1. Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 02.09.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Wir bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache unter 06504 / 91 40 153
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Thalfang haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab der Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf im Rathaus, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an anna-katharina.ebel@rathaus-thalfang.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird im Rahmen seines Beschlusses über die I. Nachtragshaushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.