Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindeverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

zur Darstellung von Sonderbauflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Biogasanlage“, in der Gemarkung Hilscheid, Flur 20

1.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2.

Hinweise zum Verfahren

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat Thalfang hat in seiner Ratssitzung am 16.10.2024 die Aufstellung sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Anlass und Ziel der Planung

Auf dem Flurstück 185 und 186, Flur 20 der Gemarkung Hilscheid wurde im Jahr 2006 eine gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegierte Biogasanlage errichtet. Diese wurde im Jahr 2023 von der ABO Kraft und Wärme Hilscheid GmbH & Co KG erworben. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist somit nicht mehr gegeben, weshalb eine planungsrechtliche Sicherung in Kombination mit einer zukunftsfähigen Gestaltung notwendig wird. Darüber hinaus soll im Südwesten des Geltungsbereichs der Creos Deutschland Gmbh die Möglichkeit eingeräumt werden eine Aufbereitungs- und Speicherungsanlage für das bereits in räumlicher Nähe verlaufende Hochdruck-Gasnetz zu betreiben.

Hierzu ist ein Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan „Biogasanlage“ der OG Hilscheid vorgesehen.

Die Verbandsgemeinde Thalfang a.E. lädt hierzu am 15.09.2026 um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus (Zum Singenden Tal 1, 54426 Hilscheid) ein. Im Anschluss liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, der Begründung und Vorentwurf des Umweltberichts in der Zeit vom 16. September 2026 bis einschließlich 30. September 2026 unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang a.E. veröffentlicht www.erbeskopf.de/de/aktuelles.html

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, während den üblichen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie vor Ort bei der Informationsveranstaltung können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden z.B. per E-Mail an dennis.loeber@rathaus-thalfang.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B. schriftlich an die Verbandsgemeinde Thalfang a.E. (Saarstraße 7, 54424 Thalfang) oder mündlich zur Niederschrift während der üblichen Öffnungszeiten. Bei Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme sollen Angaben der vollständigen Anschrift des Verfassers gemacht werden.

Das Plangebiet zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Entwurfsfassung zur frühzeitigen Beteiligung hat eine Größe von rund 3,73 ha und beinhaltet in der Gemarkung Hilscheid folgende Flurstücke der Flur 20: 183/1 (teilw.), 185, 186 (teilw.).

Der Geltungsbereich der Änderung ist dem besonders abgedruckten Lageplan/Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1.

einer Planzeichnung mit Darstellung der derzeitigen und der im Zuge der Fortschreibung geplanten Flächennutzungsplandarstellungen und

2.

einer Begründung

3.

einem Umweltbericht

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht während der Dauer der Veröffentlichungspflicht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Verbandsgemeinde Wittlich-Land deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB).

Ebenfalls wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

2. Hinweise zum Verfahren

Das vorgenannte Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Thalfang a.E. wird gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren der Ortsgemeinde Hilscheid zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage“ durchgeführt (Parallelverfahren).

Auf die besondere Veröffentlichung zur Bebauungsplanung der Ortsgemeinde Hilscheid in dieser Ausgabe der Wochenzeitung „Thalfang aktuell“ unter Veröffentlichungen der Ortsgemeinde Hilscheid wird hingewiesen.