Tagesordnung
| 3. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters |
| 4. | Wahl der Beigeordneten |
| 6. | Änderung der Hauptsatzung |
| 7. | Wahl der Ausschussmitglieder |
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| a. Haupt- und Finanzausschuss |
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| b. Bau- und Liegenschaftsausschuss |
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| c. Rechnungsprüfungsausschuss |
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| d. Ausschuss für Tourismus, Gewerbe und Kultur |
| 8. | Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates |
| Wahl der Vorstandsmitglieder für die Weirich-Daubenfeld-Stiftung | |
| Errichtung einer Schutzhütte auf dem Spielplatz in der Bergstraße | |
| 11. | Informationen |
Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt:
Zur Gemeinderatswahl waren 1.475 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.031 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,9 %.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.012 gültig und 19 ungültig.
Es entfielen auf
| Partei/Wählergruppe | Stimmen | Stimmenanteil | Sitze |
| Sozialdemokratische Partei Deutschlands | 4.623 | 30,0 % | 5 |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands | 4.993 | 32,4 % | 5 |
| Thalfanger Freie Liste e.V. | 5.776 | 37,5 % | 6 |
| Wahlgebiet insgesamt | 15.392 |
| 16 |
Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:
| 1. SPD | ||
|
| Bewerberin/Bewerber | Stimmen |
| 1. | Burkhard Graul | 363 |
| 2. | Barbara Stüber | 668 |
| 3. | Ingo Brörmann | 297 |
| 4. | Lisa Berners | 224 |
| 5. | Marko Haink | 290 |
| 6. | Philipp Maier | 451 |
| 7. | Matthias Mencher | 191 |
| 8. | Bettina Brück | 444 |
| 9. | Dr. Sandra Adam | 449 |
| 10. | Roland Sommerfeld | 141 |
| 11. | Benjamin Klee | 218 |
| 12. | Stefanie Sommerfeld | 151 |
| 13. | Jürgen Haink | 197 |
| 14. | Kurt Reuter | 120 |
| 15. | Tobias Klein | 205 |
| 16. | Stephanie Schnettler | 214 |
| 2. CDU | ||
|
| Bewerberin/Bewerber | Stimmen |
| 1. | Stephan Gerhard | 795 |
| 2. | Karl Heinz Koch | 543 |
| 3. | Andreas Vochtel | 324 |
| 4. | Bernd Pfeiffer | 525 |
| 5. | Rainer Höfner | 303 |
| 6. | Natascha Pfeiffer | 226 |
| 7. | Damian Jakobs | 278 |
| 8. | Paulina Gerhard | 306 |
| 9. | Nils Schuler | 266 |
| 10. | Simone Ackermann-Merten | 236 |
| 11. | Ingo Hey | 232 |
| 12. | Luca Brückner | 205 |
| 13. | Fabian Höfner | 166 |
| 14. | Martin Kiefer | 178 |
| 15. | Karl-Heinz Keuper | 222 |
| 16. | Rainer Knob | 188 |
| 9. Thalfanger Freie Liste e.V. | ||
|
| Bewerberin/Bewerber | Stimmen |
| 1. | Stefan Brück | 674 |
| 2. | Karsten Hagenburger | 480 |
| 3. | Christel Ströher | 329 |
| 4. | Stefan Hürtgen | 530 |
| 5. | Wolfgang Junk | 468 |
| 6. | Valeska Haink | 339 |
| 7. | Timo Haink | 446 |
| 8. | Jutta Bollig-Hürtgen | 218 |
| 9. | Andreas Haink | 365 |
| 10. | Heidi Brück | 310 |
| 11. | Rebecca Klein | 247 |
| 12. | Dirk Marx | 295 |
| 13. | Nadine Haink | 291 |
| 14. | Armin Prümm | 244 |
| 15. | Uwe Wiegmann | 342 |
| 16. | Günter Wendorff | 198 |
In den Gemeinderat sind gewählt:
| Lfd.Nr. | Bewerberin/Bewerber | Partei/Wählergruppe |
| 1 | Stephan Gerhard | CDU |
| 2 | Stefan Brück | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 3 | Barbara Stüber | SPD |
| 4 | Karl Heinz Koch | CDU |
| 5 | Stefan Hürtgen | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 6 | Philipp Maier | SPD |
| 7 | Bernd Pfeiffer | CDU |
| 8 | Karsten Hagenburger | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 9 | Dr. Sandra Adam | SPD |
| 10 | Wolfgang Junk | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 11 | Bettina Brück | SPD |
| 12 | Andreas Vochtel | CDU |
| 13 | Timo Haink | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 14 | Burkhard Graul | SPD |
| 15 | Paulina Gerhard | CDU |
| 16 | Andreas Haink | Thalfanger Freie Liste e.V. |
Einwendungen werden nicht erhoben. Beschlüsse über den Ausschluss von Ratsmitgliedern infolge Wahlunwürdigkeit gemäß § 31 Gemeindeordnung (GemO) sind nicht zu fassen.
