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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 3/2026
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 10.12.2025

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Vereinbarung anlässlich der Übertragung der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus in Thalfang

2.

Jahresabschluss 2024 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

3.

Entlastung gem. § 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2024 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

4.

Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2026, Investitionsprogramm 2025 – 2029, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2026

5.

Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke

6.

Vergabe – Sanierung Sammler Himmelberg

7.

Vergabe - Sanierung Sammler Hilscheid

8.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 gem. §§ 95 und 96 GemO

9.

Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten

10.

Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten

11.

Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser (TSF-W) für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Standort: Immert

Vergabe Los I – Fahrgestell und Fahrzeugaufbau

12.

Änderung des Flächennutzungsplans für ein Grundstück in Deuselbach zur späteren Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

13.

Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

14.

Änderung der Hauptsatzung

15.

Informationen und Verschiedenes

16.

IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“,

Antrag der Fraktion Neue Liste e.V.

17.

Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“,

Antrag der Fraktion Neue Liste e.V.

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Informationen und Verschiedenes

I. Öffentlicher Teil

18.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1:

Vereinbarung anlässlich der Übertragung der Schulträgerschaft der Erbeskopf Realschule plus in Thalfang

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.03.2025 wurde beschlossen die Schulträgerschaft der Erbeskopf-Realschule plus Thalfang auf den Landkreis zu übertragen. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu schließen. Der Entwurf der Vereinbarung liegt nunmehr vor.

Nach kurzer Beratung beantragt Fraktionsvorsitzender Richard Pestemer (FWG Erbeskopf) die Beschlussfassung bezüglich der vorliegenden Vereinbarung zu vertagen (Anlage 1).

Der Beschluss erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen.

Die Vertagung ist somit abgelehnt.

Sodann ergeht folgender Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Übergang der Trägerschaft der Erbeskopf-Realschule plus auf den Landkreis Bernkastel-Wittlich auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Der Beschluss erfolgt mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.

Zu TOP 2:

Jahresabschluss 2024 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeisterin Tamara Breitbach das Wort an Werkleiter Peter Piegza, der im Folgenden den Jahresabschluss anhand einer PowerPoint-Präsentation detailliert erläutert.

Den vorliegenden Prüfungsberichten der Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2024 ist zu entnehmen, dass die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung für das Jahr 2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

Die Jahresergebnisse aller Betriebszweige stellen sich wie folgt dar:

Nach erfolgter Beratung ergeht folgender Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO wie folgt festzustellen:

Betriebszweig Wasserversorgung

Jahresabschluss zum 31.12.2024

1.

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 9.288.393,40 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 weist einen Jahresverlust in Höhe 240.530,83 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresverlust 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Betriebszweig Abwasserreinigung

Jahresabschluss zum 31.12.2024

1.

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 17.788.065,62 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 weist einen Jahresverlust in Höhe von 186.307,09 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresgewinn 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Betriebszweig Wärmeversorgung

Jahresabschluss zum 31.12.2024

1.

Die Bilanz zum 31.12.2024 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 952.319,33 € ab.

2.

Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2024 weist einen Jahresverlust in Höhe von 27.904,63 € aus.

3.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt.

4.

Der Jahresverlust 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3:

Entlastung gem. § 114 GemO zu den Jahresabschlüssen 2024 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung

Bürgermeisterin Dr. Tamara Breitbach übergibt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied Richard Pestemer der nachfolgend informiert, dass nach § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO der Verbandsgemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten entscheidet.

Die nach der Landesverordnung zu § 89 GemO vorgeschrieben Schlussbesprechung hat in der Sitzung des Werkausschusses am 02.10.2025 stattgefunden.

Neben der Empfehlung den Jahresabschluss 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung festzustellen, hat der Werkausschuss auf der Grundlage der erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerke empfohlen, bezüglich des vorstehenden Jahresabschlusses die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, bezüglich des Jahresabschlusses 2024 für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Bürgermeisterin Tamara Breitbach und die Beigeordneten nehmen gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 4:

Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2026, Investitionsprogramm 2025 – 2029, Kalkulation und Festsetzung der Entgelte 2026

Werkleiter Peter Piegza erläutert ausführlich den vorliegenden Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke für das Jahr 2026 und stellt dabei insbesondere die notwendigen Entgeltanpassungen zur Stabilisierung und Sicherung einer nachhaltigen Versorgungssituation heraus.

