über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates
Hilscheid am Mittwoch, den 07.06.2023
Einwohnerfragestunde
Kommunaler Klimapakt
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028, Benennung einer geeigneten Person für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Hilscheid
Vergütung von Traktorstunden des Gemeindearbeiters, im Rahmen von Arbeiten für die Ortsgemeinde
Information
Zu TOP 1: | Einwohnerfragestunde |
Von der nach § 16 a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten, wurde kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: | Kommunaler Klimapakt |
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird. Im Rahmen des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Voraussetzung für den Beitritt ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Verbandsgemeinderates und der Ortsgemeinderäte mit dieser Selbstverpflichtung; weiterhin sind dazu bis zu fünf konkreten Maßnahmen zu nennen, die die Kommune dazu umsetzen will.
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten der Ortsgemeinde sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Ortstgemeinde Hilscheid kommen dazu folgende in Betracht:
Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses
Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregen- und Hochwasservorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzept
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
Der Beitritt von Ortsgemeinden kann nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden und der Ratsbeschluss der Verbandsgemeinde. Für den Beitritt einer Verbandsgemeinde ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend, dass alle Ortsgemeinden dem KKP beitreten. Dies wirkt sich keinesfalls negativ auf den Beitritt aus.
Die Ortsgemeinde Hilscheid tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Erfassung der Eignung und schrittweise Realisierung von PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen
Energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses
Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregen- und Hochwasservorsorge auf Grundlage des derzeit in Erstellung befindlichen Konzept
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: | Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Benennung einer geeigneten Person für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Hilscheid |
Die Wahlzeit der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern der Landgerichte läuft Ende dieses Jahres aus. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden daher in diesem Jahr die entsprechenden Neuwahlen durchgeführt.
Hierbei sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 06.12.2022 die Ortsgemeinden maßgeblich an der Erstellung der Vorschlagslisten zur Wahl zu beteiligen.
In Anlehnung an die Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2022 hat der Präsident des Landgerichts Trier die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen festgelegt.
Für den Amtsbezirk Hermeskeil kann die Ortsgemeinde eine geeignete Person für die Vorschlagliste benennen und zwar bis spätestens 30.06.2023.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 und § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl i.S.d. § 40 GemO, mit den weiteren Folgen, dass bei der Entscheidung des Ortsgemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden sowie dass der Ortsgemeinderat gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO wird aus dem Rat die offene Abstimmung beantragt.
Der Beschluss darüber erfolgt einstimmig.
Folgende Bürgerin hat sich für die Benennung als geeignete Person für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Hilscheid zur Haupt- und Schöffenwahl gemeldet:
Frau Nicole Schiffmann.
Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.
Der Ortsgemeinderat beschließt Frau Nicole Schiffmann für die Vorschlagsliste zu benennen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig
Zu TOP 4: | Vergütung von Traktorstunden des Gemeindearbeiters, im Rahmen von Arbeiten für die Ortsgemeinde Hilscheid |
Einleitend erläutert der Vorsitzende, dass die Vergütung der Traktorstunden noch festzulegen ist. Ferner führte er aus, dass der Betrag von 15 EUR pro Stunde als angemessen anzusehen ist.
Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, pro Traktorstunden 15 EUR zu vergüten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: | Information |
| - | Sachstand Heizung Gemeindehaus/Schulungsraum Feuerwehr. Das Leck wurde von der beauftragten Firma nicht gefunden. Durch Zufall wurde das Leck im Gerätehaus gefunden. Der Schaden wurde von der Heizungsbaufirma Hürtgen, Thalfang behoben. |
| - | Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über den Sachstand des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommune in RLP und dass die Ortsgemeinde diesbezüglich ein Informationsschreiben erhalten hat. Dieses wurde durch den Vorsitzenden an alle Ratsmitglieder zur Kenntnis weitergeleitet. |
| - | Festausschuss 750 Jahr Feier. Diese Feierlichkeit findet nächstes Jahr statt. Für die Gestaltung des Festes werden freiwillige Bürgerinnen und Bürger gesucht. Ein Festausschuss soll gebildet werden, der die Organisation übernimmt. |
| - | Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über das Schreiben des Innenministers Ebling bezüglich der Kommunal- und Verwaltungsreform. |