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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 31/2025
Unsere Dörfer
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Unsere Dörfer Schönberg - Unterrichtung

Lageplan

Bauplan

über die Ergebnisse der des Ortsgemeinderates Schönberg am Donnerstag, den 26.06.2025

Tagesordnung

I. öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 gem. §§ 95 und 96 GemO

3.

Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB

4.

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom 2026 – 2027 (2028)

5.

Informationen

II. nichtöffentlicher Teil

1.

Grundstücksangelegenheiten

2.

Informationen

I. öffentlicher Teil

6.

Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16a Gem0 und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:

Ein Bürger möchte wissen, wieso der Holzlagerplatz Nr. 1 noch nicht ausgeschrieben wurde.

Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Ausschreibung erst nach Eingang der schriftlichen Kündigung erfolgen kann. Da diese zwischenzeitlich vorliegt sichert er zu, die Ausschreibung schnellstmöglich in die Wege zu leiten.

Zu TOP 2:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

gem. §§ 95 und 96 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert der Vorsitzende den vorliegenden I. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025. Neben grundsätzlichen Erklärungen zum Aufbau eines Haushaltsplanes nahm er unter anderem Bezug auf die im produktorientierten Ergebnishaushalt sowie im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen. Erfreulicherweise können die vom Ortsgemeinderat bereits vorberatenen Maßnahmen vollständig aus Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit finanziert werden. Insgesamt erfüllt der Haushaltsplan die Voraussetzungen des Haushaltsausgleichs. Eine Neukreditaufnahme ist weder im investiven noch im laufenden Bereich erforderlich. Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten reduzieren sich damit auf 439.036 Euro zum 31.12.2025. Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit bestehen nicht.

Abschließend weist Ortsbürgermeister Prümm darauf hin, dass die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber auf dem Friedhof in § 6 Nr. 5 III) aufgrund der aktuellsten Preisanpassungen der dienstleistenden Firma ebenfalls angehoben werden müssten, um eine Kostendeckung zu erzielen. Nach kurzer Beratung verständigt sich der Ortsgemeinderat die Gebühren für das Ausheben und Schließen von Gräbern für Reihengräber von bisher 720 Euro auf 830 Euro, und für Urnengräber von bisher 220 Euro auf 260 Euro festzusetzen.

Beschluss:

Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der von der Verwaltung vorgelegten Form unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3:

Bauantrag auf Errichtung eines Wintergartens; Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB

Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück der Gemarkung Schönberg, Flur 3, Flurstück 81 den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus. Die Grundfläche beträgt ca. 32 m² (8 m x 4m). Die max. Firsthöhe beträgt 3 m.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben nach § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde Schönberg und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Der geplante Wintergarten fügt sich in die nähere Umgebung ein und ist daher nach § 34 BauGB zulässig.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Schönberg erteilt bezüglich des oben dargestellten Bauantrages das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4:

Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom

2026 – 2027 (2028)

In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.

Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.

Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).

Der Kostenanteil beträgt 180 Euro (brutto) je Teilnehmer (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband, Eigenbetrieb) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14,00 Euro (brutto).

Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.

Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:

SLP-Zähler

(Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr)

als Normalstrom

und als Ökostrom

RLM-Zähler

(Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung)

als Normalstrom

und als Ökostrom

Straßenbeleuchtung

als Normalstrom

und als Ökostrom

Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

Beschluss:

1.

Die Ortsgemeinde Schönberg überträgt gemäß § 67 Abs. 5 GemO sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Beschaffung elektrischer Energie auf die Verbandsgemeinde Thalfang. Dies gilt insbesondere für die Durchführung der Ausschreibung der Stromlieferung ab 01.01.2026, die Zuschlagserteilung und den Abschluss eines Stromliefervertrages pro Ortsgemeinde/Stadt.

2.

Der Ortsgemeinderat Schönberg nimmt die Ausschreibungskonzeption zur Kenntnis.

3.

Die Ortsgemeinde Schönberg verpflichtet sich, das Ergebnis der Ausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

4.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Schönberg nach den folgenden Maßgaben erfolgen:

Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

SLP

( )

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

(X)

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

RLM (nur sofern auch RLM-Zähler bei Gemeinden installiert)

(X)

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

(X)

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Straßenbeleuchtung

( )

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

(X)

Ökostrom

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Der Gemeinderat einigt sich bei allen Optionen auf Ökostrom.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5:

Informationen

Der Vorsitzende informiert über:

-

Sitzung VG-Rat am 27.05.2025

-

Besuch des Landrats Andreas Hackethal am 14.07.2025

-

Sitzung der Jagdgenossenschaft am 24.07.2025

-

Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 15.06.2025,

Stichwahl am 29.06.2025

Zu TOP 6:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.