Lösung zu finden.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet die Kommunalaufsicht, vorerst die Bestellung einer/s Beauftragten zurückzustellen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 2: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/
Ortsbürgermeisters
Aufgrund der nicht durchgeführten Wahl (siehe TOP 2) entfällt der Tagesordnungspunkt.
Zu TOP 3: Wahl eines weiteren Beigeordneten
Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Nach § 53 Abs. 4 GemO darf Beigeordneter nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht. (z.B. als Gemeindearbeiter).
Der Erste Beigeordnete wurde in der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 29.08.2024 gewählt. Nach der Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2017 hat die Ortsgemeinde Büdlich bis zu 2 Beigeordnete.
Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Laura Nisius und Bernd Thömmes sind bereit, diese Aufgabe zu übernehmen.
Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert der Vorsitzende den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Er verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der/des weiteren Beigeordneten.
Vorgeschlagen wird Herr Andreas Paulus.
Weiter Vorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Andreas Paulus 6 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Damit hat Herr Andreas Paulus mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit einstimmig als Beigeordneter gewählt.
Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Zu TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung eines Beigeordneten
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter in öffentlicher Sitzung.
Herr Andreas Paulus wird vom Ersten Beigeordnete Albert Hoff gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten ernannt. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Zu TOP 5: Forstwirtschaftsplan 2025
a) Forstwirtschaftsplan
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Revierleiterin des Forstreviers Büdlich, Frau Tamara Teufel.
Einleitend führt Frau Teufel aus, dass das Forstwirtschaftsjahr 2023 mit einem Ergebnis von rd. 43.000 € abgeschlossen hat.
Sie führt weiter aus, dass sich das Forstwirtschaftsjahr 2024 weitestgehend planmäßig entwickelt habe und voraussichtlich mit einem Überschuss von rd. 43.000 € abschließen wird.
Anschließend erläutert die Revierleiterin den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025.
Die Einnahmen aus dem Holzverkauf sind für 2025 mit 77.882 € kalkuliert. Der Holzeinschlag soll vorrangig in den Abteilungen 3k (Douglasie), 6a und 12a (Laubholz) erfolgen. Das Brennholz wird in den Abteilungen 6a und 12a zur Verfügung gestellt. Nach Abzug der Holzerntekosten in Höhe von 38.030 € ist mit einem Deckungsbetrag aus dem Holzverkauf in Höhe von 39.852 € zu rechnen. Für die erforderliche Aufforstung der Kalamitätsflächen im Bereich "Burgkopf“ und "Büdlicher Berg" ist ein Betrag in Höhe von 18.200 € eingeplant. Die Mittel für Wildverbissschutz sind mit 2.200 € geplant. Zukünftig wird ein anderes Verfahren zum Verbissschutz Anwendung finden. Durch die Umstellung auf ein natürliches Universalmittel, dass im Sprühverfahren aufgetragen wird, kann mit geringerem Arbeitsaufwand als bisher ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Für die Unterhaltung der Waldwege sind 6.500 € veranschlagt.
Die Fixkosten des Waldeigentums für Berufsgenossenschaft, Versicherung, Grundsteuern und Forstverbandsumlage betragen 9.020 €. Die Kosten für die forstbetrieblichen Dienstleistungen des Forstamtes, wie Revierleitung und technische Produktionsleitung, belaufen sich auf 13.500 €. An Fördermitteln für das klimaangepasste Waldmanagement werden 19.700 € erwartet.
Bei Gesamteinnahmen in Höhe von 101.482.€ und Gesamtausgaben von 98.450 € wird bei planmäßiger Entwicklung in 2025 ein Überschuss von 3.032 € erwartet.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Büdlich den Forstwirtschaftsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 in der vorgelegten Form und beauftragt das Forstamt Hochwald mit der Durchführung desselben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
b) Brennholzverkauf 2024/2025
Das Forstamt Hochwald hat mit Info-Schreiben vom 29.08.24 die Gemeindewaldbetriebe des Forstamtes Hochwald über die Marktsituation bezüglich des Brennholzes 2024/25 informiert und empfohlen, den Verkaufspreis für Brennholz den Mindestpreisen für den Staatswald anzupassen. Es wird empfohlen, Laubhartholz zu einem Preis von 73,00 €/fm und Nadelholz zu einem Preis von 50,00 €/fm zu veräußern.
Entgegen der Empfehlung des Forstamtes vertritt der Ortsgemeinderat Büdlich die Auffassung, dass sowohl das Verkaufsverfahren als auch die Brennholzpreise des Vorjahres unverändert angewandt werden sollen, d.h.:
Der Verkauf von Brennholz soll zu folgenden Preisen erfolgen:
| - Hartlaubhölzer | 65,00 €/fm |
| - Nadelhölzer | 45,00 €/fm |
| - Maximale Abgabe je Haushalt | 9 fm |
- Angebot von älterem Holz nach Gebot
- Revierleitung wird mit dem Verkauf beauftragt.
