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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 38/2026
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 26. August 2026

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Er stellt fest, dass der Bau- und Liegenschaftsausschuss nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Anzahl erschienen ist.

Gegen Form und Frist werden keine Bedenken erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen gem.§ 34 (7) GemO wie folgt zu erweitern:

A. Öffentlicher Teil

TOP 3:

Vergabe von Bauleistungen;

Abdichtung und Außenanlage Feuerwehrgerätehaus Thalfang

Tagesordnungspunkt 3 (Informationen) wird zu Tagesordnungspunkt 4.

B. Nichtöffentlicher Teil

TOP 5:

Informationen

C. Öffentlicher Teil

TOP 6:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:

Tagesordnung

A. Öffentlicher Teil:

1.

Feuerwehrgerätehaus Horath;

Vorstellung Vorentwurfsplanung

2.

Gebietsänderung der Ortsgemeinde Malborn gemäß §§ 10 Nr. 4, 11 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung (GemO)

3.

Vergabe von Bauleistungen;

Abdichtung und Außenanlage Feuerwehrgerätehaus Thalfang

4.

Informationen

B. Nichtöffentlicher Teil

5.

Informationen

C. Öffentlicher Teil

6.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

A. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Feuerwehrgerätehaus Horath;

Vorstellung Vorentwurfsplanung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Katharina Mentler vom Planungsbüro PUR+ Architekten, die im Folgenden die Vorentwurfsplanung erläutert.

Am 02.04.2026 hat die topographische Vermessung durch ein beauftragtes Vermessungsbüro stattgefunden um die ersten Entwürfe darstellen zu können.

Der Feuerwehrauschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.08.2026 für die Variante 2 (2-geschossig) ausgesprochen. Ebenso favorisieren die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Horath die 2-geschossige Variante.

Grundlage für die Planung sind die 40 aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Horath, davon 37 männlich und 3 weiblich. Daraus ergibt sich folgendes Raumprogramm:

Fahrzeughalle

Stellplatz 1

50 m²

Stellplatz 2

50 m²

Hochregal

12,50 m²

PSA-Ablage und Umkleideraum

Aktive + Jfw

44 m²

WC und Dusche

Herren

20 m²

Damen

6 m²

WC barr. Frei

8 m²

Bereitschaft und

Schulungsraum Aktive

39 m²

Schulung

Teeküche

8 m²

Jugendfeuerwehr

22 m²

Zusätzliche Räume

Werkstatt

12 m²

Lagerraum

12 m²

Stuhllager

10 m²

Technik

10 m²

Putzmittel

5 m²

Stellplätze

9 Stück

Bei der 2 – geschossigen Bauweise sind im Erdgeschoss die Stellplätze mit Hochregal, die sanitären Anlagen und Umkleidebereiche sowie die Werkstatt und das Lager vorgesehen. Im Obergeschoss sollen die Schulungsräume mit Teeküche, der Technikraum, das Stuhllager und das barrierefreie WC entstehen.

Das Gebäude erhält ein durchgehendes Satteldach, wodurch es sich sehr gut in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Schulungsräume erhalten einen Blickbezug zur Fahrzeughalle. Bei dieser Variante ist eine bessere Ausnutzung der Außenanlagen gewährleistet. Das Gebäude ist um 5 m kürzer als bei der 1 – geschossigen Variante.

Nachteilig ist die eingeschränkte Barrierefreiheit, da das Obergeschoss lediglich über eine außenliegende Zuwegung erreichbar ist. Die Herstellung der Barrierefreiheit muss in den nachfolgenden Planungen noch im Detail gelöst werden.

Insgesamt spricht sich der Bau- und Liegenschaftsausschuss ebenfalls für die 2 – geschossige Variante aus. Wegen des starken Längs- und Quergefälle des Grundstücks soll vom Architekturbüro bis zur Verbandsgemeinderatssitzung am 30.09.2026 ein Lageplan mit der genauen Verortung des Gebäudes und Querschnitten vorgelegt werden.

Beschluss:

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) für die 2-geschossige Variante zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Gebietsänderung der Ortsgemeinde Malborn gemäß §§ 10 Nr. 4, 11 Abs. 1 und 4 der Gemeindeordnung (GemO)

Die Ortsgemeinde Malborn hat mit Kaufvertrag vom 19.02.2025, Urk.-Nr. 219/2025, das Grundstück Gemarkung Hermeskeil, Flur 21, Nr. 2 / 24, 20.276 m² groß, von der Stadt Hermeskeil erworben. Um auf dieser Fläche dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Ausweisung eines neuen Baugebietes.

