- Erneute Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -
Der Planentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsteil Thiergarten“ hatte in der Zeit von 14.12.2020 bis 13.01.2021 bereits öffentlich ausgelegen.
Auf Grund der Beschlüsse des Ortsgemeinderates Malborn vom 05.05.2021 ergeben sich Änderungen am Planentwurf. Daher wird die Offenlage erneut durchgeführt.
Der neue Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom
12.09.2022 bis 11.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstrasse 7, 54424 Thalfang, erneut zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeinde Thalfang (Rathaus, Betriebsgebäude, Zimmer 2, Raiffeisenstraße 4, 54424 Thalfang). Dienststunden sind: Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.
Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf unter https://www.erbeskopf.de/de/aktuelles/downloads.html unter dem Externen Downloadverzeichnis als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.
Das Plangebiet ergibt sich aus beigefügter Karte.
Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.