Es wird wie folgt beschlossen:
Der Beschluss aus dem Vorjahr soll auch in der Saison 2024/2025 unverändert angewandt werden. Die Abgabe von älterem Holz erfolgt nach Gebot.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 6: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Markus Stein, Vorsitzender der Rechnungsprüfer, der über die am 21.11.2024 durchgeführte Prüfung informiert und das Prüfungsergebnis wie folgt erläutert:
I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2021 in ihrer Sitzung am 21.11.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Büdlich. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es, auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Markus Stein, den Antrag, der Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
II. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Büdlich.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von |
| 1.978.174,44 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von |
| 116.556,67 € aus. | |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
| - Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor |
| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Büdlich. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.532.227,68 ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2020 um 116.556,67 € verbessert. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
| - Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 88.844,94 € auf 1.978.174,44 € erhöht; |
| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen reduzierte sich um 10.626,82 € auf 250.447,62 €. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
| - Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2021 um 89.458,72 € auf 145.865,55 € erhöht. |
| - Die Investitionskredite verminderten sich in 2021 um 22.104,44 € auf 207.278,35 €. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Büdlich und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
| Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
| Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung der Rechnungsprüfer und stellt gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO den Jahresabschluss in der o.g. Form fest. |
| Der Beschluss erfolgt einstimmig. |
| Der Erste Beigeordnete Albert Hoff hat gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. |
TOP 7: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 31.12.2021
Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2021 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, Herr Markus Stein, den Antrag, der Bürgermeisterin, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Erste Beigeordnete Albert Hoff hat gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 8: Grundsteuerreform Grundsteuer ab dem 01.01.2025 - Hebesatzsatzung
Der Hebesatz für die Grundsteuern wird für ein oder mehrere Jahre in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde festgesetzt. Die Festsetzung gilt jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“. Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung des Hebesatzes über den 01.01.2025 hinaus – erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist.
Sofern die Haushaltssatzung 2025 nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht wird / werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund, die Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2025 mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
In dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung wurden die zum jetzigen Zeitpunkt geltenden Hebesätze aufgenommen. Sofern eine Anpassung der Steuerhebesätze im Jahr 2025 erforderlich wird, erfolgt dies im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Hebesatzsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Der Beschluss erfolgt mit 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Zu TOP 9: Vorberatung Haushaltsplan 2025/2026
Für folgende Maßnahmen sollen Mittel in den Haushaltsplan 2025/2026 eingestellt werden:
- Ausbau/Instandhaltung eines Wirtschaftsweges
- Reparatur der Eingangstreppe am Bürgerhaus
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 10: Antrag auf Abbruch des bestehenden eingeschossigen, einseitig angebauten Wohn- und Scheunengebäudes; Flur 6, Flurstück 18/2
- Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 18/2 den Abbruch eines bestehenden eingeschossigen, einseitig angebauten Wohn- und Scheunengebäudes.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
In Bezug auf die Art der baulichen Nutzung beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO (gemischte Baufläche).
Das baufällige innerörtliche Wohn- und Scheunengebäude soll komplett abgerissen werden.
Bei der Genehmigung durch die Kreisverwaltung sollte beachtet werden, dass das Gebäude einen gemeinsamen Giebel mit dem benachbarten bewohnen Einfamilienhaus hat.
Um Schäden an diesem Giebel zu vermeiden, sollte der Abriss äußerst sorgsam von erfahrenen Fachleuten vorgenommen werden.
Der Ortsgemeinderat Büdlich erteilt für den Antrag auf Abbruch des bestehenden eingeschossigen, einseitig angebauten Wohn- und Scheunengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Büdlich, Flur 6, Flurstück 18/2 sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 11: Informationen und Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
a) Mit den Arbeiten zur barrierefreien Gestaltung des Zugangs zum Spielplatz wurde zwischenzeitlich begonnen. Witterungsbedingt ist ein Abschluss der Arbeiten zzt. nicht möglich.
b) Das Projekt "Starkregenvorsorgekonzept" kann evtl. noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
c) Vor Ende der Sitzung bedankt sich der Vorsitzende bei den Bürgerinnen und Bürgern für die wertvolle ehrenamtliche Unterstützung im vergangenen Jahr. Sei es die Organisation von Veranstaltungen, die Unterstützung bei verschiedenen Projekten und Arbeitseinsätzen der Ortsgemeinde, die Mitarbeit in den Gremien u.v.m.
Diese Unterstützung hat nicht nur den Erfolg der Projekte ermöglicht, sondern auch das Gemeinschaftsgefühlt gestärkt. Er wünscht sich, dass auch in Zukunft diese erfolgreiche Zusammenarbeit weitergeführt werden kann.