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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 38/2023
Zweckverband der 12 Gemeinden
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken am Donnerstag, dem 27. April 2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird beantragt, diese aus Dringlichkeitsgründen gemäß § 34 (7) Nr. 1 GemO um den Tagesordnungspunkt „Errichtung eines Windparks“ zu ergänzen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Es ergibt sich somit folgende Tagesordnung:

Tagesordnung:

I. Öffentlicher Teil

1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

2.

Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

3.

Anpassung der Beiträge für das Essensgeld in den KiTas „Arche Noah“ und „Regenbogen“

4.

Friedhof Thalfang

Planung neuer Grabflächen für Urnen- und Urnenrasengrabstätten

Sanierung der vorhandenen Plattenstege im neuen Friedhofsteil

Baumbestand an der Friedhofsmauer

Planung des Kleinen Haardtwaldfestes

5.

Jagdpachtangelegenheiten

6.

Errichtung Windpark

7.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil

8.

Bekanntgabe der in nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Sabrina Kirch, informiert über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 am 07.12.2021. Unter Hinweis auf den jedem Verbandsmitglied vorliegenden Prüfbericht stellt sie fest, dass der Inhalt der Bilanz zum 31.12.2019 eingehend erörtert und durch die Verwaltung umfassend erläutert wurde.

Im Ergebnis empfehlen die Rechnungsprüfer der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken festzustellen. Daraufhin trägt die Vorsitzende der Rechnungsprüfer gemäß § 113 Abs. 3 GemO den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 wie folgt vor:

1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 4.771.898,87 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 71.743,00 € aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes der 12 Gemeinden.

3. Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 2.655.827,66 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2018 um 71.743,00 € erhöht.

4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 54.152,76 € auf 4.771.898,87 € verringert;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen hat sich um 108.251,27 € auf 935.277,22 € erhöht.

5. Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) bestehen zum 31.12.2019 nicht.

-

Die Investitionskredite haben sich in 2019 um 68.204,57 € auf 833.505,78 € vermindert.

6. Prüfungsschwerpunkte:

Im Zuge der Prüfung wurden folgende - nicht abnahmerelevante - Feststellungen getroffen:

1.) Produkt 3652 „Kindertagesstätte Arche Noah“

Die Verwaltung wird gebeten, das Konto Essensgeld zu überprüfen. Ausschlaggebend für die Prüfungsfeststellung ist, dass bei diesem Konto Essenskosten von 30.500,00 € gebucht wurden, ohne dass hier ein entsprechender Ansatz ausgewiesen wurde. Im Vorjahr wurden insgesamt Erträge von 25.655,00 € erwirtschaftet. Es soll erläutert werden, warum hier kein Ansatz erfolgt ist und wie es zu den Mehreinnahmen (im Vergleich zum Vorjahr) kam.

Ebenfalls wird um Überprüfung des Kontos Büromaterial (5631 0000) gebeten. Hier wurde der Ansatz (6.000,00 €) um ca. 4.700 € überschritten.

2.) Produkt 5551 „Forstwirtschaft“

Die Verwaltung wird gebeten in geeigneter Form darzulegen, warum bei dem Konto 5295 (Dienstleistungen Dritter) der Ansatz von 47.460,00 € um mehr als das Doppelte (101.176,30 €) überschritten wurde.

3.) Allgemein

Allgemein wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, ab welchem Betrag bzw. ab welcher Überschreitung des Haushaltsansatzes ein Nachtragshaushalt erstellt werden muss.

7. Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Nach kurzer Beratung beschließt die Verbandsversammlung entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Gemäß § 110 Abs. 4 GemO nehmen der Verbandsvorsteher und der stellvertretende Verbandsvorsteher an der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 2: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2019

Zum Jahresabschluss 2019 verweist die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses auf § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO, wonach die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheidet.

Bezugnehmend auf den Prüfbericht unter TOP 1 stellt sie fest, dass die Rechnungsprüfer der Verbandsversammlung einstimmig empfehlen, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2019 des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken Entlastung zu erteilen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung entsprechend dem Ergebnis der Rechnungsprüfung vom 07.12.2021 und auf Grundlage des Prüfberichts gemäß § 113 GemO, dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter bezüglich des Jahresabschlusses 2019 Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Gemäß § 110 Abs. 4 GemO nehmen der Verbandsvorsteher und der stellvertretende Verbandsvorsteher an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil.

Zu TOP 3: Anpassung der Beiträge für das Essensgeld in den KiTas „Arche Noah“ und „Regenbogen“

Mittlerweile wurde die in der Versammlung vom 19. Januar 2023 geänderte Satzung in den beiden Kitas dem Elternausschuss und den Elternbeiräten vorgestellt.

Seitens der Eltern gibt es hierzu einige Fragen, die in dieser Sitzung beantwortet werden sollen.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Satzung eine Erleichterung für die Eltern, die Kita-Mitarbeiter und die Verwaltung darstellen soll und im Sinne der Nachhaltigkeit auf das monatliche Versenden von Rechnungen auf dem Postweg verzichtet wird.