Der abgeschlossene Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass das notwendige Gebietsänderungsverfahren hinsichtlich des Vertragsgrundstücks nach den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) rechtswirksam abgeschlossen ist, wonach das Grundstück künftig zur Gemarkung Malborn und damit zum Landkreis Bernkastel-Wittlich gehört.

Da sich das Grundstück derzeit noch auf dem Gebiet der Stadt Hermeskeil (Verbandsgemeinde Hermeskeil, Landkreis Trier-Saarburg) befindet, besitzt die Ortsgemeinde Malborn dort keine Planungshoheit. Ziel dieses Antrages ist daher die Umgemeindung der betroffenen Flächen in das Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Malborn (Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, Landkreis Bernkastel-Wittlich).

Von der Gebietsänderung sind zwei Ortsgemeinden (Stadt Hermeskeil und Malborn), zwei Verbandsgemeinden (Hermeskeil und Thalfang am Erbeskopf) sowie zwei Landkreise (Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich) betroffen. Aus diesem Grund ist der Antrag auf Gebietsänderung durch die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zu genehmigen.

Beschluss:

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Antrag der Ortsgemeinde Malborn zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Gebietsänderungsverfahren zu zustimmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Vergabe von Bauleistungen;

Abdichtung und Außenanlage Feuerwehrgerätehaus Thalfang

In vorangegangenen Sitzungen und Ortsterminen wurde die dringende Notwendigkeit zur Behebung der Feuchtigkeitsschäden am Feuerwehrgerätehaus Thalfang festgestellt. Als erste Maßnahme wurde Anfang 2024 die Abdichtung des Wandanschlusses erfolgreich durchgeführt.

Als wesentliche weitere Maßnahme ist die Erneuerung der Außenabdichtung im Kellerbereich am Anbau einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten vorgesehen. Gemäß Ausschussbeschluss vom 22.06.2022 hatte die Bauabteilung in Kooperation mit der Feuerwehr Thalfang erste Angebote eingeholt.

In der Sitzung vom 18.03.2025 stellte sich heraus, dass die eingegangenen Angebote für die Ausschussmitglieder und die Verwaltung nur teilweise miteinander vergleichbar waren und beschlossen, dass seitens der Bauabteilung ein neues Leistungsverzeichnis nach Rücksprache mit den Bietern erstellt und die Maßnahme neu ausgeschrieben werden soll.

Die Bauabteilung hat das Leistungsverzeichnis vereinheitlicht und die Maßnahme neu ausgeschrieben. Der Aufforderung zur Abgabe eines neuen Angebotes sind drei vergleichbare Angebote eingegangen.

Die formale, technische und rechnerische Prüfung durch die Verwaltung ergab folgende Rangfolge:

Rang

Bieter

Angebots-summe (Netto)

Angebots-summe (Brutto)

Abstand zum Best-bietenden

1

Andres-Bau-GmbH

54426 Heidenburg

27.193,70 €

32.360,51 €

(Referenz)

2

Bauunternehmung Max Düpre GmbH

54411 Hermeskeil

28.390,42 €

33.784,60 €

+ 1.424,09 € (+ 4,4 %)

3

Martini GmbH & Co. KG

54497 Morbach

33.019,00 €

39.292,61 €

+ 6.932,10 € (+ 21,4 %)

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Übertragung der Ermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 32.000 Euro.

In der vergangenen Sitzung wurde der Ausschuss über die Rissbildung am Anbau informiert. Nähere Details sind dem technischen Bericht zu entnehmen.

Da bei dieser Maßnahme Deckungsgleiche Arbeiten anfallen, wird seitens der Verwaltung eine gemeinsame Ausführung als sinnvoll erachtet, die Mehrkosten für die Verpressung des Setzungsrisses erfolgt nach Aufwand (ca. 1.500 € bis 2.500€).

