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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 39/2023
Forstzweckverbände
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“

am Freitag, dem 08.09.2023

Es wird folgende Tagesordnung beraten:

I. Öffentlicher Teil

1.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

2.

Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

3.

Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Forstverbandes Büdlich für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018

4.

Ersatzbeschaffung Transportfahrzeug

5.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Verbandsvorsteherin Vera Höfner das Wort an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfungsprüfer, Herrn Alber Hoff, der den Verbandsmitgliedern den weitgehend planmäßigen Jahresabschuss zum 31.12.2020 erläutert.

Herr Hoff informiert über die intensive Vorberatung gemäß § 113 GemO durch die Rechnungsprüfungsprüfer am 17.08.2023. Die Rechnungsprüfung hat keinerlei feststellungshindernde Beanstandungen ergeben. Im Ergebnis sei nunmehr seitens der Rechnungsprüfer die Empfehlung ausgesprochen worden, den Jahresabschluss entsprechend der Verwaltungsvorlage und dem Wortlaut des Prüfberichtes festzustellen.

Das Prüfergebnis in Form des bezeichneten Prüfberichtes wird in seiner Gesamtheit von Herrn Hoff vorgetragen.

Die Verbandsversammlung beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Verbandsvorsteherin und der Vertreter der ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 2: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2020

Der Vorsitzende der Rechnungsprüfungsprüfer, Herr Albert Hoff, übernimmt den Vorsitz und informiert, dass gem. § 114 Abs. 1, S. 2 GemO die Verbandsversammlung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Verbandsverbandsvorsteherin und des stellvertretenden Verbandsvorstehers entscheiden muss. Bezugnehmend auf den Prüfbericht zu Tagesordnungspunkt 1 stellt er fest, dass die Rechnungsprüfer einstimmig als Beschlussempfehlung an die Verbandsversammlung beschlossen haben, der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher für den Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ Entlastung zu erteilen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die Verbandsversammlung, entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfer, hinsichtlich des Jahresabschlusses 2020 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Verbandsvorsteherin und der Vertreter der ehemalige stellvertretende Verbandsvorsteherin haben gemäß § 110 Absatz 4 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

TOP 3: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Forstverbandes Büdlich für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018

Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner erläutert, dass auf der Grundlage von § 111 LHO, § 110 Abs. 5 GemO und § 14 RHG die überörtliche Prüfung und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ für die Jahre 2018 bis 2022 in der Zeit vom 27.03.2022 bis zum 29.06.2022 erfolgt ist. Eine Erarbeitung der Stellungnahme bezüglich der getroffenen Feststellungen und Empfehlungen des Gemeinderechnungs- und Prüfungsamtes der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erfolgte durch die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf. Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme wurden den Verbandsmitgliedern mit der Sitzungseinladung zugestellt und werden im Folgenden erörtert.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

TOP 4: Ersatzbeschaffung Transportfahrzeug

Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung erörtert, wird die Reparatur des 30 Jahre alten VW-Transportbusses des Forstverbandes als nicht wirtschaftlich angesehen, weshalb für die Ersatzbeschaffung im Haushaltsplan 2023 Mittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt wurden. Das Fahrzeug ist aktuell nicht mehr fahrtauglich, weshalb nunmehr dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Die anfallenden Reparaturkosten würden sich laut Kostenvoranschlag auf rd. 3.500 € belaufen, was aber in Anbetracht des Alters des Fahrzeuges als wenig sinnvoll erachtet wird. Eine Markterkundung durch Revierleiterin Teufel hat jedoch ergeben, dass eine adäquate, sinnvolle und zielorientierte Ersatzbeschaffung (gebrauchter 8-Sitzer plus Kofferraum für Werkzeuge) mit dem zur Verfügung stehenden Budget von bis zu 10.000 € zurzeit nicht realisierbar ist.

In der sich anschließenden Diskussion werden mehrere Lösungsansätze thematisiert (Anhänger, kleineres Fahrzeug, notdürftige Reparatur). Abschließend wird jedoch mehrheitlich festgestellt, dass eine Reparatur des vorhandenen VW-Busses nicht wirtschaftlich ist und der vorhandenen Haushaltsansatz für eine zweckmäßige Ersatzanschaffung nicht ausreichend ist.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 € für die Ersatzbeschaffung eines Transportfahrzeuges für den Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“.

Der dafür im Haushaltsplan 2023 vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 € wird damit um 10.000 € überschritten. Demnach stehen für die kurzfristig notwendige Ersatzbeschaffung nunmehr bis zu 20.000 € zur Verfügung. Zur Finanzierung der Maßnahme wird der Betrag im Wege einer Investitionskostenumlage auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Revierleiterin Teufel wird mit einer dementsprechenden Markterkundung und die Verbandsvorsteherin mit dem Abschluss eines folgerichtigen Kaufvertrages beauftragt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 5: Informationen

Verbandsvorsteherin Vera Höfner informiert über das Ausscheiden des Forstwirtes Wilhelm Kolz und die Einstellung von Herrn Mike Philippi zum 01.09.2023. Herr Philippi macht eine Umschulung zum Forstwirt, sodass zukünftig wieder 3 Forstleute für die Holzernte zur Verfügung stehen.