Seitens der Elternschaft wird angeregt, neben dem täglichen Mittagessen auch eine Variante anzubieten, in der das Kind dreimal wöchentlich am Essen teilnimmt. Es wird kontrovers diskutiert, wie diese Möglichkeit umgesetzt werden kann. Müssen die Eltern sich auf drei festgelegte Tage beschränken oder können sie von Woche zu Woche wählen, wann das Kind teilnimmt und wann nicht?

Um die Eltern sowie die Mitarbeiter der Kitas anzuhören, wird die Sitzung aufgrund eines einstimmigen Beschlusses unterbrochen.

Es wird zum einen vorgeschlagen, die Essensmeldungen über die Homepage der KiTas einzureichen. Dies könne durch Zugangsdaten erfolgen, die den Eltern zugeteilt werden.

Andere Zuhörer verweisen auf verschiedene Apps, bei denen man mit wenig Aufwand sowohl Fehlzeiten als auch die Anmeldung zum Mittagessen abgeben kann. Die Apps werden in anderen Kindertagesstätten in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf bereits genutzt.

Hierzu wird aus der Verbandsversammlung darauf hingewiesen, dass der IT-Manager prüfen muss, ob eine solche App problemlos angewandt werden kann.

Nach der Wiederaufnahme der Sitzung wird zu §3 „Beitrag Verpflegung und Mittagessen“ angeregt, den Sachverhalt in zwei Paragraphen aufzuteilen und die Satzung um eine Variante 3 „Kein Mittagessen“ zu ergänzen.

Nur so kann verdeutlicht werden, wobei es sich um die „zusätzliche Verpflegung“ handelt, die für jedes Kind (auch ohne Teilnahme am Mittagessen) gezahlt werden muss.

Die Verbandsversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen unter Berücksichtigung der oben näher bezeichneten Änderungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Friedhofsangelegenheiten

a. Planung neuer Grabflächen für Urnen- und Urnenrasengrabstätten

Der Zweckverbandsvorsitzende informiert die Verbandsversammlung über die Informationsfahrt, die am 11. April 2023 stattfand. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister der Stadt Wadern zeigte uns der zuständige Mitarbeiter, Herr Stefan Barth, die verschiedenen Grabfelder und neuen Bestattungsmöglichkeiten.

Diese werden der Verbandsversammlung durch Fotos verdeutlicht und erläutert.

Die Verbandsversammlung begrüßt insbesondere die Möglichkeit der Bestattung auf großen Freiflächen in Rasenurnengrabstätten, wobei die Namen der Beigesetzten an Stelen außerhalb des Feldes angebracht werden. Die genaue Position der jeweiligen Urnen wird anhand von GPS-Daten vermessen.

Somit ist es auch für ältere Personen mit Rollstuhl oder Rollator möglich, die Grabstelle zu erreichen. Dies ist bei den momentan verfügbaren Grabflächen in Thalfang nicht möglich. An den Stelen soll auch die Möglichkeit angeboten werden, Kerzen oder Blumen abzulegen.

Auch die Beisetzung unter verschiedenartigen neuen Bäumen findet Anklang. Hier wird auch vorgeschlagen, ein Feld anzulegen, in dem Ehepartner Seite an Seite bestattet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten Grabstellen anzukaufen. Herr Barth hatte bei der Infofahrt darauf hingewiesen, dass auf den Friedhöfen der Stadt Wadern hiervon reger Gebraucht gemacht wird.

Die Verbandsversammlung regt an, einen Ortstermin mit Herrn Barth von der Stadt Wadern zu vereinbaren, damit dieser gemeinsam mit interessierten Verbandsmitgliedern die neuen Bestattungsmöglichkeiten auf dem Friedhof in Thalfang erkundet. Da im aktuellen Haushalt keine Mittel für die Neuplanung des Friedhofs vorgesehen sind, soll der Termin mit Herrn Barth im Herbst 2023 stattfinden. Auch soll bei der Stadt Wadern der zuständige Planer für die Friedhöfe erfragt werden, damit man mit diesem für die weitere Zusammenarbeit in Kontakt treten kann.

b. Sanierung der vorhandenen Plattenstege im neuen Friedhofsteil

Vermehrt wird in den letzten Monaten darauf hingewiesen, dass die Stege zwischen den Gräbern im neuen Friedhofsteil unbeständig sind und eine Unfallgefahr darstellen. Diese Problematik beschäftigt die Verbandsversammlung bereits seit einigen Jahren. Keine der kontaktierten Firmen konnte bislang einen Vorschlag unterbreiten, wie die durch Setzungen verursachten wackelnden Platten wieder befestigt werden können.

