Bürgermeisterin Tamara Breitbach eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben. Zudem verweist sie auf § 22 (5) GemO, wonach vor Beratung und Beschlussfassung mitzuteilen ist, ob Ausschließungsgründe vorliegen oder Tatsachen dafürsprechen, dass solche Gründe vorliegen könnten.
Es wird folgende Tagesordnung beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath |
| 2. | Unterstellmöglichkeiten HLF 10 Horath |
| 3. | Vergabe Los I TLF 3000 |
| 4. | Vergabe Los II TLF 3000 |
| 5. | Informationen und Verschiedenes |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: | Neubau Feuerwehrgerätehaus Horath |
Am 02.04.2026 hat die topographische Vermessung durch ein beauftragtes Vermessungsbüro stattgefunden, um die ersten Entwürfe darstellen zu können. Am 02.06.2026 wurden der Verwaltung die ersten Planentwürfe vorgestellt. Da seitens der Verwaltung hier jedoch eine Umstrukturierung des Raumprogramms, vergleichbar mit der Umstrukturierung des Raumprogramms im Feuerwehrgerätehaus Deuselbach, gewünscht wurde, wird das beauftragte Architekturbüro mit der Änderung der Planentwürfe beauftragt. Die neuen Planentwürfe werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten vorgestellt.
Das Land Rheinland-Pfalz hat das Förderverfahren im Brand- und Katastrophenschutz modernisiert. Die bisherige einzelprojektbezogene Förderung auf Antrag wurde für die meisten kommunalen Standardmaßnahmen durch eine pauschale Zuweisung ersetzt.
Die Verwaltung hat bereits eine Anfrage an das zuständige Ministerium gestellt mit der Bitte um Mitteilung, ob eine Anpassung der Förderbedingungen geplant ist und ob sich diese förderschädlich auf die geplanten Baumaßnahmen auswirken. Eine Antwort seitens des Ministeriums steht bisher noch aus.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 2: | Unterstellmöglichkeiten HLF 10 Horath |
Nach Beschluss des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten vom 09.04.2026 zur Unterstellung des sich in der Beschaffung befindlichen HLF 10 wurde bei der Fa. Eiden-Pernack, Hermeskeil, ein entsprechendes Angebot zur Lieferung einer Zelthalle angefragt. Vor Erstellung des Angebotes wurde das von der Ortsgemeinde zur Verfügung gestellte Grundstück Hunsrückstraße 33 in der Ortslage Horath (Fl. 23, Flst. 56) ausgemessen.
Der Verwaltung liegen nun jeweils ein Angebot zur Miete und ein Angebot zum Kauf der Zelthalle vor. Die Mindestaufstelldauer zur Miete der Zelthalle beträgt 18 Monate. Eine längere Aufstelldauer ist grundsätzlich möglich.
Seitens der Ortsgemeinde Horath wurde noch eine alternative Unterstelloption in der Remise/ehemaliges Schlachthaus, Hunsrückstraße, Fl. 21, Flst. 50/1, Gemarkung Horath, geprüft, welche in der Ortsgemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Horath am 28.05.2026 beraten wurde. Der Vorteil wäre hier, dass die Einsatzkleidung und die Ausrüstungsgegenstände im ehemaligen Schlachthaus untergebracht werden können. Hier wird jedoch seitens der Ortsgemeinde Horath darauf hingewiesen, dass Sanitärräume für die Einsatzkräfte und eine Heizung nachgerüstet werden müssen. Dies führt zu weiteren erheblichen Kosten.
Die Freiwillige Feuerwehr Thalfang hat mit dem am Standort Thalfang stationierten HLF 10 eine Stellprobe vorgenommen, wobei festgestellt wurde, dass das Fahrzeug aufgrund der Hanglage schief stehen würde und ein ordentliches Ein- und Aussteigen aufgrund der Fahrzeugbreite fast unmöglich ist. Aufgrund dessen wurde diese Möglichkeit seitens des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten nicht in Betracht gezogen.
