| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 |
| 3. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020 |
| 4. | Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED |
| 5. | Kinderspielplatz |
| 6. | Friedhofssatzung |
| 7. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Pachtangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 8. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von den anwesenden Einwohnern werden Fragen zu folgenden Punkten gestellt:
| - | Stand einer beim VG-Bauamt vorliegenden Bauvoranfrage |
| - | ein Defibrillator wurde bisher noch nicht installiert |
| - | Sachstand Wirtschaftswege-Satzung |
| - | Mail vom Sitzungstag mit verschiedenen Fragen |
Die Vorsitzende gibt hierzu Erklärungen ab bzw. wird bei der VG-Verwaltung nachfragen.
zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an Berthold Burkart, Vorsitzender der Rechnungsprüfer, der über die am 21.03.2024 durchgeführte Prüfung informiert und das Prüfungsergebnis wie folgt erläutert:
I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2020 in ihrer Sitzung am 21.03.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Merschbach. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
II. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Merschbach.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von € 1.464.787,43 ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von € 57.146,73 aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
| - | Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
| - | ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
| - | die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
| - | der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Merschbach. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von € 1.104.767,19 ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2019 um € 57.146,73 erhöht. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
| - | Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um € 21.912,60 auf € 1.464.787,43 erhöht |
| - | das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verminderte sich um € 25.985,94 auf € 101.482,43. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
| - | Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde ist in 2020 um € 29.510,47 auf € 167.771,66 angestiegen. |
| - | Die Investitionskredite haben sich in 2020 um € 5.204,36 auf € 50.745,58 reduziert. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
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| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Merschbach und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
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| Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
Der Ortsgemeinderat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO den Jahresabschluss in der o.g. Form fest.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ortsbürgermeisterin Hornberg und der damalige 1. Beigeordnete Hans-Werner Bauer haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
zu TOP 3: Entlastung gem. § 114 GemO
Aufgrund der erfolgten Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 stellt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer, RM Berthold Burkart, den Antrag, der Bürgermeisterin, der Ortsbürgermeisterin und dem damaligen Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ortsbürgermeisterin Hornberg und der damalige 1. Beigeordnete Hans-Werner Bauer haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
zu TOP 4: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
Die Ratsmitglieder hatten die von Westenergie AG erstellten Unterlagen bereits vor der Sitzung erhalten.
Die Vorsitzende erklärt u.a.,
| - | welcher Leuchtkopf für die vorhandenen Peitschenmasten geeignet ist; |
| - | dass die Austausch-Maßnahme rd. T€ 10 kostet; |
| - | den Grundstückseigentümern in der Ortslage keine Kosten entstehen; |
| - | dass sich diese Maßnahme, auch aufgrund der Stromeinsparung, in rd. 6 Jahren amortisiert |
| - | eine Neigung des Leuchtkopfes zur besseren Ausleuchtung möglich ist. |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED einstimmig zu.
zu TOP 5: Kinderspielplatz
Nach einem Auftrag durch den Rat hat die Vorsitzende Angebote zum Bau eines Kinderspielplatzes in einer Gesamthöhe von rd. T€ 38 eingeholt.
Hinzuzurechnen sind noch Kosten für die Aufstellung eines Zauns, der u.a. die Sicherheit zum anliegenden Bachlauf gewährleisten soll.
Aufgrund der einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen und umfangreichen Vorgaben erscheint es sinnvoll, einen Fachplaner einzubeziehen.
Beschluss:
Um den zeitlichen Ablauf des Projektes nicht noch weiter zu verzögern und unter Berücksichtigung der langen Lieferzeiten von Spielgeräten, beschließt der Rat, einen Fachplaner zu beauftragen, der die bisherigen Vorstellungen des Rates bei der Planung berücksichtigen soll.
Der Beschluss erfolgt einstimmig, bei 1 Enthaltung.
zu TOP 6: Friedhofssatzung
Seitens des Rates wurde angeregt, auf dem ortsgemeinde-eigenen Friedhof als weitere Art der Grabstätten auch Rasenreihengrabstätten und Urnenrasenreihengrabstätten anzubieten.
Man ist sich allgemein einig, dass diese neue Form der Grabstätten zwar kostendeckend, jedoch auch für die Bürger der Ortsgemeinde finanzierbar angeboten werden soll.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, künftig Rasenreihengrabstätten und Urnenrasenreihengrabstätten zu einer Gebühr von € 250,00 pauschal anzubieten.
Außerdem soll die Friedhofssatzung dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich nur Verstorbene mit dem 1. Wohnsitz in der Ortsgemeinde Merschbach bzw. Verstorbene, die nur aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen mussten, auf dem ortsgemeinde-eigenen Friedhof beigesetzt werden. Ausnahmen müssen abgesprochen werden. Die VG-Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zur Satzungsänderung auszuarbeiten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig, bei 1 Enthaltung.
zu TOP 7: Informationen
Der Erste Beigeordnete macht darauf aufmerksam, dass gem. § 50 GemO (7) gemeinsame Besprechungen mit den Beigeordneten abzuhalten sind. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie im Interesse der Ortsgemeinde eine verlässliche Vertretung benötigt.
Der öffentliche Sitzungsteil endet um 20.45 Uhr.
zu TOP 8: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Die Vorsitzende gibt bekannt, dass TOP 1 vorerst vertagt wurde.