Herr Burkhard Graul und Frau Dr. Sandra Adam haben ihr Mandat nicht angenommen. Daher werden als Nachfolgekandidaten Herr Ingo Brörmann und Herr Marko Haink in den Ortsgemeinderat berufen.
Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.
Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen
Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.
Geschäftsführender Bürgermeister Burkhard Graul verpflichtet folgende Ratsmitglieder:
| Lfd.Nr. | Bewerberin/Bewerber | Partei/Wählergruppe |
| 1 | Stephan Gerhard | CDU |
| 2 | Stefan Brück | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 3 | Barbara Stüber | SPD |
| 4 | Karl Heinz Koch | CDU |
| 5 | Stefan Hürtgen | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 6 | Philipp Maier | SPD |
| 7 | Bernd Pfeiffer | CDU |
| 8 | Karsten Hagenburger | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 9 | Ingo Brörmann | SPD |
| 10 | Wolfgang Junk | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 11 | Bettina Brück | SPD |
| 12 | Andreas Vochtel | CDU |
| 13 | Timo Haink | Thalfanger Freie Liste e.V. |
| 14 | Marko Haink | SPD |
| 15 | Paulina Gerhard | CDU |
| 16 | Andreas Haink | Thalfanger Freie Liste e.V. |
Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Herr Stephan Müller wurde als Einzelkandidat in der Stichwahl am 23.06.2024 mit 431 Stimmen, 54,6%, als Ortsbürgermeister gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.
Herr Stephan Müller wird durch den geschäftsführenden Ortsbürgermeister Burkhard Graul gem. § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Ortsbürgermeister Stephan Müller bedankt sich bei den Wählerinnen und Wähler für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Ortsgemeinderat.
Im Anschluss bedanken sich Bürgermeisterin Vera Höfner, Ortsbürgermeister Stephan Müller und Ratsmitglied Ingo Brörmann beim bisherigen Ortsbürgermeister Burkhard Graul für seine langjährige kommunalpolitische Tätigkeit und überreichen ein Abschiedspräsent.
Burkhard Graul bedankt sich und wünscht dem neuen Ortsbürgermeister und dem neuen Ortsgemeinderat alles Gute für die Zukunft.
Zu TOP 4: Wahl der Beigeordneten
Ortsbürgermeister Stephan Müller übernimmt gemäß § 36 Abs. 1 GemO den Vorsitz.
Soweit die Voraussetzungen des § 53 Abs. 3 und 4 GemO vorliegen, werden die Beigeordneten nach § 53 a iVm. § 40 GemO in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 3 Beigeordnete.
Für die Abstimmung stellen sich die Ortsgemeinderatsmitglieder Stefan Hürtgen und Paulina Gerhard als Wahlhelfer zur Verfügung.
Für die Wahl zur Ersten Beigeordneten wird Frau Christel Wieck vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Damit hat Frau Christel Wieck mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erste Beigeordnete gewählt. Die Gewählte hat im Voraus erklärt, dass Sie die Wahl annimmt.
Für die Wahl eines weiteren (II.) Beigeordneten wird sodann Herr Rainer Höfner vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließen Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herr Rainer Höfner 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Damit hat Herr Rainer Höfner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als weiterer (II.) Beigeordneter gewählt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.
Für die Wahl eines weiteren (III.) Beigeordneten wird Herr Marko Haink vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließen Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herr Marko Haink 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Damit hat Herr Marko Haink mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als weiterer (III.) Beigeordneter gewählt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.
Zu TOP 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt.
Da die gewählte Christel Wieck nicht anwesend ist, entfällt ihre Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt. Dies wird in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung erfolgen.
Der Vorsitzende ernennt den weiteren (II.) Beigeordneten Rainer Höfner gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Danach wird zum weiteren (III.) Beigeordneten Herr Marko Haink gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz durch den Vorsitzenden zum Ehrenbeamten ernannt. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Es wird vorgeschlagen einen weiteren Ausschuss für den Ortsgemeinderat zu bilden. Der Ausschuss soll den Namen „Partnerschaftsausschuss“ tragen.
