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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 34/2022
Unsere Dörfer
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Heidenburg und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 06.11.2022, findet die Wahl der/des Ortsbürger­meisterin/Orts­bürger­meisters der Ortsgemeinde Heidenburg statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 20.11.2022, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunal­wahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wähler­gruppen sind in einer Ver­sammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahl­vorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlb­erechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Ver­sammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 13.09.2022, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder bei der zuständigen Verbands­gemeindeverwaltung, Saarstraße 7, 54424 Thalfang eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist

am Montag, dem 19.09.2022, 18 Uhr.

IV.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei erhältlich.

Heidenburg, den 26.08.2022
Jörg Christen, Wahlleiter