Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2023

der I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Jahr 2023

Der Verbandsgemeinderat hat 12.07.2023 auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung in der zzt. geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 20.07.2023 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegen-

über

bisher

Euro

verändert

um

Euro

nunmehr

festgesetzt

auf

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge

7.056.484

26.000

7.082.484

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

6.661.100

- 67.500

6.593.600

der Jahresüberschuss

395.384

93.500

488.884

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der

ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

963.485

93.500

1.056.985

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

523.750

27.000

550.750

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

1.132.200

78.500

1.182.700

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

- 608.450

- 51.500

- 659.950

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

- 355.035

- 42.000

- 397.035

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 Euro auf

0 Euro

verzinste Kredite

von bisher

828.490 Euro auf

879.990 Euro

zusammen

von bisher

828.490 Euro auf

879.990 Euro.

§ 3 bleibt unverändert

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung wird festgesetzt

von bisher

25.000.000 Euro

auf 25.000.000 Euro

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

von bisher

12.000.000 Euro

auf 12.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Betriebszweig Wasserversorgung

von bisher 1.837.000 Euro auf

1.646.000 Euro

Betriebszweig Abwasserreinigung

von bisher 1.933.000 Euro auf

967.000 Euro

Betriebszweig Wärmeversorgung

von bisher 82.000 Euro auf

82.000 Euro

zusammenvon bisher 3.852.000 Euro auf

2.695.000 Euro

2.

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Betriebszweig Wasserversorgung

von bisher 350.000 Euro auf

350.000 Euro

Betriebszweig Abwasserreinigung

von bisher 400.000 Euro auf

500.000 Euro

Betriebszweig Wärmeversorgung

von bisher 150.000 Euro auf

150.000 Euro

zusammen von bisher 900.000 Euro auf

1.000.000 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Betriebszweig Wasserversorgung

von bisher 1.404.000 Euro auf

1.431.000 Euro

Betriebszweig Abwasserreinigung

von bisher 2.991.000 Euro auf

3.086.000 Euro

Betriebszweig Wärmeversorgung

von bisher 4.000 Euro auf

4.000 Euro

zusammen von bisher 4.399.000 Euro auf

4.521.000 Euro

4.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

Betriebszweig Wasserversorgung

von bisher 1.404.000 Euro auf

1.431.000 Euro

Betriebszweig Abwasserreinigung

von bisher 2.355.000 Euro auf

3.086.000 Euro

Betriebszweig Wärmeversorgung

von bisher 1.000 Euro auf

1.000 Euro

zusammen von bisher 3.760.000 Euro auf

4.521.000 Euro

Die §§ 6 und 7 bleiben unverändert

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug

– 6.386 T Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

– 6.368 T Euro

und zum 31.12.2023

– 5.879 T Euro.

Die §§ 9 – 12 bleiben unverändert

Thalfang, den 04.08.2023
-Höfner-
Bürgermeisterin

Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit vom 07.08.2023 bis 16.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Zimmer 15, öffentlich aus.

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

-

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

-

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.