Dazu ist es erforderlich die Hauptsatzung wie folgt zu ändern.
| 1. In § 3 Abs. 1 wird nach der Nr. 5 Umlegungsausschuss neu eingefügt: | |
|
| 6. Partnerschaftsausschuss |
| 2. In § 3 Abs. 2 wird folgender weiterer „Spiegelstrich“ eingeführt: | |
|
| Gem. Abs. 1 Nr. 6 - 6 Mitglieder und jeweils 1 Stellvertreter |
| 3. In § 3 Abs. 3 wird nach Nr. 4 Umlegungsausschuss neu eingefügt: | |
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| 5. Partnerschaftsausschuss |
| 4. | In § 4 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: |
|
| Dem Partnerschaftsausschuss werden folgende Aufgaben zur Beschlussfassung übertragen: |
|
| - Initiativen, Planung und Durchführung von Veranstaltungen, wie z.B. gegenseitige Besuche im Rahmen der Partnerschaft mit Villeneuve la Guyard |
|
| - Festlegung des Programmes bei Partnerschaftstreffen oder ähnlichen Veranstaltungen. |
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 16
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Im Anschluss wird der Hauptsatzung mit den zuvor beschlossenen Änderungen insgesamt neu zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 16
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu TOP 7: Wahl der Ausschussmitglieder
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO aufgrund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppierungen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt. Vorschlagsberechtigte Gruppen sind nur dann im Rat vertreten, wenn die Ratsmitglieder nach dem System der Verhältniswahl gewählt wurden.
Aufgrund der erfolgten Rechtsprechung sowie durch Landesgesetz vom 02.03.2006 wurde § 45 Abs. 1 Satz 2 GemO, wonach gemeinsame Wahlvorschläge zulässig sind, gestrichen. Dies gilt allerdings nur für sog. verdeckte gemeinsame Wahlvorschläge, die mit dem Ziel eingebracht werden zusätzlich Sitze zulasten anderer politischer Gruppen zu erlangen. Dies ist, da die Ausschüsse Abbilder des Rates sein müssen, mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar. Andererseits bedeutet die bezeichnete Rechtslage jedoch auch, dass die Einbringung eines gemeinsamen (zusammengefassten) Wahlvorschlages aller politischen Gruppierungen weiterhin möglich ist.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 09.06.2024 und dem darauf basierenden Stärkeverhältnis ergibt sich, bezogen auf 9er-Ausschüsse folgende Sitzverteilung für die Ausschüsse des Ortsgemeinderates mit jeweils 7 Sitzen wie folgt:
| SPD | 2 Sitze |
| CDU | 2 Sitze |
| TFL e.V. | 3 Sitze |
|
| 7 Sitze |
Für den Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Mitglieder ergibt sich folgende Sitzverteilung:
| SPD | 1 Sitze |
| CDU | 1 Sitze |
| TFL e.V. | 2 Sitze |
|
| 4 Sitze |
Für alle zu wählende Ausschüsse liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen vor, sodass das Wahlverfahren nach § 40 Abs. 5 GemO anzuwenden ist. Die Wahl ist geheim durchzuführen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anderes beschließt. Bezüglich der zu wählenden Ausschussmitglieder wird auf § 3 der Hauptsatzung verwiesen.
Es wird offene Abstimmung bei der Benennung der nachfolgenden Ausschüsse beantragt. Dem stimmt der Rat in einem einstimmigen Beschluss zu.
Anschließend werden die folgenden Ausschüsse jeweils einzeln zur Abstimmung gestellt. Bei jedem Ausschuss entscheidet der Rat jeweils in einem eigenen Beschluss über die offene Abstimmung sowie anschließend über den gemeinsamen Wahlvorschlag. Alle Beschlüsse werden einstimmig ohne Enthaltung gefasst.
