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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 38/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates Talling am Donnerstag, dem 11.07.2024

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Ergebnis der Wahl des Ortsgemeinderates vom 09.06.2024

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin

4.

Wahl der Beigeordneten

5.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

8.

Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

9.

Informationen und Verschiedenes

10.

Fragestunde

a. §16c GemO – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

b. §16a GemO - Einwohnerfragestunde

Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl des Ortsgemeinderates vom 09.06.2024

Der Ortsgemeinderat wird über das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat vom 09. Juni 2024 unterrichtet.

In den Ortsgemeinderat sind gewählt:

1. David Schärf

93 Stimmen

2. Johann Born jr

70 Stimmen

3. Lisa Kok

65 Stimmen

4. Rainer Müller

56 Stimmen

5. Christoph Bickler

49 Stimmen

6. Sebastian Bollig

48 Stimmen

Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind:

7. Regina Litzenburger

39 Stimmen

8. Jan-Philipp Enad

33 Stimmen

9. Jennifer Schröder

19 Stimmen

10. Bettina Hoff

13 Stimmen

11. Martin Andres

11 Stimmen

12. Wolfgang Marx

11 Stimmen

Es werden keine Einwände erhoben. Beschlüsse über den Ausschluss von Ratsmitgliedern infolge Wahlunwürdigkeit nach § 31 der Gemeindeordnung (GemO) sind nicht zu fassen.

Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die geschäftsführende Ortsbürgermeisterin Hoff verpflichtet gemäß § 30 Abs. 2 GemO die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Talling durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, wobei sie insbesondere auf die §§ 20 und 21, Treue- und Schweigepflicht, der Gemeindeordnung hinweist.

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsbürgermeisterin

Frau Bettina Hoff wurde als Einzelbewerberin in der Urwahl am 09.06.2024 mit 107 Stimmen, 87,04 %, zur Ortsbürgermeisterin in der Ortsgemeinde Talling gewählt. Die Gewählte hat die Wahl angenommen.

Bettina Hoff wird durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Martin Andres durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gem. besonderer Niederschrift zur Ehrenbeamtin ernannt.

Aufgrund der Wiederwahl entfallen die Vereidigung und Amtseinführung.

Zu TOP 4: Wahl der Beigeordneten

Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Nach § 53 Abs. 4 GemO darf Beigeordneter nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde steht. (z.B. als Gemeindearbeiter). Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 2 Beigeordnete.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsbürgermeisterin Hoff den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Sie verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.

Sodann bittet sie um Vorschläge für die Wahl der/des Ersten Beigeordneten.

Vorgeschlagen wird Herr David Schärf.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn David Schärf 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

Damit hat Herr David Schärf mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Alsdann bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (II.) Beigeordneten.

Hierzu wird Herr Johann Born vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

In der anschließenden Wahl entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Johann Born 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung.

Damit ist Herr Johann Born zum weiteren (II.) Beigeordneten gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu Top 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ersten Beigeordneten

Der Erste Beigeordnete David Schärf wird von Ortsbürgermeisterin Hoff gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Talling ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Der Beigeordnete Johann Born jr. wird von Ortsbürgermeisterin Hoff gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Talling ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

Die Ratsmitglieder beschließen folgende Änderungen der Hauptsatzung:

a) § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgabe:

Hier wird die Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf www.erbeskopf.de geändert.

b) § 3 Abs. 2 – Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates

Das Sitzungsgeld wird auf einen Betrag in Höhe von 20,00 € erhöht.

c) § 5 Abs. 1 und 3 – Aufwandsentschädigung für Beigeordnete

Die Textpassage in § 5 (1) und 5 (3) „mindestens 11,20 €“ wird ersetzt durch die Formulierung „mindestens jedoch den aktuellen Mindestbetrag gem. § 13 Abs. 4 S. 2 HS 2 KomAEVO“.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Zu diesem TOP übergibt die Vorsitzende das Wort an den Rechnungsprüfer Rainer Müller. Er erläutert das Ergebnis der Rechnungsprüfung vom 26.02.2024 und liest den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 vor.

Nach erfolgter Beratung beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gem. § 114 (1) Satz 1 GemO.

Ortsbürgermeisterin Hoff und der Erste Beigeordnete haben gem. § 110 (4) GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Der Beigeordnete Schärf übte im Jahr 2020 keine Amtsgeschäfte aus und hat daher an der Abstimmung teilgenommen.

