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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 35/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg

am Donnerstag, den 11.07.2024

Die Tagesordnung wird um TOP 10 „Informationen“ einstimmig erweitert.

Folgende Tagesordnung wird beraten:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

4.

Wahl der Beigeordneten

5.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Erlass einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat

8.

Wahl der Ausschussmitglieder

a. Haupt- und Finanzausschuss

b. Rechnungsprüfungsausschuss

c. Bau- und Dorferneuerungsausschuss

d. Ausschuss für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur

9.

Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich

10.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt:

Zur Gemeinderatswahl waren 564 Personen wahlberechtigt, davon haben 400 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 70,9 %.

Die Stimmabgabe von 394 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 6 Wählerinnen und Wählern ungültig.

In den Gemeinderat sind gewählt:

1.

Finn Olbermann

mit

303

Stimmen

2.

Dietmar Schemer

mit

281

Stimmen

3.

Jörg Christen

mit

279

Stimmen

4.

Alexander Becker

mit

274

Stimmen

5.

Heike Meter-Schu

mit

270

Stimmen

6.

Dieter Mattes

mit

268

Stimmen

7.

Simone Heinen

mit

256

Stimmen

8.

Achim Junk

mit

245

Stimmen

9.

Alexander Göppert

mit

242

Stimmen

10.

Josef Thösen

mit

227

Stimmen

11.

Sven Jäger

mit

177

Stimmen

12.

Rolf Zinnert

mit

175

Stimmen

Ersatzleute für den Gemeinderat sind:

1.

Johannes Göppert

mit

36

Stimmen

2.

Simon Gorges

mit

23

Stimmen

3.

Monja Diva

mit

16

Stimmen

(Losentscheid offen)

4.

Helmut Steinhoff

mit

16

Stimmen

(Losentscheid offen)

5.

Hans-Joachim Timm

mit

16

Stimmen

(Losentscheid offen)

6.

Peter Mauren

mit

14

Stimmen

7

Hermann Haas

mit

10

Stimmen

(Losentscheid offen)

8

Helmut Schander

mit

10

Stimmen

(Losentscheid offen)

9

Anton Göppert

mit

8

Stimmen

(Losentscheid offen)

10.

Uwe Stein

mit

8

Stimmen

(Losentscheid offen)

11.

Lea Jäger

mit

7

Stimmen

12.

Helmut Diederich

mit

6

Stimmen

Da Herr Dieter Mattes als Ortsbürgermeister gewählt wurde und die Wahl angenommen hat, verliert er kraft Gesetzes sein Ratsmandat. Daher wird als Nachfolgekandidat Johannes Göppert in den Ortsgemeinderat berufen.

Im Anschluss dankt der Vorsitzende allen, die im Wahlvorstand und Wahlausschuss sowie als Wahlhelfer bei der Wahl mitgewirkt haben.

Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.

Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen

  • Schweigepflicht (§ 20 GemO)
  • Treuepflicht (§ 21 GemO)
  • Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 4, Satz 1 GemO)
  • Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

Herr Dieter Mattes wurde als Einzelkandidat am 09.06.2024 mit 328 Stimmen, 82,21%, als Ortsbürgermeister gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.

Herr Mattes wird durch den geschäftsführenden 1. Beigeordneten Jörg Christen durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl von Herrn Mattes entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.

Zu TOP 4: Wahl der Beigeordneten

Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde 3 Beigeordnete.

Laut besonderen Wahlniederschriften wurden folgende Beigeordneten gewählt:

- Erster Beigeordneter:

Jörg Christen

- Beigeordneter:

Dietmar Schemer

- Beigeordneter:

Achim Junk

Zu TOP 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister Dieter Mattes in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt.

Der Erste Beigeordnete Jörg Christen und der Beigeordnete Dietmar Schemer wurden in das gleiche Amt wiedergewählt und daher vom Ortsbürgermeister als Beigeordnete ernannt.

Der Beigeordnete Achim Junk wird als Beigeordneter ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt.

Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

Der Vorsitzende erteilt das Wort an den ersten Beigeordneten Jörg Christen.

