| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 |
| 2. | Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020 |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 3. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020
Beauftragte Vera Höfner übergibt das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfer, Herrn Peter Schuh, der das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 wie folgt erläutert:
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss – bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang – für das Haushaltsjahr 2020 in ihrer Sitzung am 21.05.2024 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeiten Übersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Breit. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Breit.
| Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 führte zu folgendem Ergebnis: | |
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 2.739.809,90 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.838,04 € aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
|
| - Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
|
| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
|
| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
|
| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Breit. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.389.722,71 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2019 um 36.148,04 € erhöht. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
|
| - Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 45.814,44 € auf 2.739.809,90 € verringert; |
|
| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen reduzierte sich um 6.933,39 € auf 518.463,25 €. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
|
| - Die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde ist in 2020 um 24.034,64 € auf 75.451,78 € gestiegen. |
|
| - Die Investitionskredite haben sich in 2020 per Saldo um 14.519,32 € auf 396.766,83 € vermindert. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
|
| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Breit und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
|
| Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.
Die Beauftragte Vera Höfner und der ehemalige Erste Beigeordnete Lukas Eiden haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 2: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020
Aufgrund der Prüfung und den Feststellungen zum Jahresabschluss 2020 beantragt der Vorsitzende der Rechnungsprüfer Peter Schuh, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Anschließend beschließt der Ortsgemeinderat Breit entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer bezgl. des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Breit der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Die Beauftragte Vera Höfner und der ehemalige Erste Beigeordnete Lukas Eiden haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 3: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurde der Verkauf eines Grundstückes und die Auflösung eines Pachtvertrages beschlossen.