Tagesordnung | |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 2. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
| 3. | Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters |
| 4. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters |
| 5. | Wahl der Beigeordneten |
| 6. | Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten |
| 7. | Änderung der Hauptsatzung |
| 8. | Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich |
| 9. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024
Der Vorsitzende unterrichtet die Anwesenden darüber, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat wie folgt festgestellt hat:
Zur Ortsgemeinderatswahl waren 165 Personen wahlberechtigt, davon haben 122 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 73,9 %.
Die Stimmabgabe von 111 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 11 Wählerinnen und Wählern ungültig.
| In den Ortsgemeinderat sind gewählt: | ||||
| 1. | Hoff, Albert | mit | 57 | Stimmen |
| 2. | Stein, Markus | mit | 57 | Stimmen |
| 3. | Thömmes, Bernd | mit | 49 | Stimmen |
| 4. | Lang, Christoph | mit | 48 | Stimmen |
| 5. | Lauer, Daniel | mit | 38 | Stimmen |
| 6. | Nisius, Laura | mit | 36 | Stimmen |
| Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind: | ||||
| 1. | Paulus, Andreas | mit | 36 | Stimmen |
| 2. | Wallerius, Michael | mit | 30 | Stimmen |
| 3. | Freiberger, Peter | mit | 28 | Stimmen |
| 4. | Thömmes, Matthias | mit | 15 | Stimmen |
| 5. | Wallerius, Thorsten | mit | 15 | Stimmen |
| 6. | Kolz, Gerhard | mit | 14 | Stimmen |
Wegen Stimmengleichheit (Nisius / Paulus) entschied entsprechend § 63 Abs. 7 Kommunalwahlordnung das Los über den Sitz im Ortsgemeinderat. Einwendungen werden nicht erhoben. Beschlüsse über den Ausschluss von Ratsmitgliedern infolge Wahlunwürdigkeit gem. § 31 GemO sind nicht zu fassen.
Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister bzw. ein Beigeordneter in Vertretung die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.
Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Weitere Pflichten sind im Wesentlichen:
Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Beigeordnete Albert Hoff die Ratsmitglieder per Handschlag.
Zu TOP 3: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters / Ortsbürgermeisters
Gem. § 53 Abs. 1 GemO wird der Ortsbürgermeister von den Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 konnte die Wahl zum Ortsbürgermeister jedoch nicht stattfinden, da keine gültige Bewerbung eingereicht wurde. Daher ist der Ortsbürgermeister gem. § 53 Abs. 2 GemO vom Ortsgemeinderat zu wählen.
Die Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters hat nach § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO spätestens 8 Wochen nach der ausgefallenen Wahl zu erfolgen. Gewählt wird gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.
Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Laura Nisius und Christoph Lang sind bereit diese Aufgabe zu übernehmen.
Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert der Vorsitzende den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Er verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der / des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters.
Da keine Vorschläge gemacht werden, kann eine Wahl in der heutigen Sitzung nicht stattfinden.
Zu TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung der / des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters
Da die Wahl zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister unter TOP 3 aufgrund fehlender Wahlvorschläge nicht stattgefunden hat entfällt die Ernennung, Vereidigung und Einführung der / des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters.
Zu TOP 5: Wahl der Beigeordneten
Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Nach § 53 Abs. 4 GemO darf Beigeordneter nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht. (z.B. als Gemeindearbeiter). Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.
Nach der Änderung der Hauptsatzung vom 12.07.2017 hat die Ortsgemeinde Büdlich bis zu 2 Beigeordnete.
Der Vorsitzende bittet um Benennung von zwei Wahlhelfern aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Laura Nisius und Christoph Lang sind bereit diese Aufgabe zu übernehmen.
Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert der Vorsitzende den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Er verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.
Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten.
Vorgeschlagen wird Herr Albert Hoff.
Weiter Vorschläge werden nicht gemacht.
Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Albert Hoff 6 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Damit hat Herr Albert Hoff mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit einstimmig als Erster Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Alsdann bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (II.) Beigeordneten.
Hierzu werden keine Vorschläge gemacht, sodass die Wahl eines weiteren Beigeordneten in der heutigen Sitzung nicht stattfinden kann.
Zu TOP 6: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Ortsbürgermeister oder dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter in öffentlicher Sitzung, wobei nach Aushändigung der Ernennungsurkunde die Vereidigung und anschließend die Einführung erfolgt. Bei Wiederwahl im gleichen Amt entfallen Vereidigung und Einführung.
Das älteste Ratsmitglied, Herr Daniel Lauer, ernennt sodann den Ersten Beigeordneten Herrn Albert Hoff gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
ZU TOP 7: Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).
Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossenen Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt keine Änderungen an der geltenden Hauptsatzung vorzunehmen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 8: Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich
Die Ortsgemeinde Büdlich ist Mitglied im Zweckverband Forstverband Büdlich. Gem. § 4 (4) der Verbandsordnung des Zweckverbandes wird das Stimmrecht durch mehrere von den Verbandsmitgliedern aus der Mitte ihrer Räte zu wählenden Vertretern ausgeübt. Die Anzahl der zu entsendenden Vertretern bestimmt sich nach der Anzahl der Stimmanteile.
Gem. § 4 (1) i.V.m. § 4 (2) der Verbandsordnung hat die Ortsgemeinde 2 Stimmen. Demnach sind 2 Vertreter zu wählen.
Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.
Vor der Durchführung der Wahl beschließen die Ratsmitglieder einstimmig nach § 40 Abs. 5 GemO offene Abstimmung.
Als gemeinsamer Wahlvorschlag werden folgende Vertreter für die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich gewählt:
| 1. | Albert Hoff |
| 2. | Bernd Thömmes |
Die Vertreter werden einstimmig gewählt.
Zu Top 9: Informationen
| Der Vorsitzende informiert den Rat über folgende Themen: | |
| - | Arbeiten auf dem Friedhof (Mutterboden) |
| - | Problematik Biotonnen |
| - | Veränderungen ÖPNV |
| - | Streusalzbestellung |
| - | Bestellung Heizöl Gemeindehaus |
| - | Schäden am Wirtschaftsweg Richtung Kläranlage |
| - | Waldtag im Forstamt |
| - | Kabelplan Windpark Berglicht |
| - | Zugang Spielplatz |
Abschließend bedankt sich der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf bei den Ratsmitgliedern für ihr nicht selbstverständliches, ehrenamtliches Engagement und sichert eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu.