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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 38/2025
Seite 4
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Öffentliche Mahnung

Wir erinnern an die am 04.08.2025 und 15.08.2025 fällig gewordenen Grundsteuern und Abgaben.

Es wird gebeten, bis zum 30.09.2025 die fälligen Beträge entsprechend den vorliegenden Gebührenbescheiden zu entrichten, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.

Thalfang, den 12.09.2025
Verbandsgemeindekasse Thalfang am Erbeskopf

Bitte beachten Sie, dass durch die Fusion der Volksbank Raiffeisenbank eG mit der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG Simmern die

alte Bankverbindung nicht mehr aktiv ist.

Zahlungen können weiterhin erfolgen auf folgende Bankverbindungen:

Sparkasse Mittelmosel EMH

IBAN: DE58 5875 1230 0040 0005 23

BIC: MALADE51BKS

Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG

IBAN: DE87 5606 1472 0002 8872 90

BIC: GENODED1KHK

Raiffeisenbank Leiwen

IBAN: DE38 5856 1771 0000 1110 00

BIC: GENODED1MLW

Postbank

IBAN: DE73 3701 0050 0026 8355 04

BIC: PBNKDEFFXXX

Thalfang, den 12.09.2025
Verbandsgemeindekasse Thalfang am Erbeskopf

Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck im Original, ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verbandsgemeindekasse zurückzusenden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

Der Vordruck steht auch im Internet unter

https://www.erbeskopf.de/aktuelles/downloads

als Download zur Verfügung.