I. öffentlicher Teil
I. öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16a Gem0 und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: Neues Spielgerät für den Spielplatz
Der Vorsitzende zeigt dem Ortsgemeinderat nochmals die bereits gesichteten Fotos des Spielturms aus der Sitzung vom 22.05.2023. Es ist zwar ein Modell bevorzugt ausgesucht worden, allerdings noch keine endgültige Entscheidung hierzu getroffen worden. Des Weiteren wird ein Bild eines Naturspielplatzes gezeigt, der vor Ort individuell geplant und gebaut werden muss. Nach intensiver Beratung über die beiden Alternativen fasst der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Schönberg beschließt die Beschaffung des Spielturms der Firma Jungle Gym, Modell Hi Land P8 s zum Preis von 10.666 € (brutto) mit Schaukeln sowie dem notwendigen Zubehör.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 3: Neue Stehle für den Friedhof
Aufgrund der aktuellen Friedhofsatzung ist auf dem Friedhof in der Ortsgemeinde Schönberg die Bestattung in Rasengräbern möglich. Nunmehr soll in diesem Bereich eine Stehle errichtet werden, auf der die Daten der Bestatteten angebracht werden sollen. Der Vorsitzende stellt verschiedene Stehlen-Modelle vor. Nach Diskussionen, wie die Gestaltung des gewählten Modells erfolgen soll, wird vorgeschlagen, dass der Vorsitzende erst einmal einen Steinmetz kontaktiert, welches Motiv (z.B. Baum, Taube, Pusteblume) auf die Stehle graviert werden kann und ob die beschlossenen Wünsche so ausgeführt werden können.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der Vorsitzende zunächst die Gestaltung der Stehle mit einem Steinmetz festlegen soll. Anschließend wird die Verbandsgemeindeverwaltung damit beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung vorzunehmen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Beleuchtung Zuwegung Grillhütte
Der Vorsitzende teilt mit, dass der DSL Schönberg e.V. eine zweckgebundene Spende an die Ortsgemeinde Schönberg getätigt hat, die zur Herstellung einer Beleuchtung der Zuwegung zur Grillhütte dienen soll. Anhand einer Luftaufnahme und weiteren Informationen vom Vorsitzenden berät der Ortsgemeinderat darüber, welche Beleuchtung, bzw. ob Solarleuchten oder mit Strom betriebene Beleuchtung die bessere Wahl sind. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ortsgemeinderat Schönberg beschließt, am Weg zur Grillhütte eine einseitige kabelgebundene Beleuchtung in Form von 3 Leuchten aufzustellen. Der Beschluss erfolgt mit 3 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Zu TOP 5: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Ortsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Im Jahr 2023 wurden im Einzelnen folgend aufgeführte und erläuterte Spenden angeboten:
| Name: | Verwendungszweck: | Datum: | Betrag €: |
| DSL Schönberg e.V. | Spende zur Herstellung einer Beleuchtung auf dem Zuweg zur Grillhütte |
| 4.000,00 |
| Frauengemeinschaft Schönberg | Spende zur Beschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz |
| 2.500,00 |
Der Ortsgemeinderat beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Ortsgemeinde nicht besteht.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
Der Vorsitzende hat den Entwurf des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept, der vom Ingenieurbüro Reishner aus Wittlich erarbeitet ist, den Ratsmitgliedern vorab zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Da seitens des Ortsgemeinderates keine Änderungswünsche bestehen, wird der Vorsitzende dem Ing.-Büro Reishner die Freigabe erteilen, den Entwurf zur Prüfung der SGD Nord vorzulegen. Erst nach dieser Prüfung kann das Konzept öffentlich vorgestellt werden. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 7: Investitionen im Haushaltsjahr 2024
Der Vorsitzende schlägt für das Haushaltsjahr 2024 folgende Investitionen vor, die wie folgt in die Haushaltsplanung 2024 mit aufgenommen werden sollen:
Bezüglich der Sanierung / Reparatur des Hochbehälters wird sich der Vorsitzende erst mit dem Bauamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Verbindung setzen, um ggf. vor Ort klären zu können, wie und in welchem Umfang die Sanierung durchgeführt werden kann. Der Ortsgemeinderat befürwortet die geplanten Investitionen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 8: Informationen
Der Vorsitzende informiert über
Bezüglich eines Nahwärmekonzeptes wird sich der Vorsitzende vorab mit einer kompetenten Fachfirma in Verbindung setzen, um ggf. einen Termin zur Vorstellung des kompletten Paketes des Nahwärmekonzeptes zu vereinbaren, bzw. Information zu erhalten.