Tagesordnung | |
| 1. | Grundstücksangelegenheiten |
| II. Öffentlicher Teil | |
| Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | |
| 3. | Neuausrichtung der Pflegearbeiten |
| 4. | Sachstand „Eiserne Brücke“ |
| 5. | Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag |
| 6. | Informationen |
II. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.
Um 20:00 Uhr beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Sitzung zu unterbrechen.
In der Sitzungsunterbrechung wird der anwesenden Familie Moseler erläutert, dass der geplante Kauf ihres Grundstückes als Ausgleichfläche nicht mehr notwendig ist. Zudem erhalten die Beteiligten Einblick in den maßgeblichen Bewirtschaftungsvertrag. Familie Moseler zeigt Verständnis für die Situation und die gewählte Vorgehensweise, sodass damit beiderseits alle Unstimmigkeiten ausgeräumt sind.
Um 20:10 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen.
Zu TOP 2: Gemeindeeigene Maschinen
Ortsbürgermeister Hans Günther Steinmetz informiert den Ortsgemeinderat, dass er veranlasst hat alle gemeindeeigenen Geräte (Traktor, AS-Mäher, Rasenmäher, Hochentaster, Freischneider und Laubbläser) in der Gemeindescheune unterzubringen, sodass sein Nachfolger im Amt nach der Kommunalwahl über die Geräte verfügen kann.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 3: Neuausrichtung der Pflegearbeiten
Der Ortsgemeinderat zeigt sich unzufrieden damit, dass die gemeindeeigenen Grundstücke zurzeit nicht regelmäßig gepflegt werden. Da momentan kein Gemeindearbeiter zur Verfügung steht, erklären sich mehrere Ratsmitglieder bereit verschiedene Mäharbeiten zu übernehmen. Der Vorsitzende erklärt, dass die Ortsgemeinde ein Konto bei der Shell-Tankstelle in Thalfang hat, wo die Ratsmitglieder für die geplanten Mäharbeiten tanken können.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 4: Sachstand „Eiserne Brücke“
Wie bereits mehrfach beraten, muss das Geländer der Wirtschaftswegbrücke „Eisernen Brücke“ instandgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um rd. 37 lfdm beiderseitiges Stahlrohrgeländer. Für die Erneuerung des Geländers wurden mehrere Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Aufgrund der statisch wohl sehr komplexen Aufgabe wurde jedoch lediglich ein Angebot über 12.596,15 € abgegeben. Da die Mittel im aktuellen Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, wird der Ortsbürgermeister beauftragt zunächst die Finanzierung mit der Finanzabteilung der Verwaltung zu klären. Eine entsprechende Vergabe soll dann nach Sicherstellung der Finanzierung erfolgen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 5: Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag
Dem Ortsgemeinderat wird das Angebot der Westenergie zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung für den geltenden Straßenbeleuchtungsvertrag vom 08.08.2016 vorgelegt.
Die Zusatzvereinbarung dient der Vertragsverlängerung des aktuellen Licht- & Service-Vertrages bis zum 31.12.2035 in Verbindung mit einer Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter.
Darüber hinaus bietet diese Vereinbarung den Vertragspartnern die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm zu vereinbaren. Dieses Sanierungsprogramm kann im Rahmen der ersten vier Jahre über eine separate Finanzierungsvereinbarung, mit an die Restlaufzeit des Vertrages angepasster Finanzierungslaufzeit, vereinbart werden.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung, Solarbeleuchtung auf Wunsch der Ortsgemeinde/Stadt beratend tätig zu werden.
Die vereinbarten Vertragsgegenstände des bestehenden Vertrages beziehen sich ebenfalls auf diese Zusatzvereinbarung.
Die Vertragspartner würden im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung über das bisher definierte Leistungsspektrum hinaus rückwirkend ab dem 01.01.2023 mit Wirkung bis zum 31.12.2035 vereinbaren:
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, der von der Westenergie angebotenen Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.03.2017 entsprechend dem beigefügten Entwurf zuzustimmen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Informationen
| Es wird über folgende Themen informiert: | |
| - | Für die geplante Aufstellung eines Funkmastes auf der Gemarkung Gräfendhron wird zunächst eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht durch den Anbieter notwendig. Erst im Nachgang kann in die Vertragsverhandlungen eingestiegen werden. Bei einem „Vor-Ort-Termin“, bei dem auch die zuständige Revierleiterin zugegen war, wurden geeignete, gemeindeeigene Grundstücke besichtigt. |
| - | Durch Holzerntearbeiten beschädigte Wirtschaftswege müsse dringend Instandgesetzt werde. Ortsbürgermeister Steinmetz wird sich mit der Revierleiterin diesbezüglich in Verbindung setzen. |
| - | Die Revierleitung hat vorgeschlagen die diesjährige Brennholzversteigerung gebündelt mit den Ortsgemeinden Merschbach, Gräfendhron, Gielert und Etgert. durchzuführen. Die Vorgehensweise wird von den Ratsmitgliedern befürwortet. |
| - | Die vertragliche Situation bezügliche des im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Feuerwehrgerätehauses soll zeitnah geklärt werden. |