1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf in der Verbandsgemeindeverwaltung, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Zimmer 16, ab dem 04.10.2022 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Haushaltsplan als PDF-Datei an Ihre Mailadresse gesendet wird. Sofern hier Bedarf besteht, senden Sie bitte eine Mail an denise.holzhaeuser@rathaus-thalfang.de.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Berglicht, Breit, Büdlich, Detzem, Heidenburg, Horath, Naurath/Wald und Schönberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf, Saarstraße 7, 54424 Thalfang, oder elektronisch an rudolf.ebert@rathaus-thalfang.de einzureichen. Die Forstverbandsversammlung wird im Rahmen ihres Beschlusses über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge, in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.