| Partei / Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
|
| Brück Stefan | Hagenburger Karsten |
| TFL | Bollig-Hürtgen Jutta * | Haink Timo |
|
| Klein Rebekka * | Haink Nadine * |
| CDU | Pfeiffer Bernd | Koch Karl-Heinz |
|
| Gerhard Stephan | Pfeiffer Natascha * |
| SPD | Brörmann Ingo | Maier Philipp |
|
| Haink Marko | Stüber Barbara |
* sonstige wählbare Bürger
b) Bau- und Liegenschaftsausschuss
| Partei / Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
|
| Marx Dirk * | Haink Valeska * |
| TFL | Haink Andreas | Haink Timo |
|
| Hagenburger Karsten | Hürtgen Stefan |
| CDU | Vochtel Andreas | Gerhard Stephan |
|
| Jakobs Damian * | Schuler Nils * |
| SPD | Brörmann Ingo | Maier Philipp |
|
| Mencher Mathias * | Klein Tobias * |
* sonstige wählbare Bürger
c) Rechnungsprüfungsausschuss
| Partei / Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
| TFL | Brück Stefan | Haink Timo |
|
| Hagenburger Karsten | Haink Andreas |
| CDU | Koch Karl-Heinz | Gerhard Stephan |
| SPD | Stüber Barbara | Brück Bettina |
d) Ausschuss für Tourismus, Gewerbe und Kultur
| Partei / Wählergruppe | Mitglied | Stellvertreter |
|
| Junk Wolfgang | Hürtgen Stefan |
| TFL | Bollig-Hürtgen Jutta * | Brück Stefan |
|
| Ströer Christel * | Haink Nadine * |
| CDU | Gerhard Paulina | Pfeiffer Bernd |
|
| Merten-Ackermann Simone * | Hey Ingo |
| SPD | Stüber Barbara | Berners Lisa * |
|
| Maier Philipp | Brück Bettina |
* sonstige wählbare Bürger
Zu TOP 8: Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates
Gem. § 37 GemO beschließt der Rat auf der Grundlage der Bestimmungen der GemO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Rat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung, die das fachlich zuständige Ministerium bekanntmacht.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.08.2019 eine Geschäftsordnung beschlossen. Änderungen sind in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht eingetreten.
Der Entwurf der Geschäftsordnung liegt dem Ortsgemeinderat vor.
Es wird beantragt die Frist von 4 Tagen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GeschO auf 6 Tage zu erweitern.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt § 2 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
„Zwischen dem Zugang der Einladung und der Sitzung müssen mindestens sechs volle Kalendertage liegen.“
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 16
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Da keine weiteren Änderungsanträge gestellt werden ergeht folgender
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 16
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu TOP 9: Wahl der Vorstandsmitglieder für die Weirich-Daubenfeld-Stiftung
Nach § 6 der Stiftungssatzung für die Weirich-Daubenfeld-Stiftung besteht der Vorstand aus drei Mitgliedern, und zwar aus dem jeweiligen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Thalfang als Vorsitzendem und geborenes Mitglied sowie aus zwei vom Ortsgemeinderat auf Dauer der jeweils maßgeblichen Legislaturperiode zu wählenden Mitgliedern des Ortsgemeinderates.
Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen. Demnach ruht auch bei dieser Wahl das Stimmrecht des Vorsitzenden (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO).
Für die Wahl werden Karsten Hagenburger und Andreas Vochtel vorgeschlagen.
Zunächst fasst der Rat einstimmig den Beschluss, die Abstimmung offen durchzuführen. Die vorgeschlagenen Personen werden bei einer Stimmenthaltung einstimmig gewählt.
Zu TOP 10: Errichtung einer Schutzhütte auf dem Spielplatz in der Bergstraße
Aufgrund möglicher Ausschlussgründe gemäß § 22 GemO nimmt das Ratsmitglied Philipp Maier an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresse nicht teil.
Der Verein „Junge Väter e.V.“ möchte auf dem Spielplatz in der Bergstraße eine Schutzhütte für Kinder und Eltern errichten. Der Bau der Hütte erfolgt in Eigenregie und auf Kosten des Vereins. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Gebäude der Ortsgemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorhaben grundsätzlich zu und begrüßt die Initiative. Planung und Ausführung sollen in enger Abstimmung mit dem Ortsgemeinderat erfolgen. Nach Fertigstellung geht das Eigentum auf die Ortsgemeinde über.
Beschlussergebnis:
Ja - Stimmen: 15
Nein - Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1
Zu Punkt 11: Informationen
Ortsbürgermeister Stephan Müller informiert über folgende Veranstaltungen und Maßnahmen:
| 12.07.2024 | School-Out-Party |
| 13.07.2024 | Dorfputztag |
| 12.07.2024 | Beginn der Fahrbahnerneuerung K 114 im Ortsteil Bäsch |
| 15.07.2024 | Beginn Glasfaserausbau im Ortsteil Thalfang (Grünwies) |
| 21.07.2024 | Handwerkermarkt |
| 26.07.2024 | Mosel meet Hunsrück (Haus der Begegnung) |