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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 32/2023
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Talling am Donnerstag, dem 22.06.2023

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

3.

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Benennung einer geeigneten Person für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Talling

4.

Versetzung einer Straßenleuchte in der Gartenstraße

5.

Isolierte Positivplanung zur Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Talling

6.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Vertragsangelegenheiten mit ABO Wind

I. Öffentlicher Teil

7.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt, ob auf der Gemarkung Talling weitere Windkraftanlagen geplant sind. Ortsbürgermeisterin Hoff nimmt die Frage auf und verweist auf den TOP 5 der Sitzung, in welchem dazu informiert wird. Sie erklärt, dass in der Sitzung des Ortsgemeinderates Talling vom 01.12.2022 bereits ein Beschluss gefasst wurde, das Repowering der Altanlagen zu prüfen und südlich der L150 keine neuen Flächen für Windkraft zu entwickeln. Es wird weiterhin gefragt, ob vor der Planung neuer Windenergieanlagen eine Einwohnerversammlung stattfinden wird. Die Vorsitzende sagt, dass es hierzu bisher keine Überlegungen gibt und aus dem Rat wird ergänzend angemerkt, dass die neuen Gesetze zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Folge haben, dass in dieser Thematik noch viel Bewegung ist und über Planungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich informiert werden kann.

Zu TOP 2: Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

Die vorliegende Fortschreibung des ganzheitlichen Dorferneuerungskonzeptes wurde in Zusammenarbeit mit dem Dorferneuerungsbeauftragten des Landkreises Bernkastel-Wittlich und unter Mitwirkung und aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet. Den Belangen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen wurde Rechnung getragen. Das Konzept ist als Grundlage der weiteren Entwicklung der Ortsgemeinde Talling geeignet. Planungsaussagen im Dorferneuerungskonzept, die zu ihrer Wirkung eines förmlichen Verfahrens bedürfen, stehen insoweit unter Vorbehalt. Das Konzept erfüllt in der vorliegenden Fassung vollumfänglich die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift-Dorf.

Beschluss:

Mit der Anerkennung des Abschlussberichtes des Projektes „Zukunfts-Check-Dorf“ vom 10.05.2023 beschließt der Ortsgemeinderat die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. Benennung einer geeigneten Person für die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Talling

Die Wahlzeit der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern der Landgerichte läuft Ende dieses Jahres aus. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 werden daher in diesem Jahr die entsprechenden Neuwahlen durchgeführt.

Hierbei sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 06.12.2022 die Ortsgemeinden maßgeblich an der Erstellung der Vorschlagslisten zur Wahl zu beteiligen.

In Anlehnung an die Einwohnerzahlen mit Stand vom 30.06.2022 hat der Präsident des Landgerichts Trier die Zahl der vorzuschlagenden Haupt- und Hilfsschöffen festgelegt.

Für den Amtsbezirk Hermeskeil soll die Ortsgemeinde Talling eine geeignete Person für die Vorschlagliste benennen, und zwar bis spätestens 30.06.2023.

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats, erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 und § 77 GVG).

Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne des § 40 GemO, mit den weiteren Folgen, dass bei der Entscheidung des Ortsgemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden sowie dass der Ortsgemeinderat gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.

Gemäß § § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO wird die offene Abstimmung beantragt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Folgende Person/en haben sich für die Vorschlagsliste zur Haupt- und Schöffenwahl gemeldet bzw. werden vorgeschlagen:

- David Schärf

Der Ortsgemeinderat beschließt Herrn David Schärf für die Vorschlagsliste zu benennen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

David Schärf hat aufgrund möglicher Ausschließungsgründe gem. § 22 (4) GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen

Zu TOP 4: Versetzung einer Straßenleuchte in der Gartenstraße

Ein Grundstückseigentümer beantragt die Versetzung einer Straßenleuchte in der Gartenstraße, um die Zufahrt zu seinem Grundstück zu ermöglichen. Ein Angebot der Firma Westnetz liegt vor und die Kosten würde der Antragssteller übernehmen. Der Ortsgemeinderat muss dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Versetzung der Straßenleuchte in der Gartenstraße, sofern der Grundstückeigentümer die Kosten übernimmt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Isolierte Positivplanung zur Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Talling

Es liegt ein gemeinsamer Antrag des Zweckverbandes der 12 Gemeinden und der Ortsgemeinde Lückenburg vor, wonach die isolierte Positivplanung zur Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergienutzung entlang der östlichen Gemarkungsgrenze der Ortsgemeinde Talling angestrebt wird. Mit den Planungen wurde die Firma ABO Wind beauftragt, die in einem Entwurf fünf mögliche neue Standorte für Windenergieanlagen vorschlägt. Obwohl die Ortsgemeinde Talling unmittelbar betroffen wäre, wurde sie zuvor weder über das Vorhaben informiert, noch gehört oder aktiv beteiligt. Gemessen an den bereits für die Windkraftnutzung ausgewiesenen Flächen sieht die isolierte Positivplanung vor, auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde weitere 25% zu überplanen. Diese Potenzialflächenanteile gilt es nun im Gebiet der Verbandsgemeinde zu verteilen. Dazu müssten die Bauleitpläne geändert werden. Planungsträger für den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist die Verbandsgemeinde. Planungsträger für den Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist die Ortsgemeinde.

Auch andere Ortsgemeinden der VG Thalfang am Erbeskopf planen mit unterschiedlichen Projektierern und sind auf die Ausweisung weitere Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angewiesen, um ihre Projekte zu realisieren. Eine Übersicht aller Vorhaben im Verbandsgemeindegebiet liegt nicht vor. Daher obliegt es zunächst jeder Ortsgemeinde ihre eigenen Interessen zu bekunden, um eine Abwägung zu ermöglichen.

Der vorliegende o.g. gemeinsame Antrag auf isolierte Positivplanung betrifft auch Flächen der Gemarkung Talling, die für den Bau weiterer Windenergieanlagen nicht zur Verfügung stehen. Dazu fasste der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 01.12.2022 einen entsprechenden Beschluss, an dem er festhält. Ziel ist es, die Potenzialflächen für Windenergie auf die Flächen nördlich der L150 zu konzentrieren und eine Einkreisung der Ortslage auszuschließen. Bei dieser Entscheidung spielen landschafts- und naturschutzfachliche Belange eine entscheidende Rolle. Die Ortsgemeinde Talling erkennt die unterschiedlichen Interessenslagen aller Beteiligten an und ist weiterhin an einer lösungsorientierten und koordinierten Zusammenarbeit mit den umliegenden Ortsgemeinden interessiert.

Die Vorsitzende unterbricht aufgrund eines einstimmigen Beschlusses die Sitzung um 19:03 Uhr und gibt den Zuhörern die Möglichkeit, zu diesem TOP eine kurze Stellungnahme abzugeben. Die Sitzung wird um 19:15 Uhr fortgeführt.

Es wird kein Beschluss gefasst.

Zu TOP 6: Informationen und Verschiedenes

  • Ortsbürgermeisterin Hoff informiert die Ratsmitglieder über den Stand der Kommunal- und Verwaltungsreform
  • Vollzug der Gemeindeordnung (GemO): Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
  • B. A. D. Informationen zur Arbeitssicherheit für Gemeindearbeiter und Reinigungskraft
  • Förderung der Zertifizierung von Wanderwegen
  • Kampagne Stadtradeln
  • Ideenwettbewerb Ehrenamt
  • Die Vorsitzenden informiert darüber, dass die Lieferung der Kinderschaukel erfolgt ist

Zu TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Ortsgemeinde Talling beschließt den Vertragsabschluss mit der Firma ABO Wind zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023.