Entsprechend dem vorliegenden Entwurf schließt der Betriebszweig

-

Wasserversorgung

mit einem Gewinn in Höhe von

19.180 €

-

Abwasserreinigung

mit einem Gewinn in Höhe von

19.290 €

-

Wärmeversorgung

mit einem Verlust in Höhe von

15.520 €

-

EGZ

mit einem Verlust in Höhe von

504.200 € ab.

Im Betriebszweig Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung ist es erforderlich die laufenden Entgelte anzupassen. Für den Kostenträger Wasserversorgung werden als laufende Entgelte, Gebühren und wiederkehrende Beiträge erhoben. Gem. § 12 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 13.12.2023 werden von den entgeltsfähigen Kosten 25 % als wiederkehrender Beitrag erhoben. Die restlichen Kosten werden über die Gebühren erhoben.

Aufgrund der im vorliegenden Wirtschaftsplan enthaltenen Erhöhungen, ergeben sich folgende neuen Entgelte und Beiträge:

BZ Wasserversorgung

Wiederkehrende Beiträge

Zählergröße

2026

2025

2024

bis Qn 2,5

94 €

79 €

75 €

Qn 6

226 €

189 €

180 €

Qn 10

377 €

314 €

300 €

Qn 15

566 €

470 €

450 €

Qn 25

943 €

785 €

750 €

Qn 40

1.508 €

1.255 €

1.200 €

Qn 60

2.262 €

1.883 €

1.800 €

Qn 150

5.656 €

4.705 €

4.500 €

Gebühr

2026

2025

2024

2023

Tarifabnehmer und Großabnehmer (netto)

2,10 €

1,56 €

1,41 €

1,05 €

Sonderabnehmer (netto)

0,60 €

0,50 €

0,50 €

0,25 €

BZ Abwasserreinigung

2026

2025

2024

2023

Wiederkehrender Beitrag

Schmutzwasser

0,13 €

0,10 €

0,10 €

0,10 €

Niederschlagswasser

0,50 €

0,45 €

0,45 €

0,45 €

Gebühr

3,08 €

2,50 €

2,50 €

2,50 €

BZ Wärmeversorgung

Gebühr

2026

2025

2024

2023

Private Abnehmer

0,09 €

0,045 €

0,045 €

0,045 €

In der sich anschließenden Diskussion wird die geplante, beispiellose Erhöhung der Entgelte und Gebühren fraktionsübergreifen beklagt, aber letztendlich – mit Ausnahme der FWG Erbeskopf - als alternativlos angesehen. Von der FWG Erbeskopf wird angeregt, die Staffelung der Entgelte nach Pro-Kopf-Verbrauch zu prüfen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2026 für die vier Betriebszweige der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf (Eigenbetrieb).

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 durch Beschluss wie dargestellt festzusetzen sowie Vorauszahlungen in Höhe der festgesetzten laufenden Entgelte (Gebühren und Wiederkehrende Beiträge) zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026.

Der Beschluss erfolgt mit 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Zu TOP 5:

Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke

Mit der vorgesehenen Erweiterung der Verbandsgemeindewerke Thalfang – Eigenbetrieb - um den vierten Betriebszweig „Erholungs- und Gesundheitszentrum (EGZ) / Schwimmbad Thalfang“ soll die Organisationsstruktur der Verbandsgemeindewerke in der Betriebsatzung vollständig abgebildet und rechtlich eindeutig geregelt werden.

Der den Ratsmitgliedern vorliegende Entwurf der Betriebssatzung wird durch den Werkleiter vorgestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6:

Vergabe – Sanierung Sammler Himmelberg

Im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung ist die Sanierung des bestehenden Abwassersammlers in Himmelberg erforderlich. Das vorhandene Bauwerk weist strukturelle Mängel auf, welche eine hydraulische und statische Sanierung unumgänglich machen. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Abwasserableitung.

Unter Einhaltung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“, wurde die Planungs- und Ingenieurleistung bereits per Direktvergabe beauftragt. Im Rahmen des Projektes wurde die Bauleistung beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 08.09.2025. Es wurden insgesamt 3 Angebote fristgerecht eingereicht. Die Angebote wurden rechnerisch geprüft. Preisspiegel (brutto, inkl. MwSt.)

