über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken
am Donnerstag, dem 01. Juli 2026
Der stellv. Verbandsvorsteher Stephan Müller eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt fest, dass die Verbandsmitglieder nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind.
Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.
Folgende Tagesordnung wird beraten:
| Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines Verbandsvorstehers / einer Verbandsvorsteherin |
| 2. | Wahl eines Mitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss |
| 3. | Auslagerung der Kita Regenbogen nach Thalfang / Bäsch Bürgerhaus mit anschließender Containeranlage, Grundsatzbeschluss |
| 4. | Gemeinsamer Bauhof der OG Thalfang und dem ZV der 12 Gemeinden, Durchführung einer Info – Veranstaltung mit den Ortsgemeinden |
| 5. | Informationen |
Öffentlicher Teil:
Zu Top 1: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung eines Verbandsvorstehers / einer Verbandsvorsteherin
Herr Stefan Thömmes scheidet aufgrund einer Beschäftigung bei der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am 01.07.2026 gem. § 53 Abs. 4 GemO als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Lückenburg aus. Gemäß § 9 KomZG Abs.4 Satz 4 soll der Verbandsvorsteher gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein. Dies ist vorliegend nicht mehr der Fall. Demnach muss ein neuer Verbandsvorsteher gewählt werden.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt. § 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des Verbandsvorstehers anzuwenden, da gem. § 8 Abs. 2 ZwVG i.V. mit § 6 Abs. 2 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz (ZwVG) eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht.
Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO analog.
Der stellvertretende Verbandsvorsteher bittet die Versammlung um Wahlvorschläge. Aus der Mitte der Verbandsmitglieder wird Bürgermeisterin Tamara Breitbach vorgeschlagen. Weitere Kandidaten wurden nicht vorgeschlagen.
In offener Abstimmung wählt das Gremium einstimmig Frau Tamara Breitbach zur neuen Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken.
Frau Breitbach nimmt die Wahl an und wird sogleich durch den stellvertretenden Verbandsvorsteher Stephan Müller vereidigt und in das Amt eingeführt. Sodann übernimmt Frau Breitbach den Vorsitz.
Zu Top 2: Wahl eines Mitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Bettina Hoff wurde am 03.04.2025 zur stellvertretenden Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes der 12 Gemeinden gewählt. Daher scheidet sie als Mitglied aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus. Dementsprechend muss ein neues Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt werden. Für das Wahlverfahren gilt § 40 GemO analog.
Die Vorsitzende bittet um Wahlvorschläge. Vorgeschlagen wird Ortsbürgermeisterin Sabrina Kirch, Etgert. Es gibt keine weiteren Vorschläge.
In offener Abstimmung wird Frau Kirch einstimmig als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.
Frau Kirch nimmt die Wahl an.
Zu Top 3: Auslagerung der Kita Regenbogen nach Thalfang / Bäsch Bürgerhaus mit anschließender Containeranlage, Grundsatzbeschluss
Für die Kita Regenbogen wurde vom Zweckverband der 12 Gemeinden ein Förderantrag zur energetischen Sanierung der Einrichtung gestellt. Diese „EFRE-Förderung wurde mit Förderbescheid vom 19.12.2025 genehmigt und sieht eine Projektdauer bis zum 30.08.2028 vor. Um die Sanierungsarbeiten in einem Zuge durchführen zu können muss die Kita komplett für die Arbeiten zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grunde ist eine Auslagerung der Kita nach Bäsch ins Bürgerhaus mit angrenzender Containeranlage vorgesehen. Der Ortsbeirat Bäsch und die Ortsgemeinde Thalfang haben dieser Maßnahme zustimmt und stellen das Bürgerhaus nebst der im Plan näher bezeichneten Freiflächen zur Verfügung.
Es ist vorgesehen die Kita im Oktober zum neuen Standort zu verlagern. Wegen der noch zu erbringenden Bauleistungen im Vorfeld (Zaunanlage, Planung für Container etc.), das Erstellen eines Bauantrags für die Containeranlage und die Beantragung einer Nutzungsänderung für das Bürgerhaus, einschließlich der Beteiligung der notwendigen Behörden, ist eine zügige Bearbeitung notwendig. Um den engen Zeitplan einhalten zu können sollten an dieser Sitzung die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.
| Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen: | |
| 1. | Grundsatzbeschluss zur Auslagerung der Kita Regenbogen nach Thalfang – Bäsch gem. den vorgelegten Plänen und Ausführungen und Zeitplanungen. |
| 2. | Auftragserweiterung für das Architekturbüro um die Leistungsphasen 5-8 gem. Angebot. |
Beschluss:
Der Zweckverband beschließt die beratene Auslagerung der KiTa Regenbogen ins Bürgerhaus Bäsch mit angrenzender Containeranlage. Zudem soll der bestehenden Architektenauftrag vom 28.04.2026 zur Erstellung eines Bauantrages um die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausführungszeichnungen, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe und Bauüberwachung) zum Angebotspauschalpreis von 3.189,20 € (brutto) erweitert werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 4: Gemeinsamer Bauhof der OG Thalfang und dem ZV der 12 Gemeinden;
Durchführung einer Info – Veranstaltung mit den Ortsgemeinden
Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der stellvertretende Verbandsvorsteher und Ortsbürgermeister von Thalfang Stephan Müller das Wort.
Herr Müller zeigt auf, dass der Zweckverband seit geraumer Zeit personell und maschinentechnisch mit der Ortsgemeinde Thalfang zusammenarbeitet und hebt die Vorteile für beide Seiten hervor. Seiner Meinung nach sollte nun der nächste Schritt angegangen werden und die Verwaltung eine entsprechende Infoveranstaltung für die Ortsgemeinden organisieren. Zudem sollten die Fördermöglichkeiten im Rahmen einer Interkommunale Zusammenarbeit eruiert werden.
Im Folgenden wird die Thematik kontrovers diskutiert und mehrheitlich vorgeschlagen zunächst die Rahmenbedingungen (Kosten, Synergien, Organisationsaufwand) in Erfahrung zu bringen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu Top 5: Informationen
VG – Angestellter Thömmes erinnert daran, dass noch kein Ausrichter für das diesjährige „Haardtwald-Fest“ gefunden worden ist und bitte die Ortsbürgermeister um Mitteilung wer sich Bereiterklären würde.