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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 39/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung

des Ortsgemeinderates Burtscheid

am Dienstag, den 03.09.2024

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

4.

Wahl der Beigeordneten

5.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

6.

Änderung der Hauptsatzung

7.

Informationen und Verschiedenes

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat am 09.06.2024

Der Ortsgemeinderat wird über das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat vom 09. Juni 2024 unterrichtet.

In den Ortsgemeinderat sind gewählt:

1.

Christian Heib

mit

68

Stimmen

2.

Achim Schmidt

mit

49

Stimmen

3.

Timo Klein

mit

43

Stimmen

4.

Sascha Voll

mit

42

Stimmen

5.

Markus Heib

mit

34

Stimmen

6.

Stefan Knackstedt

mit

29

Stimmen

Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind:

1.

Thorsten Rode

mit

27

Stimmen

2.

Herbert Gethmann

mit

25

Stimmen

3.

Sascha Hannemann

mit

21

Stimmen

4.

Verena Sommerfeld

mit

20

Stimmen

5.

Mario Steinmetz

mit

20

Stimmen

6.

Oliver Kimmling

mit

17

Stimmen

Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.

Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen

  • Schweigepflicht (§ 20 GemO)
  • Treuepflicht (§ 21 GemO)
  • Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 4, Satz 1 GemO)
  • Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Sodann verpflichtet der Ortsbürgermeister Graul die Ratsmitglieder per Handschlag und händigt die Kommunalbrevier aus.

Zu TOP 3: Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters

Herr Sebastian Graul wurde als Einzelkandidat am 09.06.2024 mit 78 Stimmen, 86,67%, als Ortsbürgermeister gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.

Herr Graul wird durch den geschäftsführenden Ersten Beigeordneten Herrn Christian Heib durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO gem. besonderer Niederschrift zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl von Herrn Graul entfallen gem. § 54 (1) GemO Vereidigung und Einführung.

Ortsbürgermeister Sebastian Graul bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit im Ortsgemeinderat.

Zu TOP 4: Wahl der Beigeordneten

Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Nach der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde 1 Beigeordneten.

Vor Beginn der Abstimmung erläutert Ortsbürgermeister Graul den Ratsmitgliedern den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten.

Für die Wahl zum Ersten Beigeordneten wird Herr Christian Heib vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließen Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Christian Heib 6 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.

Damit hat Herr Christian Heib mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordnete gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 5: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

Gem. § 54 GemO wird Herr Christian Heib durch Aushändigung der Ernennungsurkunde vom Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.

Herr Christian Heib bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die Wahl und das entgegengebrachte Vertrauen.

Zu TOP 6: Änderung der Hauptsatzung

Der Ortsgemeinderat beschließt, die geltende Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die Ortsgemeinde bis zu zwei Beigeordnete haben kann.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Informationen und Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert über folgende Sachverhalte:

• Unterstützungsangebot Ehrenamt

• Schneeschildveräußerung zum Preis von 1.050,00 €

• Neue Reinigungskraft

• Arbeitseinsatz Grillhütte im Oktober

• Brunnenstube

• Vorgesehenes Gespräch mit den anderen Ortsgemeinden bezüglich der Straße zwischen Dhronecken und Burtscheid

• Satzung Wirtschaftswege