Zu TOP 8: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

Der Rechnungsprüfer trägt vor, dass die Rechnungsprüfer empfehlen, der Bürgermeisterin, der Ortsbürgermeisterin und dem Ersten Beigeordneten gem. § 114 (1) Satz 2 GemO Entlastung zum Jahresabschluss 2020 zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeisterin Hoff und der I. Beigeordnete haben gem. § 110 (4) GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen. Der Beigeordnete Schärf übte im Jahr 2020 keine Amtsgeschäfte aus und hat daher an der Abstimmung teilgenommen.

Zu TOP 9: Informationen und Verschiedenes

Die Ortsbürgermeisterin informiert über Folgendes:

1. Grünlandkartierung

Infoveranstaltung zur anstehenden Grünlandkartierung im Landkreis Bernkastel-Wittlich für Kommunen, Planer und Behörden

2. Sitzung des Forstverbandes Thalfang und des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken am 21.05.2024

a)

Klimaangepasstes Waldmanagement:

Der Zweckverband „Forstverband Thalfang“ erhält für das Jahr 2024 120.486,50 EUR Bundesmittel für die Bewirtschaftung der festgelegten zuwendungsfähigen Waldfläche von 1.554,30 Hektar. Die auszuweisende Fläche für die natürliche Waldentwicklung beträgt 77,72 Hektar.

b)

Stilllegungsfläche (Kartenansicht)

Die Stilllegungsfläche der Gemeinde Talling wurde vorgestellt. Dort dürfen keine Baumentnahmen erfolgen.

c)

Orte mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht (Bänke)

d)

Brennholzversteigerung:

neues Konzept und Einteilung in drei Revierbereiche.

Teilbereich 1: Rorodt, Immert, Deuselbach, Etgert

Teilbereich 2: Gräfendhron, Merschbach, Gielert

Teilbereich 3: Talling, Burtscheid, Dhronecken, Hilscheid, Thalfang

Optional: 12-Gemeinde-Wald

Einschlagsorte: nach Möglichkeit jedes Jahr in jedem „Revierbereich“ ein Einschlagsort

3. Ökokonto der Ortsgemeinde Talling

Die untere Naturschutzbehörde hat die vorbereiteten Unterlagen als ausreichend erachtet. Die vorgeschlagene Maßnahme im Nobilis Bestand an der Grillhütte kann genehmigt werden. Es wird eine "Vereinbarung über vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto) nach § 16 BNatSchG und § 8 LNatSchG (außerhalb der Bauleitplanung)" getroffen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Ernte beauftragt.

4. Wegebau

Der Grenzweg Talling / Berglicht wird grunderneuert. Die Arbeiten starten voraussichtlich am 15.07.2024

5. Neubau Kläranlage Talling

Geplanter Ortstermin an der Kläranlage mit Ingenieurbüro: Information zum Baufortschritt

6. Baumkataster

Die jährliche Baumkontrolle wird von 2024-2029 von „Seil&Beil“ durchgeführt. Diese Firma hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Einmalige Kontrolle der Birkenallee mit Auszeichnung der Bäume, die aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden müssen

7. Spielplatzkontrolle hat stattgefunden. Kleinere Beanstandungen.

Ersatzteile wurden bereits bestellt und müssen noch montiert werden.

8. LEADER-Antrag für Gemeinschaftsraum Borwiese wurde gestellt und in der LAG Sitzung vorgestellt.

9. GT-service Dienstleistungsgesellschaft mbH zur Durchführung der Bündelausschreibung Strom aus der 5. Bündelausschreibung Strom 2023-2025 RLP: Kündigung des Dauerauftrages zum 30.11.2024

10. Rissesanierung der Gemeindestraßen

Die Firma BST Beton Sanierung & Trennschnitte hat ein Angebot vorgelegt. Vergabe am 15.08.2024. Die Ortsgemeinde wird die vorhandenen Risse auf einer Straßen-karte eintragen und bis zum 15.08.2024 entscheiden, ob an der Ausschreibung teilgenommen wird.

11. Westenergie Klimaschutzpreis 2024

Die Ortsgemeinde ist für den Westenergie Klimaschutzpreis 2024 registriert. Es wurde bis jetzt noch kein Projekt gemeldet. Es wird daran erinnert, dass der Einsendeschluss für Bewerbungen der 15. September ist. Nach diesem Tag wird das Portal geschlossen und Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

12. Bewerbungseröffnung für Brückenpreis 2024 RLP für bürgerschaftliches

Engagement

Zu TOP 10: Fragestunde

a. §16c GemO – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Von der nach § 16c der Gemeindeordnung und § 21 der Mustergeschäftsordnung gegebenen Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

b. § 16a GemO – Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16a der Gemeindeordnung und § 21 der Mustergeschäftsordnung gegebenen Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.