Günstigster Bieter ist die Firma Katec Kanaltechnik, Simmern, mit einer Angebotssumme von 257.054,11 € brutto. Das Angebot ist vollständig und wertbar. Die weiteren Angebote bewegen sich in einer Spanne bis 320.485,34 € brutto.

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan 2025 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionen Sammler Himmelberg ein

-

Kostenansatz von 350.000,00 € brutto (WJ 2025) beschlossen.

-

Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Werkleitung mit der Beauftragung der Bauleistung zur Sanierung des Sammlers Himmelberg an die Firma Katec Kanaltechnik, Simmern, mit einer Angebotssumme von 257.054,11 € brutto zu betrauen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7:

Vergabe - Sanierung Sammler Hilscheid

Im Rahmen der kommunalen Abwasserbeseitigung ist die Sanierung des bestehenden Abwassersammlers in Hilscheid erforderlich. Das vorhandene Bauwerk weist strukturelle Mängel auf, welche eine hydraulische und statische Sanierung unumgänglich machen. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Abwasserableitung.

Unter Einhaltung der Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“, wurde die Planungs- und Ingenieurleistung bereits per Direktvergabe beauftragt. Im Rahmen des Projektes wurde die Bauleistung beschränkt ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 08.09.2025. Es wurden insgesamt 4 Angebote fristgerecht eingereicht. Die Angebote wurden rechnerisch geprüft. Preisspiegel (brutto, inkl. MwSt.)

Nr.

Bieter

Angebot

1

Katec Kanaltechnik, Simmern

202.103,58 €

2

251.107,37 €

3

256.254,22 €

4

263.806,57 €

Günstigster Bieter ist die Firma Katec Kanaltechnik, Simmern, mit einer Angebotssumme von 202.103,58 € brutto. Das Angebot ist vollständig und wertbar. Die weiteren Angebote bewegen sich in einer Spanne bis 263.806,57 € brutto.

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan 2025 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionen Sammler Hilscheid ein Kostenansatz von 220.000,00 € brutto (WJ 2025) beschlossen.

Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Werkleitung mit der Beauftragung der Bauleistung zur Sanierung des Sammlers Hilscheid an die Firma Katec Kanaltechnik, Simmern, mit einer Angebotssumme von 202.103,58 € brutto zu betrauen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 gem. §§ 95 und 96 GemO

Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert Kämmerin Anna-Katharina Ebel die Eckpunkte des in den Ausschüssen ausführlich vorberatenen Haushaltsplanes 2026.

Sie führt aus, dass der Ergebnishaushalt, insbesondere aufgrund der Übergabe der Erbeskopf-Realschule plus zum 01.01.2026 an den Kreis Bernkastel-Wittlich, mit einem Defizit von rd. 8,8 Mio. € abschließt. Der Finanzhaushalt kann mit einer Verbandsgemeindeumlage von 44,1 % ausgeglichen werden. Sodann beantwortet sie die Fragen der Ausschussmitglieder.

Fraktionsübergreifend dankt man der Verwaltung für die Erstellung des Zahlenwerkes und die Fokussierung auf Digitalisierung, Klimaschutz- und Fördermanagement. Zudem wird die Senkung der VG-Umlage als kleines Signal gesehen, was jedoch in den Folgejahren fortgeführt werden muss.

Richard Pestemer (Fraktionsvorsitzender FWG Erbeskopf) beantragt, dass sich die Vertreter der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf im Zweckverband „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für einen Verzicht auf den Einsatz der Schneekanonen einsetzen sollen (Anlage 2).

Der Beschluss erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Sodann beantragt Herr Pestemer den vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2026 einschließlich Haushaltssatzung zur Klärung mehrerer Sachverhalte zunächst zurückzustellen (Anlage 3).

Der Beschluss erfolgt mit 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Fassung.

Der Beschluss erfolgt mit 12 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 9:

Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten

Gem. § 44 (1) GemO kann der Verbandsgemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seine Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Verbandsgemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Der Verbandsgemeinderat bestimmt das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden.

Aufgrund der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 19.11.2025 hat die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage ausgearbeitet.

Obwohl die Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten mehrheitlich grundsätzlich befürwortet wird, soll die Angelegenheit wegen Unstimmigkeiten bei der Besetzung des Ausschusses zunächst vertagt werden. Folgerichtig wird dann auch die unter TOP 10 vorgesehen Wahl der Ausschussmitglieder hinfällig.

