Der Zweckverband 12 Gemeinde des ehemaligen Amtes Tronecken hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für die Teilnahme am Mittagessen und der Verpflegung an den Kindertagesstätten „Arche Noah“ und „Regenbogen“ am 27.04.2023 folgende Satzung beschlossen:
(1) Die Teilnahme am Mittagessen und der Verpflegung in den Kindertagesstätten „Arche Noah“ und „Regenbogen“ ist beitragspflichtig.
(1) Beitragsschuldner sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Sie haften gesamtschuldnerisch.
(1) Für die Verpflegung wird je Kind ein monatlicher Beitrag in Höhe von 6,00 € erhoben.
(2) Der Beitrag ist für das gesamte KiTa-Jahr zu entrichten. Schließtage der KiTa werden nicht berücksichtigt.
(1) Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Pauschale erhoben, die wie folgt, in 3 Varianten angeboten wird:
| Variante 1 | 3 x Mittagessen wöchentlich | 30,00 € |
| Variante 2 | 5 x Mittagessen wöchentlich | 50,00 € |
| Variante 3 | Kein Mittagessen | 0,00 € |
Die entsprechend gewählte Variante des Mittagessens ist durch die schriftliche Anmeldung verbindlich für das gesamte KiTa-Jahr. Eine Änderung der Variante ist nur bei wichtigen Gründen und mit Rücksprache der KiTa-Leitung möglich.
(2) Ab einer zusammenhängenden Fehlzeit vom 14 Tagen (Krankheit, urlaubsbedingte Abwesenheit) kann ein anteiliger Betrag nach Rücksprache mit der Kita-Leitung erstattet werden. Die Erstattung erfolgt nach Ende des KiTa-Jahres.
(1) Der Beitrag für die Verpflegung und das Mittagessen wird zum 15. eines jeden Monats fällig und mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.
Bei einer Nichtdeckung des Kontos besteht seitens der Bank keine Einlösungspflicht. Die hieraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
(2) Bei der Teilnahme während des laufenden KiTa-Jahres ist der monatliche Beitrag ab dem Eintrittsmonats zu leisten.
(1) Die Abrechnung erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf.
(2) Aufgrund der Pauschalisierung wird auf eine schriftliche Rechnung verzichtet. Die Abbuchungen erfolgen automatisiert durch die Verbandsgemeindekasse Thalfang am Erbeskopf.
(1) Eine Abmeldung nach Anmeldung ist grundsätzlich während des KiTa-Jahres nicht möglich.
(2) Ausnahmen zu Abs. 1 sind:
| a. | Wegzug aus dem Einzugsgebiet |
| b. | Ausschluss aus der KiTa |
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.