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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 38/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Thiergarten

am Montag, dem 26.08.2024

Tagesordnung

  1. Ergebnis der Wahl zum Ortsbeirat vom 09.06.2024
  2. Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder
  3. Ernennung, Vereidigung und Einführung der Ortsvorsteherin
  4. Wahl der/des stellvertretenden Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers
  5. Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des stellvertretenden Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers
  6. Informationen und Verschiedenes

Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat vom 09.06.2024

Der Ortsbeirat wird über das Ergebnis der Wahl zum Ortsbeirat vom 09. Juni 2024 unterrichtet.

Zur Ortsbeiratswahl waren 433 Personen wahlberechtigt, davon haben 301 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 69,5 %.

Die Stimmabgabe von 293 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 8 Wählerinnen und Wählern ungültig.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

1.

Julia Schmittberger-Michels

mit

205

Stimmen

2.

Sebastian Nalbach

mit

196

Stimmen

3.

Thomas Steinmetz

mit

196

Stimmen

4.

Matthias Ganz

mit

185

Stimmen

5.

Vera Steinmetz

mit

182

Stimmen

6.

Corinna Petry

mit

163

Stimmen

7.

Manfred Horn

mit

154

Stimmen

Ersatzleute für den Ortsbeirat sind:

1.

Kevin Weber

mit

115

Stimmen

2.

Cornelius Ganz

mit

10

Stimmen

3.

Helge Schoenewolf

mit

3

Stimmen

Da Frau Julia Schmittberger-Michels zur Ortsvorsteherin gewählt wurde und im Vorfeld die Wahl angenommen hat, verliert sie kraft Gesetzes ihr Ratsmandat. Daher wird als Nachfolger Herr Kevin Weber als Ortsbeiratsmitglied in den Ortsbeirat berufen.

Einwendungen werden nicht erhoben. Beschlüsse über den Ausschluss von Ratsmitgliedern infolge Wahlunwürdigkeit gem. § 31 GemO sind nicht zu fassen.

Zu TOP 2: Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet die Ortsvorsteherin die Beiratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Beiratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.

Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog.

Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen

  • Schweigepflicht (§ 20 GemO)
  • Treuepflicht (§ 21 GemO)
  • Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 4, Satz 1 GemO)
  • Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Beiratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Sodann verpflichtet Ortsvorsteherin Schmittberger-Michels die Beiratsmitglieder per Handschlag.

Zu TOP 3: Ernennung des Ortsvorstehers

Frau Julia Schmittberger-Michels wurde als Einzelkandidatin am 09.06.2024 mit 211 Stimmen, 70,33%, als Ortsvorsteherin gewählt. Sie hat mitgeteilt, dass sie die Wahl zur Ortsvorsteherin annimmt.

Frau Schmittberger-Michels wird durch den geschäftsführenden Ortsbeigeordneten Ralf Rischner durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gemäß besonderer Niederschrift zur Ehrenbeamtin ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl von Frau Schmittberger-Michels entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.

Zu TOP 4: Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers

In analoger Anwendung des § 53 a GemO wird der stellvertretende Ortsvorsteher, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsvorsteherin Schmittberger-Michels den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Sie verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.

Sodann bittet sie um Vorschläge für die Wahl der/des stellvertretenden Ortsvorstehers.

Vorgeschlagen werden Herr Manfred Horn, Herr Sebastian Nalbach und Herr Matthias Ganz.

Die Beiratsmitglieder Nalbach und Horn äußern, dass sie für eine Wahl nicht zur Verfügung stehen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimm-zettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Matthias Ganz 6 Ja-Stimmen.

Damit hat Herr Matthias Ganz mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordneter gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 5: Ernennung des stellvertretenden Ortsvorstehers

Der stellvertretende Ortsvorsteher Matthias Ganz wird von Ortsvorsteherin Schmittberger-Michels gemäß § 54 GemO durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Malborn ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Zu TOP 6: Informationen und Verschiedenes

a.

Die Vorsitzende informiert den Ortsbeirat über die Fertigstellung des Bürgersteigs in der Saarstraße. Dort konnte bei den seinerzeitigen Ausbauarbeiten ein Reststück nicht gepflastert werden.

b.

Bezüglich des Erwerb der Grundstücke Gemarkung Hermeskeil Flur 21, Nr. 2/24, Flur 39, Nr. 47/2 und 47/5 wird auf einen Terminvorschlag des Notariats gewartet.

c.

Durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich wurde festgestellt, dass die Hausnummern in der Nikolausstraße ab Nr. 11 falsch vergeben sind. Im Grundbuch sind von den tatsächlich benutzten Hausnummern abweichende Hausnummern eingetragen. Die Angelegenheit wurde seitens der Verwaltung überprüft, es kann jedoch nicht festgestellt werden, wo die falschen Hausnummern erteilt wurden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist so zu verfahren, dass die betreffenden Anwohner kontaktiert und aufgefordert werden, ab sofort die richtige Hausnummer zu verwenden. Im Ortsbeirat wird moniert, dass dies mit erheblichem Zeitaufwand und hohen Kosten für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sein wird. Die Verwaltung wird gebeten, eine Änderung des Grundbuches zu prüfen.