Beschluss:

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Firma Andres Bau GmbH, Kapellenstraße 2, 54426 Heidenburg, mit den Ausführungen der Arbeiten zur Abdichtung des Anbaus und anlegen der Außenanlage zum Preis von 32.360,51 Euro zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Informationen

Der Ausschuss wird über folgende Sachverhalte informiert:

4.1  Feuerwehrgerätehaus Dhronecken

Der Förderantrag für die Sanierungsmaßnahme wurde zwischenzeitlich gestellt. Mit einer Rückmeldung ist bis Anfang September zu rechnen. Zum jetzigen Stand belaufen sich die überarbeiteten Angebote auf ca. 70.000 €. Sollten alle Kosten als förderfähig (15 % = 10.500,00 €) anerkannt werden, verbleibt für die Verbandsgemeinde ein Eigenanteil von 59.500,00 €.

4.2  Änderung Flächennutzungsplan „Teilgebiet Windenergie I“

Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilgebiet Windenergie I“ wurde mit Schreiben vom 05.08.2026 von der Kreisverwaltung genehmigt. Die Veröffentlichung der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt vom 21.08.2026 und zusätzlich auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz. Mit der Veröffentlichung erlangt die Änderung des Flächennutzungsplanes Rechtskraft.

Die Projektierer können nunmehr die Bauanträge nach BImSchG bei der SGD Nord stellen.

4.3  Erholungs- und Gesundheitszentrum

 Zur Sanierung des EGZ wurden folgende Leistungen ausgeschrieben und vergeben:

Los

Kosten-berechnung

Vergabe-

summe

Firma

Sanitärarbeiten

289.647,76 €

183.878,76 €

Weiant, St. Wendel

Heizungsbauarbeiten

355.325,98 €

247.950,74 €

Faust, Mühlheim

EMSR-Technik

129.462,24 €

101.486,29 €

Kiebach, Riegelsb.

Erd-, Maurer- und Betonarbeiten

19.338,45 €

35.968,11 €

Martini, Morbach

Dämmung

57.726,84 €

22.968,01 €

Prisma, Schönefeld

Summe:

762.726,73 €

592.251,91 €

Die Arbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Die Restarbeiten erfolgen bis Anfang September. Die erste Pelletlieferung erfolgt in dieser Woche. Dann geht die Heizungsanlage in den Probebetrieb.

Nach Ansicht des Sanierungsmanagers ist der Pelletbunker nicht für den Außenbereich geeignet und soll noch eingehaust werden. Vorsorglich wurde die Bodenplatte breiter ausgeführt. Außerdem schlägt er vor, ab dem Jahr 2027 grundlegende Unterhaltungsmaßnahmen am Gebäude selbst (innen und außen) durchzuführen.

Nach einer vorläufigen Energetische Bewertung des Energiemanagers sind mit den durchgeführten Maßnahmen wesentliche energetische Schwachstellen entfernt worden. Insbesondere die Erneuerung der Wärmeerzeugung, die weitgehende Dämmung der Wärmeverteilung, die Beseitigung undichter Leitungsbereiche, die neue Speichertechnik, der Einsatz von Hocheffizienzpumpen sowie die Installation einer umfangreichen Wärmemengenerfassung schaffen gute Voraussetzungen für einen künftigen transparenten und energieeffizienten Betrieb.

4.4 Starkregenvorsorgekonzept Malborn/Dhronecken

Die Ortsgemeinderäte Malborn (26.02.2026) und Dhronecken (18.03.2026) haben beschlossen das Büro Reihsner in Wittlich mit der Erstellung des Starkregenvorsorgekonzeptes zu beauftragen. Der entsprechende Förderantrag wurde am 28.04.2026 gestellt. Die Bewilligung erfolgte am 07.08.2026:

Förderfähige Kosten:

37.520,00 €

Zuwendung (90 %)

33.768,00 €

Anteil Dhronecken/Malborn

3.752,00 €

Nachdem die Finanzierung gesichert war, erfolgte die Beauftragung des Büros durch die Verwaltung am 12.08.2026.

4.5 Heizungsanlage Rathaus

Die Heizungsanlage im Rathaus ist dringlich erneuerungsbedürftig. Es ist geplant eine Wärmepumpenlösung mit den erforderlichen Umfeldmaßnahmen durchzuführen. Der Förderantrag soll nach der neuen Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Nichtwohngebäude) erfolgen. Um eine möglichst hohe Förderquote zu erreichen, prüft die Verwaltung derzeit mehrere Ausführungsvarianten.

B. Öffentlicher Teil

Zu TOP 6: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Der Erste Beigeordnete Andreas Vochtel dankt den Anwesenden für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung um 20:10 Uhr.