Stattdessen werden die beiden vorliegenden Angebote der Fa. Eiden-Pernack zum Kauf und zur Miete der Zelthalle verglichen. Das Kaufangebot liegt bei einer Aufstellzeit von 18 Monaten bei insgesamt 45.740,00 € und das Mietangebot liegt bei derselben Aufstellzeit bei insgesamt 60.379,50 €. Aufgrund eines Kostenunterschiedes von 14.639,50 € stellt sich der Kauf der Zelthalle als rentabler dar.
Es sind jedoch im Vorfeld der Errichtung der Zelthalle die folgenden Punkte von der Verwaltung zu klären:
| - | Erforderlichkeit einer Baugenehmigung |
| - | Wertung des Fliegenden Baus als Gebäude ab einer bestimmten Standzeit |
| - | Prüfung der Abstände zu den Nachbargebäuden |
| - | Rücksprache mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zwecks Versicherungsschutz |
(u. a. aufgrund der Überquerung der Hauptstraße nach dem Ausrüsten im bestehenden Feuerwehrgerätehaus)
Die Ortsgemeinde Horath weist darauf hin, dass es ihrerseits nicht gewollt ist, dass die für die Aufstellung der Zelthalle bereitgestellten Fläche in der Hunsrückstraße 33 asphaltiert wird und nach Abbau des Zeltes nicht mehr als Rasenfläche nutzbar ist. Hier wird die Verwaltung alternative Befestigungsmöglichkeiten des Untergrundes prüfen.
Derzeit ist die Auslieferung der beiden HLF 10 für Dezember 2026 geplant.
Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Verwaltung mit der Klärung der offenen Punkte zur Baugenehmigung und den Zeltaufbau gegenüber dem Feuerwehrgerätehaus zu favorisieren und dabei die Kaufoption zu nutzen. Die Optionen des Kaufs oder der Miete sollen mit der Kämmerei abgesprochen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: | Vergabe Los I TLF 3000 |
Die Vorsitzende erläutert, dass die Leistungen vom 11.03.2026 bis 21.04.2026 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben wurden.
Die Vergabeunterlagen für Los I – Fahrgestell wurden von 15 Firmen angefordert.
Zur Angebotsöffnung lagen 3 gültige Angebot vor.
Die Angebote wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 143.317,65 € (Brutto).
Es handelt sich hier um ein Vorführfahrzeug. Der Aufbau wurde mit angeboten. Das Fahrzeug wurde vorbehaltlich eines Abverkaufs angeboten. Aus diesem Grund kann die Vergabe in diesem Fall nur für Fahrgestell und Aufbau
zusammen erfolgen.
Im Haushaltsplan war eine Verpflichtungsermächtigung für das Komplettfahrzeug von 410.000 € eingeplant. Die Finanzierung der Differenz soll über eine Verpflichtungsermächtigung in 2027 finanziert werden.
Nach kurzer Beratung ergeht der nachstehende Beschluss.
Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) an die Firma Wiss GmbH + Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 143.317,65 € (Brutto) zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: | Vergabe Los II TLF 3000 |
Die Vorsitzende erläutert, dass die Leistungen vom 11.03.2026 bis 21.04.2026 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in einem Offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben wurden.
Die Vergabeunterlagen für Los II – Fahrzeugaufbau wurden von 12 Firmen angefordert.
Zur Angebotsöffnung lagen 3 gültige Angebot vor.
Die Angebote wurde nach VgV rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma BAI Sonderfahrzeuge GmbH, Industriestraße 96, 75181 Pforzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 284.404,05 € (Brutto).
Hier verweist die Verwaltung jedoch darauf, dass es aufgrund nur eines vorhandenen Servicefahrzeuges für Deutschland zu langen Wartezeiten (ca. 3 – 4 Wochen) im Service kommen kann. Weiter befindet sich der Hauptsitz der Firma BAI Sonderfahrzeuge GmbH, Industriestraße 96, 75181 Pforzheim, in Italien, was aufgrund der Entfernung voraussichtlich zu hohen Wartungskosten führen wird. Der Standort in Pforzheim ist lediglich ein Büro. Außerdem wurden in der damaligen Ausschreibung maximal 12 Monate Lieferzeit nach Anlieferung des Fahrgestells gefordert, die Firma BAI Sonderfahrzeuge hat hier jedoch eine Lieferzeit von 13 Monaten angegeben.
