über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Gielert
am Dienstag, dem 23.07.2024
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
| 1. | Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024 |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 3. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters |
| 5. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten |
| 6. | Änderung der Hauptsatzung |
| 7. | Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Kleinkläranlage auf dem Grundstück Gemarkung Gielert, Flur 3, Parzelle 23 |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024
Ortsbürgermeister Jungbluth dankt den ehrenamtlichen Helfern und den Mitarbeitern der Verwaltung für ihren Einsatz bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024.
Er unterrichtet die anwesenden darüber, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat wie folgt festgestellt hat:
Zur Ortsgemeinderatswahl waren 123 Personen wahlberechtigt, davon haben 74 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 60,2 %.
Die Stimmabgabe von 69 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 5 Wählerinnen und Wählern ungültig.
In den Ortsgemeinderat sind gewählt:
| 1. | Welker, Michael | mit | 51 | Stimmen |
| 2. | Zimmermann, Rudi | mit | 41 | Stimmen |
| 3. | Räsch, Dennis | mit | 37 | Stimmen |
| 4. | Jungbluth, Beate | mit | 30 | Stimmen |
| 5. | Pfeiffer, Gerd | mit | 29 | Stimmen |
| 6. | Welker, Hermann | mit | 19 | Stimmen |
Ersatzleute für den Gemeinderat sind:
| 1. | Zimmermann, Andreas | mit | 18 | Stimmen |
| 2. | Heib, Samuel | mit | 15 | Stimmen |
| 3. | Krämer, Winfried | mit | 12 | Stimmen |
| 4. | Thomas, Jens | mit | 12 | Stimmen |
| 5. | Benz, Frank | mit | 11 | Stimmen |
| 6. | Heib, Tamara | mit | 9 | Stimmen |
Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.
Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen
Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.
Sodann verpflichtet Ortsbürgermeister Jungbluth die Ratsmitglieder per Handschlag.
Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters
Herr Jannick Jungbluth wurde als Einzelkandidat am 09.06.2024 mit 62 Stimmen, 80,52%, als Ortsbürgermeister gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.
Herr Jungbluth wird durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Michael Welker durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl von Herrn Jungbluth entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.
Ortsbürgermeister Jannick Jungbluth bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen und das gute Wahlergebnis.
Zu TOP 4: Wahl der Beigeordneten
Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Nach § 53 Abs. 4 GemO darf Beigeordneter nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht. (z.B. als Gemeindearbeiter). Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.
Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 2 Beigeordnete.
Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Rats-mitglieder. Die Ratsmitglieder Dennis Räsch und Rudi Zimmermann sind bereit diese Aufgabe zu übernehmen.
Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsbürgermeister Jungbluth den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Er verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten.
Vorgeschlagen wird Herr Michael Welker.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimm-zettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Michael Welker 5 Ja-Stimmen und eine Enthaltung.
Damit hat Herr Michael Welker mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Alsdann bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (II.) Beigeordneten.
Hierzu wird Herr Gerd Pfeiffer vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
In der anschließenden Wahl entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Gerd Pfeiffer 5 Ja-Stimmen und eine Enthaltung.
Damit ist Herr Gerd Pfeiffer zum weiteren (II.) Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Zu TOP 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt. Bei Wiederwahl im gleichen Amt entfallen Vereidigung und Einführung.
Ortsbürgermeister Jungbluth ernennt sodann den Ersten Beigeordneten Herrn Michael Welker gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten.
Danach wird zum weiteren (II.) Beigeordneten Herr Gerd Pfeiffer gemäß § 54 GemO durch den Vorsitzenden nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten ernannt.
Aufgrund der erfolgten Wiederwahl entfallen in beiden Fällen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.
Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossenen Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor und es sind keine Änderungen beabsichtigt.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung vom 31.01.2007 inkl. Änderungssatzung vom 27.03.2023.
Der Beschluss erfolgt mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.
Zu TOP 7: Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Kleinkläranlage auf dem Grundstück Gemarkung Gielert, Flur 3, Parzelle 23
Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und die Grundstückseigentümerin des Wohnhauses „Wenigsberger Hof 1“ in Gielert beabsichtigen die häuslichen Abwässer einer vollbiologischen Kleinkläranlage zuzuführen und das gereinigte Abwasser auf dem Grundstück zu versickern.
Das Wohnhaus liegt im Außenbereich und kann nicht ordnungsgemäß an die Ortsentwässerung angeschlossen werden. Daher entfällt der Anschluss- und Benutzungszwang laut allgemeiner Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.
Nach § 60 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung (AbwV Anhang 1 Abs. 4) eingehalten werden.
Abwasserbehandlungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Hausklärguben mit Überlauf wie bis dato Betrieben sind somit nicht mehr zulässig.
Nach § 36 Baugesetzbuch ist das Einvernehmen der Ortsgemeinde einzuholen.
Die Ortsgemeinde Gielert ist mit der Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf dem Grundstück Gemarkung Gielert Flur 3, Flurstück 22 einverstanden und stellt das Einvernehmen her.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.