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossene Hauptsatzung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der erste Beigeordnete wies auf die Vorbesprechung des Ortsgemeinderates hin, in welcher von einem Ratsmitglied vorgeschlagen wurde, dass der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur aus der Hauptsatzung gestrichen wird. Die seinerzeit anwesenden Ratsmitglieder sprachen sich mehrheitlich für diesen Vorschlag aus.

Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossene Hauptsatzung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Ebenfalls liegt den Ratsmitgliedern der Entwurf der den Wegfall des Ausschusses berücksichtigenden Hauptsatzung vor.

Sollte der Ortsgemeinderat dem Wegfall zustimmen, wäre dieser unter TOP 8 nicht mehr zu wählen.

Dem Wegfall des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur in der Hauptsatzung wird zugestimmt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Erlass einer Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat

Zu diesem TOP erteilt der Vorsitzende das Wort an den ersten Beigeordneten Jörg Christen.

Gem. § 37 GemO beschließt der Rat auf der Grundlage der Bestimmungen der GemO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Rates beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Rat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung, die das fachlich zuständige Ministerium bekanntmacht.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.09.2019 eine Geschäftsordnung beschlossen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, der Geschäftsordnung in der vorgelegten Form zuzustimmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Wahl der Ausschussmitglieder

a. Haupt- und Finanzausschuss

b. Rechnungsprüfungsausschuss

c. Bau- und Dorferneuerungsausschuss

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 GemO aufgrund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppierungen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.

Die Einbringung eines gemeinsamen (zusammengefassten) Wahlvorschlages aller politischen Gruppierungen ist möglich.

Sofern ein gemeinsamer Wahlvorschlag erfolgt, ist diesbezüglich das Wahlverfahren gem. § 40 Abs. 5 GemO anzuwenden. Die Wahl ist geheim durchzuführen, sofern nicht der Ortsgemeinderat etwas anderes beschließt. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Bezüglich der zu wählenden Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter wird auf § 2 der Hauptsatzung verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 3 Mitgliedern und jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein, außer der Rechnungsprüfungsausschuss muss gänzlich von Ratsmitgliedern besetzt werden.

Die Wahl der Ausschüsse soll mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag erfolgen, welcher im Vorfeld der Sitzung wie folgt erstellt wurde:

a) Haupt- und Finanzausschuss

Die Wahl des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt nach einstimmigem Beschluss in offener Abstimmung.

Für den Haupt- und Finanzausschuss wird folgender gemeinsamer Wahlvorschlag unterbreitet:

Mitglieder

Stellvertreter

Alexander Becker

RM

Achim Junk

RM

Alexander Göppert

RM

Josef Thösen

RM

Simone Heinen

RM

Sven Jäger

RM

Jörg Christen

RM

Dietmar Schemer

RM

Hermann Haas

BM

Rolf Zinnert

RM

*RM = Ratsmitglied

*BM = bürgerliches Mitglied

Der Haupt- und Finanzausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

b) Rechnungsprüfungsausschuss

Die Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt nach einstimmigem Beschluss in offener Abstimmung.

Für den Rechnungsprüfungsausschuss wird folgender gemeinsamer Wahlvorschlag unterbreitet:

Mitglieder

Stellvertreter

Alexander Göppert

RM

Finn Olbermann

RM

Heike Meter-Schu

RM

Sven Jäger

RM

Josef Thösen

RM

Simone Heinen

RM

* RM = Ratsmitglied

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

c) Bau- und Dorferneuerungsausschuss

Die Wahl des Bau- und Dorferneuerungsausschusses erfolgt nach einstimmigem Beschluss in offener Abstimmung.

Für den Bau- und Dorferneuerungsausschuss wird folgender gemeinsamer Wahlvorschlag unterbreitet:

Mitglieder

Stellvertreter

Achim Junk

RM

Jörg Christen

RM

Finn Olbermann

RM

Heike Meter-Schu

RM

Sven Jäger

RM

Alexander Becker

RM

Josef Thösen

RM

Simon Gorges

BM

Dietmar Schemer

RM

Rolf Zinnert

RM

Johannes Göppert

RM

Alexander Göppert

RM

*RM = Ratsmitglied

*BM = bürgerliches Mitglied

Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss wird wie vorgeschlagen gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Der Vorsitzende hat gem. § 36 Abs.3 GemO an dem Wahlvorgang nicht teilgenommen.

d) Ausschuss für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur

Aufgrund des Beschlusses in TOP 6, entfällt die Wahl des Ausschusses.