Der Vorschlag, zum Ausgleich Kies unter die Platten zu geben, soll ausprobiert werden.

c. Baumbestand an der Friedhofsmauer

An der Friedhofsmauer zur Haardtwaldstraße ist durch Hecken- und Baumwuchs ein großes Loch entstanden. Bereits in den vergangenen Jahren wurde anlässlich der Begutachtung der Bäume auf dem Friedhof darauf hingewiesen, dass die Hecken entlang der Mauer dringend entfernt werden müssen, da die Mauer durch Wurzelwuchs in den Fugen ansonsten instabil wird.

d. Planung des Kleinen Haardtwaldfestes

Das diesjährige Kleine Haardtwaldfest soll in der Ortsgemeinde Immert stattfinden.

e. Sonstige Friedhofsangelegenheiten

-

Aus der Verbandsversammlung wird angefragt, wie mit Urnen nach dem Ablauf der Nutzungszeit verfahren wird. In Feld L werden die ersten Gräber eingeebnet und es ist absehbar, dass dort neue Bestattungen stattfinden. Es wird eine Einigung insoweit gefunden, dass die Urne entnommen, die Aschekapsel an einem noch festzulegenden Platz auf dem Friedhof beigesetzt wird und die Ummantelung der Urne entsorgt wird.

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Es wird beanstandet, dass der anonyme Bestattungsteil auf dem Friedhof vernachlässigt aussieht. Es soll neuer Mutterboden und Rasensaat aufgebracht werden. Dies ist für den Herbst vorgesehen, wenn die Einebnungen der abgelaufenen Grabstätten erfolgt.

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Die weitere Anregung, das anonyme Grabfeld entsprechend durch ein Schild erkennbar zu machen, wurde bereits umgesetzt.

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Für die Haushaltsplanung 2024 wird angeregt, das Haupt-Eingangstor von der Haardtwaldstraße auf den Friedhof zu erneuern. Das Tor ist in die Jahre gekommen und zeigt starke Korrosionsschäden auf. Hier sollen entsprechende Firmen kontaktiert werden, damit eine Planung erfolgen kann und die Zahlen für den nächsten Haushalt vorliegen.

Zu TOP 5: Jagdpachtangelegenheiten

Der derzeitige Jagdpächter des Eigenjagdbezirkes des Zweckverbandes der 12 Gemeinden „Haardtwald“ Dr. Utz Denninger stellte mit Schreiben vom 23. April 2023 einen Antrag auf vorzeitige Verlängerung des Jagdpachtvertrages zu gleichen Bedingungen bis 2027. Der vor 9 Jahren geschlossene Jagdpachtvertrag endet zum 31.03.2024.

Die Verbandsversammlung ist einhellig der Meinung, dass der Jagdpächter gute Arbeit leistet und der Abschussplan mehr als erfüllt wird.

Dennoch soll geprüft werden, ob ein neuer Mustervertrag des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz vorliegt und der Vertrag entsprechend angepasst wird.

In der Diskussion zeigt sich, dass es sowohl Gründe für die vorzeitige Verlängerung als auch dagegen gibt.

Man weiß, dass der jetzige Pächter sich gut um das Revier kümmert und dass er sehr verantwortungsvoll ist.

Gegen eine vorzeitige Verlängerung spricht jedoch, dass man durch eine neue Ausschreibung eventuell auch ortsansässigen Interessenten die Chance auf ein Jagdrevier gibt. Auch sind Jagdreviere zurzeit gesucht und es können bei einer Neuauschreibung eventuell bessere Konditionen vereinbart werden.

Die Verbandsversammlung beschließt, den Jagdpachtvertrag nicht vorzeitig zu verlängern. Der Vertrag endet somit zum 31.03.2024. Die Jagdrechte ab dem 01.04.2024 sollen neu ausgeschrieben werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Errichtung eines Windparks

Durch die neuen Leitlinien zur Windkraft gibt es nunmehr Potential für nicht bei der Errichtung von Windkraftanlagen berücksichtigte Ortsgemeinden. So müssen die Abstände von Windrädern zu bewohnten Gebieten künftig einheitlich nur noch 900 Meter betragen, statt bisher je nach Höhe der Anlagen 1.000 oder 1.100 Meter. Durch diese geänderten Vorschriften könnten auf der im Eigentum des Zweckverbandes befindlichen Fläche eventuell fünf neue Windkraftanlagen verwirklicht werden. Könnte dieses Vorhaben verwirklicht werden, würde ein echter kommunaler Windpark für die 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken entstehen.

Der Verbandsvorsteher fragt, ob die Verbandsversammlung bereit ist, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verbandsmitglieder sind einhellig der Auffassung, dass man durchaus positiv zur Windkraft und erneuerbaren Energien sein muss.

Es wird angeregt, dass ein Projektierer die Möglichkeiten in der nächsten Verbandsversammlung erläutert.

Bedenken bestehen hinsichtlich der Tatsache, dass einzelne Ortsgemeinden alleine nicht so gut verhandeln können, wie z.B. eine AÖR „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Dies soll auf jeden Fall in die Beratungen mit einfließen.

Die Verbandsversammlung solle auf jeden Fall einen Grundsatzbeschluss fassen - egal, ob im Rahmen einer AÖR oder als Zweckverband.

Der Zweckverband beschließt, die Errichtung eines Windparks auf den Flächen des Zweckverbandes grundsätzlich zu befürworten und dementsprechend prüfen zu lassen. Die Verbandsgemeinde soll die dazu notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ veranlassen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Informationen

Es ist nichts zu protokollieren.

Zu TOP 8: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Dem Antrag auf Gewährung einer Zulage wird nicht stattgegeben.