Ratsmitglied Silvia Pfeiffer gibt den als Anlage 4 zur Niederschrift beigefügten Redebeitrag zu Protokoll.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Bildung eines Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten und die Wahl der Ausschussmitglieder zur Vorberatung zunächst wieder in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 10:

Wahl von Ausschussmitgliedern für den Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten

Aufgrund der Beschlussfassung unter TOP 9 entfällt der Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 11:

Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser (TSF-W) für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Standort: Immert

Vergabe Los I – Fahrgestell und Fahrzeugaufbau

Die Leistungen wurden vom 29.08.2025 bis 07.10.2025 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben.

Die Vergabeunterlagen für das Fahrzeug wurden von 5 Firmen angefordert.

Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.

Das Angebot wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Rang

Bieter

Angebotssumme (Brutto)

1

Wiss GmbH und Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad Adenauer Ring 4, 79336 Herbolzheim

267.112,64 €

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 267.112,64 € (Brutto).

Der Schätzpreis des Fahrzeuges lag bei 238.000 € (Brutto). Demnach liegt das Angebot inklusive des „Einbaus einer Lagerung für 2 Ersatzflaschen für den PA“ insgesamt 29.112,64 € über dem Schätzpreis. Seitens der Vergabestelle wird die Überschreitung gegenüber dem Schätzpreis gerade bei Spezialfahrzeugen und in einem dynamischen KFZ-Markt mit rohstoffbedingten Schwankungen als angemessen betrachtet, so dass nicht von einem überhöhten Preis ausgegangen wird.

Im Haushaltsplan war eine Verpflichtungsermächtigung für das Fahrzeug von 200.000 Euro eingeplant. Die Finanzierung der Differenz von 67.112,64 Euro soll über eine Verpflichtungsermächtigung in 2027 finanziert werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 19.11.2025 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Auftrag an die Firma Wiss zu vergeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wasser (TSF-W) an die Firma Wiss GmbH + Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad Adenauer Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 267.112,64 € (Brutto) incl. dem Einbau einer Lagerung für den PA zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 5 Enthaltungen.

Zu TOP 12:

Änderung des Flächennutzungsplans für ein Grundstück in Deuselbach zur späteren Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

Bürgermeisterin Tamara Breitbach informiert, dass sich in Abstimmungsgesprächen mit der zuständigen Kreisverwaltung kurzfristig ergeben hat, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Deuselbach auf dem Grundstück Gemarkung Deuselbach, Flur 15, Flurstück 47 keine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist, sodass die diesbezügliche Beschlussfassung entfallen kann.

Zur Realisierung der Maßnahme kann der deutlich schnellere und kostengünstigere Weg über eine Ergänzungssatzung nach § 34 (4) Nr. 3 BauGB gegangen werden.

Zur Aufstellung der Ergänzungssatzung soll das Büro BKS Stadtplanung GmbH aus Trier beauftragt werden. Die Leistungen umfassen die Aufstellung der Satzung inkl. Begründung und Textfestsetzungen (Grundleistungen analog zu § 21 HOAI) sowie die Verfahrensbegleitung (Besondere Leistungen gemäß Anlage 9 zu § 19 Abs. 2 HOAI) und den Fachbeitrag Naturschutz mit Biotoptypenkartierung sowie der Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, das Büro BKS Stadtplanung GmbH aus Trier mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses in Deuselbach mit Honorarkosten in Höhe von 11.884,53 € (brutto) zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 13:

Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

Beim Verschulden durch Dritte können diese nach § 55 Abs. 1 und 2 LBKG zum Kostenersatz herangezogen werden.

Die bisherige Satzung ist inzwischen veraltet und entspricht nach Novellierung des LBKG vom 17.06.2025 nicht mehr den aktuellen rechtlichen Vorgaben, sodass auf Grundlage der vom Gemeinde- und Städtebund herausgebrachten Mustersatzung vom 22.09.2025 und der Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge vom 30.05.2025 die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf neu gefasst werden muss.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt dem Erlass der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in der vorliegenden Form zuzustimmen. Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf vom 25.06.2007, in Kraft getreten am 06.07.2007 mit der Anlage zur Satzung vom 25.06.2007, tritt somit zum 31.12.2025 außer Kraft.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 14:

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Die wegen der Bildung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten geplanten Änderungen der Hauptsatzung sollen aufgrund der Beschlussfassung unter TOP 9 in der heutigen Sitzung nicht beschlossen werden.