Zu TOP 9: Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich

Aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates zur Selbstverpflichtung ist der jeweilige Ortsbürgermeister stets als Mitglied in die Verbandsversammlung zu wählen.

Als weitere Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich werden folgende Personen vorgeschlagen:

-

Alexander Becker

-

Alexander Göppert

-

Dietmar Schemer

Die Wahl wird in einer offenen Abstimmung nach § 40 Abs. 5 GemO durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die vorgeschlagenen Personen

-

Alexander Becker

-

Alexander Göppert

-

Dietmar Schemer

werden als Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich gewählt:

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Der Vorsitzende nimmt gem. § 36 Abs.3 GemO an der Wahl nicht teil.

Zu TOP 10: Informationen

-

Wegen des Straßenbewuchs privater Grundstücke und der dadurch entstehenden Verkehrsgefährdung hat ein Bürger beim Ortsbürgermeister ein Schreiben eingereicht. Der Ortsgemeinde ist die Situation bekannt. Das Ordnungsamt der Verwaltung wurde gebeten entsprechendes zu unternehmen. Ebenfalls wurde die Polizei in Morbach zu dieser Situation mit hinzugezogen.

-

Mit der Maßnahme Kanalsanierung wird voraussichtlich am 26.08.2024 begonnen.

Für diese Maßnahme wird es zu Verkehrseinschränkungen durch halbseitige und volle Sperrungen kommen. Die Verkehrseinschränkungen werden im Amtsblatt entsprechend veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten, damit die Maßnahme reibungslos verlaufen kann.

-

Die Maßnahme des Glasfaserausbaues steht ebenfalls an. Für diese Maßnahme müssen Straßen komplett aufgerissen werden. Auch hier wird es zu Verkehrseinschränkungen kommen. Der Beginn der Maßnahme ist für Anfang September vorgesehen und wird etwa drei bis vier Monate dauern. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.

-

Aufgrund der Beanstandung des Rechnungsprüfungsausschusses bezüglich der Festsetzung von Friedhofsgebühren hat ein Termin in der Verwaltung stattgefunden. Die Missverständnisse konnte alle aufgeklärt werden, so dass die Beanstandungen behoben wurden.

-

Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2021 im Oktober zum Prüfen vorgelegt wird.

-

Für den Friedhof wird ein Friedhofskataster erstellt.

-

Die Einebnung der Gräber erfolgt Ende September/Anfang Oktober 2024.

-

Der Sportverein Heidenburg befindet sich in Auflösung und wird zum 06.08.2024 aus dem Vereinsregister gelöscht (Ablauf des Sperrjahres). Es werden Gespräche zur Übergabe der Sportanlage an die Ortsgemeinde folgen.

-

Bezüglich der vertraglichen Regelungen und Vereinbarungen zur Heidenburghalle fand ein Vorort-Termin mit der Verwaltung statt. Die Erstellung eines Konzepts wird vorgesehen, das zur Beratung den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wird.

-

Die Genehmigung des Haushaltsplans 2024 liegt seitens der Kommunalaufsicht vor.

-

Der erste Beigeordnete Jörg Christen steht weiterhin mit der Firma JUWI im engen Kontakt, um die Planungen für die Einrichtung von Windenergieanlagen in der Ortsgemeinde Heidenburg fortzuführen.

-

Der Pachtvertrag eines gemeindeeigenen Grundstücks wurde mit dem Jagdpächter für das Projekt „Rebhuhn und Niederwild“ abgeschlossen.

-

Der Ortsbürgermeister wird in der Zeit vom 11.08.2024 bis 27.08.2024 vom ersten Beigeordneten Jörg Christen vertreten.