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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 34/2024
Unsere Dörfer
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1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dhronecken vom 12.08.2024

Der Ortsgemeinderat Dhronecken hat am 09.07.2024 beschlossen, auf Grund der §§ 24, 25 und 94 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Dhronecken vom 02.07.2019 wie folgt zu ändern:

Artikel 1

§ 1 Abs. 4 wird geändert:

§ 1

Öffentliche Bekanntmachung, Bekanntgabe

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch einen vom Ortsbürgermeister zu bestimmenden „Schellemann“ und durch Aushang an der öffentlichen Infotafel am Glockenturm bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gem. Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

Artikel 2

Die Änderung der Hauptsatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dhronecken, den 12. August 2024
Ortsgemeinde Dhronecken
gez. Oliver Niedzwiedz
Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.