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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 30/2025
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Gielert am Mittwoch, dem 25.06.2025

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende gem. § 34 (7) Nr. 1 GemO aus Dringlichkeits-gründen die Tagesordnung im Öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2027 (2028)“ zu erweitern. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Folgende Tagesordnung wird beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2027 (2028)

3.

Planung einer zusätzlichen Windenergieanlage

a) Sachverhalt: Die Firma CEE-Group, der Betreiber des Energieparks Gielert, ist auf den Ortsgemeinderat zugegangen und möchte im Windvorranggebiet eine zusätzliche Windenergieanlage

b) Beschlussvorlage: Der Ortsgemeinderat Gielert beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der CEE-Group, den Energiepark Gielert um eine weitere Windenergieanlage zu erweitern.

4.

Informationen

I. Öffentlicher Teil:

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner informiert den Ortsgemeinderat, dass mehrere Einwohner eine Anfrage erhalten haben, ob Interesse besteht ihre Grundstücke zu verpachten oder zu verkaufen. Die Flächen sollen für die Möglichkeit zur Einspeisung von Strom genutzt werden.

Der Ortsgemeinderat teilt mit, dass Sie sich über dieses Thema informieren werden.

Zu TOP 2: Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026-2027 (2028)

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Der Kostenanteil beträgt 180 Euro (brutto) je Teilnehmer (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband, Eigenbetrieb) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14,00 Euro (brutto).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Beschluss:

1.

Die Ortsgemeinde Gielert überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Thalfang. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.

Der Ortsgemeinderat Gielert nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

3.

Die Ortsgemeinde Gielert verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Gielert nach den folgenden Maßgaben erfolgen

Die Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms für SLP und Straßenbeleuchtung kann entweder für Normalstrom oder Ökostrom sein.

Der Ortsgemeinderat Gielert beschließt für SLP und die Straßenbeleuchtung die Ausschreibung für Normalstrom zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Planung einer zusätzlichen Windenergieanlage

Die Firma CEE-Group, der Betreiber des Energieparks Gielert, ist auf den Ortsgemeinderat zugegangen und möchte im Windvorranggebiet eine zusätzliche Windenergieanlage planen. Die geplante Anlage soll eine ähnliche Anlage sein wie die beiden bestehenden Nordex N149.

Die CEE-Group bevorzugt ein beschleunigtes Verfahren bei Flächensicherung bis zum 30.06.2025.

Nach abschließender Beratung möchte der Ortsgemeinderat Gielert den Tagesordnungspunkt vertagen. Die Einzelheiten des vorliegenden Vertrages, sowie der vorgeschlagene Standort sollen erneut beraten werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt erneut auf der nächsten Sitzung zu beraten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Informationen

1.

Sanierung Spielplatz: Der Fallschutz ist geliefert, ein neuer Rutschturm wird bestellt. Schaukel und Klettergerüst werden angepasst, der Wippbock ersetzt.

An der Seilbahn sind Reparaturen und Umbauten geplant.

2.

Sanierung Gemeindehaus: Neue Türen und isolierte Scheiben werden eingebaut. Der Anstrich erfolgt nächstes Jahr. Eine mögliche Förderung wird geprüft.

3.

Glasfaserausbau: Der Ausbau soll bis Mitte Juli abgeschlossen sein. Es kann zu Sperrungen kommen. Die Bushaltestelle wird in den Ferien verlegt (nur Rufbus betroffen).

4.

Müll im Wald: Leider wird vermehrt Müll im Wald abgeladen. Sollte das anhalten, müssen Maßnahmen folgen.

5.

Fußweg zum Sportplatz: Durch die neue Leitplanke ist der Weg zum Sportplatz versperrt. Die Gemeinde setzt sich mit dem Sportverein für eine Lösung beim LBM ein.

6.

Biogutcontainer: Ein Container wird nicht aufgestellt. Laut Prüfung durch ART besteht keine Pflicht und der Bedarf ist nicht groß.