Das angebotene Vorführfahrzeug der Firma Wiss GmbH und Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, ist hingegen insgesamt mit 454.957,23 € nur 11.478,53 € teurer in der Anschaffung als der angebotene Fahrzeugaufbau der Fa. BAI Sonderfahrzeuge GmbH mit dem Angebot des zweitwirtschaftlichsten Anbieters für das Fahrgestell. Weiter ist aufgrund des in Deutschland ansässigen Firmenhauptsitz mit einem schnelleren Service im jeweiligen Fall zu rechnen sowie voraussichtlich geringere Wartungskosten aufgrund der geringeren Entfernung zum Hauptstandort zu erwarten.
Im Haushaltsplan war eine Verpflichtungsermächtigung für das Komplettfahrzeug von 410.000 € eingeplant. Die Finanzierung der Differenz soll über eine Verpflichtungsermächtigung in 2027 finanziert werden.
Nach kurzer Beratung ergeht der nachstehende Beschluss.
Beschluss:
Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus des Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) an die Firma Wiss GmbH + Co. KG Feuerwehrfahrzeuge, Konrad-Adenauer-Ring 4, 79336 Herbolzheim, mit einem Angebotspreis in Höhe von 311.639,58 € (Brutto) zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: | Informationen und Verschiedenes: |
Die Vorsitzende informiert über:
- Feuerwehrgerätehaus Dhronecken:
Im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus Dhronecken wurde eine Ausbesserung der Fassade beauftragt. Der Anbau wurde vor ca. 20 Jahren in Eigenleistung in Holzständerbauweise errichtet. Zu Beginn der Arbeiten wurde festgestellt, dass massive Schäden an der Holzkonstruktion vorliegen. Zur genaueren Analyse wurden verschiedene Öffnungen hergestellt um die Schäden zu begutachten. Die Schäden befinden sich umlaufend um den Aufenthalts- bzw. Schulungsraum. Eine erste Kostenschätzung zur Instandsetzung der Konstruktion und der Fassade beläuft sich auf ca. 42.000 €. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.08.2025 beschlossen, die notwendigen Arbeiten zu beauftragen und die Mitglieder im Rahmen einer Kostenfortschreibung über den Sachstand zu informieren und eine Fachfirma mit der Ermittlung der anfallenden Kosten für die Instandsetzung der Holzkonstruktion zu beauftragen.
Eine weitere Kostenschätzung durch die Firma Anton Holzbau für die Instandsetzung der Holzständerkonstruktion belief sich auf ca. 23.000 Euro.
Am 21.04.2026 fand die Öffnung der Fassade im vorderen und seitlichen Bereich durch die Firma Anton Holzbau statt. Hier wurde festgestellt, dass die Tragkonstruktion in einem gefährlich maroden Zustand ist. Als weitere Vorgehensweise wurde festgelegt, die Konstruktion umgehend von Innen abzustützen. Hierzu wurde seitens der freiwilligen Feuerwehr Dhronecken die Räumlichkeit soweit leergeräumt, dass die Notabstützung durch die Firma Anton Holzbau eingebracht werden kann. Anschließend war geplant, mit der Entfernung des Außenputzes sowie der Dämmung zu beginnen, um die Fäulnisgrenze festlegen zu können. Nach Entfernung des Holzständerwerkes im unteren Bereich bis zu einer Höhe von ca. 1m bis 1,2m (je nach Fäulniszustand) soll im nächsten Schritt rund um den Anbau ein Arbeitsraum von ca. 1,5 Meter durch eine Baufirma freigelegt werden. Anschließend wird auf die Bodenplatte ein Aufbau des Sockels incl. Abdichtung von ca. 50cm durch selbige erfolgen, damit das neue Ständerwerk nicht mehr wie bisher im Erdreich liegt.
