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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 33/2023
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Gielert am Montag, den 26.06.2023

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Haushaltssatzung und Einwohnerfragestunde

2.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

3.

Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

4.

Kommunal- und Verwaltungsreform

5.

Vergabe Flutlichtmasten Sportplatz

6.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

II. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Pachtangelegenheiten

2.

Vertragsangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil:

7.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Haushaltssatzung und Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a gegebenen Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird in der heutigen Sitzung kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Der Vorsitzende Michael Welker erläutert unter Bezugnahme auf die Rechnungsprüfung am 03.08.2022 den Jahresabschluss 2019 und verliest das Ergebnis der Prüfung wie folgt:

I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss

Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang - für das Haushaltsjahr 2019 in ihrer Sitzung am 03.08.2022 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, die Anlagen-/Sonderpostenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Gielert. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.

II. Prüfergebnis

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gielert.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 führte zu folgendem Ergebnis:

1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.950.289,93 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 47.853,74 € aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Gielert.

3. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 1.129.086,63 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2018 um 47.853,74 € verringert.

4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 55.554,82 € auf 1.950.289,63 € verringert;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen erhöhte sich um 16.022,32 € auf 424.186,72 €.

5. Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

Die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde hat sich in 2019 um 61.074,48 € auf 303.997,77 € erhöht.

-

Die Investitionskredite haben sich gegenüber dem 31.12.2018 um 7.295,08 € auf 100.461,02 € verringert.

6. Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Gielert und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Es wird empfohlen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Ortsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die beiden Beigeordneten Welker und Pfeiffer nehmen gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 3: Entlastung gem.§ 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

Gemäß § 114 Absatz 1 Satz 2 GemO entscheidet der Ortsgemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde.

Der Ortsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer bezüglich des Jahresabschlusses 2019 der Ortsgemeinde Gielert, die Entlastung der Ortsbeigeordneten sowie der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

Die beiden Beigeordneten Welker und Pfeiffer nehmen gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 4: Kommunal- und Verwaltungsreform

Ratsmitglied Zimmermann erläuterte seine Bedenken hinsichtlich des gefassten Beschlusses des Ortsgemeinderates Gielert am 30.11.2016. Die Sachlage hätte sich seitdem geändert und unter den heutigen Voraussetzungen sollte der damalige Beschluss neu gefasst werden.

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über den aktuellen Sachstand und das erneut Gespräche in naher Zukunft geführt werden sollen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Gielert den Tagesordnungspunkt in der nächsten Ortsgemeinderatssitzung erneut zu beraten.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Vergabe Flutlichtmasten Sportplatz

Aufgrund möglicher Ausschließungsgründe gem. § 22 Abs. 1 GemO nimmt das Ratsmitglied Gerd Pfeiffer an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Der Vorsitzende erläutert, dass die aktuellen Flutlichtmasten auf dem Sportplatz Gielert ausgetauscht werden müssen.

Die Firma Metall Kreativ hat ein Angebot unterbreitet, bei dem gebrauchte Masten umgebaut werden sollen und weiterhin genutzt werden können.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Erneuerung der Flutlichtmasten des Sportplatzes an die Firma Metall Kreativ, Gielert zu deren Angebotspreis in Höhe von 4.909,62 € (netto).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

Der gewählte Ortsbürgermeister Jannick Jungbluth wird durch den I. Beigeordneten der Ortsgemeinde Gielert, Michael Welker, durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, entsprechend § 54 GemO zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Gielert ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Anschließend bedankt sich Michael Welker bei den Ratsmitgliedern für das entgegenbrachte Vertrauen während der Vakanz des Ortsbürgermeisters und hofft weiterhin auf eine konstruktive und gute Zusammenarbeit.

Zu TOP 7: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

-

Die Anpassung des Pachtpreises für das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Gielert Flur 8 Nr. 3 wurde grundsätzlich beschlossen und soll in der nächsten Sitzung konkretisiert werden.

-

Die Kaufanfrage für das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Gielert Flur 5 Nr. 2 wurde abgelehnt.