Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
| 1. | Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024 |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 3. | Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters |
| 4. | Wahl der Beigeordneten |
| 5. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten |
| 6. | Änderung der Hauptsatzung |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: | Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024 |
Ortsbürgermeister Schmidt unterrichtet die anwesenden darüber, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat wie folgt festgestellt hat:
Zur Ortsgemeinderatswahl waren 225 Personen wahlberechtigt, davon haben 172 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 76,4 %.
Die Stimmabgabe von 161 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 11 Wählerinnen und Wählern ungültig.
In den Ortsgemeinderat sind gewählt:
| 1. | Schmidt, Karl-Otto | mit | 119 | Stimmen |
| 2. | Kurz, Marko | mit | 100 | Stimmen |
| 3. | Klein, Frank | mit | 100 | Stimmen |
| 4. | Frohn, Lena | mit | 84 | Stimmen |
| 5. | Decker, Jochen | mit | 78 | Stimmen |
| 6. | Scholtes, Klara | mit | 65 | Stimmen |
| Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind: | ||||
| 1. | Rech, Maria | mit | 59 | Stimmen |
| 2. | Schmidt, Roland | mit | 52 | Stimmen |
| 3. | Manz, Lothar | mit | 46 | Stimmen |
| 4. | Hölzemer, Tim | mit | 23 | Stimmen |
| 5. | Koch, Hans Jürgen | mit | 18 | Stimmen |
| 6. | Schmidt, Florian | mit | 16 | Stimmen |
Zu TOP 2: | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.
Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Weitere Pflichten sind im Wesentlichen:
§ Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten
Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.
Sodann verpflichtet Ortsbürgermeister Schmidt die Ratsmitglieder per Handschlag.
Zu TOP 3: | Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters |
Herr Roland Schmidt wurde als Einzelkandidat am 09.06.2024 mit 146 Stimmen, 86,39 %, als Ortsbürgermeister gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.
Herr Schmidt wird durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Karl-Otto Schmidt durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl von Herrn Schmidt entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.
Zu TOP 4: | Wahl der Beigeordneten |
Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Nach § 53 Abs. 4 GemO darf Beigeordneter nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht. (z.B. als Gemeindearbeiter). Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.
Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 2 Beigeordnete.
Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Rats-mitglieder. Die Ratsmitglieder Lena Frohn und Klara Scholtes sind bereit diese Aufgabe zu übernehmen.
Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsbürgermeister Schmidt den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Er verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten.
Vorgeschlagen wird Herr Karl-Otto Schmidt.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimm-zettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Karl-Otto Schmidt 5 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Damit hat Herr Karl-Otto Schmidt mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Alsdann bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (II.) Beigeordneten.
Hierzu wird Herr Frank Klein vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
In der anschließenden Wahl entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Frank Klein 5 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Damit ist Herr Frank Klein zum weiteren (II.) Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Die Gewählten bedanken sich für das Wahlergebnis und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.
Zu TOP 5: | Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten |
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt. Bei Wiederwahl im gleichen Amt entfallen Vereidigung und Einführung.
Ortsbürgermeister Schmidt ernennt sodann den Ersten Beigeordneten Herrn Karl-Otto Schmidt gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Danach wird zum weiteren (II.) Beigeordneten Herr Frank Klein gemäß § 54 GemO durch den Vorsitzenden nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten ernannt. Sodann wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Zu TOP 6: | Änderung der Hauptsatzung |
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossenen Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Anträge zur Änderung der Hauptsatzung werden nicht gestellt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Hauptsatzung ohne Änderungen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Abschließend richtet Ortsbürgermeister Schmidt seinen Dank an die ehemaligen und neu gewählten Mitglieder des Ortsgemeinderates für ihr ehrenamtliches Engagement und wünscht für die Zukunft weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Den ausscheidenden Ratsmitgliedern Oliver Keller und Lukas Kube überreicht der Vorsitzende einen Präsentkorb als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit. In Abwesenheit richtet der Vorsitzende ebenfalls seinen Dank an das ehemalige Ratsmitglied Lothar Manz für seine 35-jährige kommunalpolitische Tätigkeit im Ortsgemeinderat, den er im Nachgang auch noch persönlich übermitteln wird.