Notwendig ist jedoch, aufgrund der Übernahme der Erbeskopf Realschule plus zum 01.01.2026 durch den Kreis Bernkastel-Wittlich, eine Reduzierung der Mitgliederanzahl des Schulträgerausschusses von 15 auf 13 Mitglieder. Demnach besteht der Schulträgerausschuss zukünftig aus 13 Mitgliedern / Stellvertretern, wovon 9 Mitglieder des Verbandsgemeinderates und 4 sonstige Bürger sind. Die 4 sonstige Bürger werden aus Lehrkräften und Elternvertreter/innen der verbandsgemeindeangehörigen Schulen gebildet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, aufgrund der Übernahme der Erbeskopf Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich, die Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass der Schulträgerausschuss nunmehr aus 13 Mitgliedern / Stellvertretern besteht, wovon 9 Mitglieder des Verbandsgemeinderates und 4 sonstige Bürger sind. Die 4 sonstigen Bürger werden aus Lehrkräften und Elternvertreter/innen der verbandsgemeindeangehörigen Schulen gebildet. Die geänderte Hauptsatzung soll am 01.01.2026 in Kraft treten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 2 Enthaltungen.

Zu TOP 15:

Informationen und Verschiedenes

Bürgermeisterin Tamara Breitbach informiert über folgende Themen:

§

Fördermittelbewilligungen

Für die umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen der KiTa Regenbogen in Thalfang, der Hochwaldhalle Horath und der Grundschule Malborn wurden Mittel aus dem EFRE-Programm bewilligt. Die Vorsitzende gratuliert den Zuwendungsempfängern.

§

Weihnachtsgrüße

Die Motive der diesjährigen Weihnachtskarten wurden im Rahmen eines Malwettbewerbes von Kindern aus der Verbandsgemeinde gestaltet. Im Rahmen einer Ausstellungseröffnung im Rathaus bedankte sich Bürgermeisterin Tamara Breitbach bei den zahlreichen kleinen Künstlern.

§

Niederschriften

Um die Effizienz der Verwaltung zu steigern, werden alle Niederschriften über die Sitzungen der Gremien der Verbandsgemeinde und ihrer Ortsgemeinden zukünftig als Beschlussniederschrift verfasst. Zu Protokoll gegebene Wortbeiträge werden als Anlage der entsprechenden Niederschrift beigefügt.

§

Furt Neunkirchen

Ratsmitglied Richard Pestemer erinnert daran, dass die bereits in 2021 beschlossene Maßnahme „Herstellung einer 2. Furt auf der Gemarkung Neunkirchen“ noch nicht umgesetzt wurde.

Zu TOP 16:

IKZ-Sonderförderung „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“, Antrag der Fraktion Neue Liste e.V.

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der Neuen Liste e.V., Herrn Rouven Bruce Schording, der im Folgenden den als Anlage 5 der Niederschrift beigefügten Antrag seiner Fraktion erläutert, indem die Teilnahme am IKZ-Sonderförderprogramm „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ und die Suche entsprechender Kooperationspartner beantragt wird.

In der sich anschließenden Beratung wird der Antrag inhaltlich von allen Fraktionen befürwortet. Dieser sollte jedoch aufgrund der fehlenden Zeit zur Vorberatung in den Fraktionen zunächst in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.

Die Neue Liste e.V. zeigt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden und zieht den Antrag zurück.

Zu TOP 17:

Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“, Antrag der Fraktion Neue Liste e.V.

Zudem beantragt die Neue Liste e.V. den Beitritt zur Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ (Anlage 6).

Auch dieser Antrag wird mehrheitlich befürwortet. Um eine Vorberatung in den Fraktionen und im Haupt- und Finanzausschuss zu ermöglichen, wird auch dieser Antrag zurückgezogen.

Zu TOP 18:

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Verbandsgemeinderat hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen die Grundstücke Gemarkung Horath, Flur 24, Flurstück 8/1, 8/2, 9/1 und 9/2 käuflich zu erwerben, um darauf ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.