Im Anschluss sollte durch die Firma Anton Holzbau das Ständerwerk erneuert und gedämmt und anschließend die Fassade durch die Firma Gerhard wiederhergestellt werden. Nach Abschluss dieser Arbeiten sollte durch die bauausführende Firma der Arbeitsraum zurückgebaut und die Entwässerung sowie das Natursteinpflaster neu verlegt werden.
Die Sanierung der rückwärtigen Fassade müsste im Anschluss in ähnlicher Weise erfolgen. Hier wird seitens der Firma Anton ein Arbeitsgerüst vorgehalten, da die Arbeiten unmittelbar an ein Gewässer grenzen. Die Sanierungsmaßnahme sollten bis November 2026 abgeschlossen sein, die Gesamtkosten werden aus Sicht der Bauabteilung nach Auswertung der vorhandenen Angebote bei ca. 100.000 € inclusive neuer Fenster mit Wärmeschutzverglasung liegen.
Am 21.04.2026 wurde die Bürgermeisterin Frau Breitbach über die massiven Mängel informiert. Aufgrund der zu erwartenden Kosten wurde die Maßnahme durch die Unterzeichnerin gestoppt, um die Möglichkeit einer Förderung durch eine Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) der BAFA zu prüfen (Förderung 15%). Hierzu wurde eine Projektgruppe, bestehend aus Energie- und Fördermittelmanager, der Bauabteilung und der Bürgermeisterin gebildet. Die Maßnahme ist als Einzelmaßnahme förderfähig. Hierzu müssen jedoch gewisse Kennzahlen eingehalten werden, die Ermittlung dieser erfolgte bereits durch den Energiemanager. Eine Antragstellung setzt zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (wird mit 50 % gefördert) voraus. Hier wurde das Ingenieurbüro Felix Haun am 11.05.2026 mit Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Die bisherigen Kosten für die Öffnung der Bauteile sowie zur Absicherung belaufen sich auf ca. 5.500 €.
Der Bauausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 über die Umsetzung der vorgenannten Sanierung beraten. Hier erging die Empfehlung des Bau- und Liegenschaftsausschusses an den Verbandsgemeinderat, die Sanierung wie oben beschrieben durchzuführen. Die Beauftragung der Gewerke erfolgt durch die Verwaltung. Das Ergebnis der Förderfähigkeitsprüfung wird dem Bau- und Liegenschaftsausschuss sowie dem Verbandsgemeinderat in einer folgenden Sitzung mitgeteilt.
- Feuerwehrgerätehaus Thalfang:
In der Seitenwand des Feuerwehrgerätehauses sind den Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Thalfang im Zuge von Malerarbeiten in der Fahrzeughalle Risse an der Seitenwand des Feuerwehrgerätehauses aufgefallen.
Im Zuge dessen wurde das Architekturbüro Jakobs + Fuchs zur Begutachtung herangezogen. Die Statikerin ist der Meinung, dass das Fundament gesackt ist, jedoch muss die Wand, welche aufgrund der gegebenen Hanglage tief ins Erdreich geht, freigelegt werden um den tatsächlichen Grund für die Rissbildung erkennen zu können. Hier liegt jedoch vorerst keine Dringlichkeit vor.
Bevor die Freilegung der Wand erfolgen kann, muss die Förderkulisse durch die Verwaltung geprüft werden. Aus dem Jahr 2024 stehen noch Verpflichtungsermächtigungen offen, die in diesem Jahr verwendet werden müssen.
- Feuerwehrbedarfsplan:
Die Verwaltung befindet sich zurzeit in der Terminabstimmung mit der Kommunalagentur für ein Erstgespräch zur Erstellung eines unverbindlichen Angebots für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes. Auf Grundlage dieser soll mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten vom 09.04.2026 zur Erneuerung des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 16.10.2024 die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für 2027 und eine anschließende Beauftragung eines Fachbüros für das Jahr 2027 erfolgen.
Bürgermeisterin Tamara Breitbach dankt den Anwesenden für die gute Zusammenarbeit und die konstruktiven Beratungen, und schließt die Sitzung um 19:02 Uhr.