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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 4/2024
Unsere Dörfer
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Verschmutzung durch Hundekot im örtlichen Bereich „Vorwald“ der Ortsgemeinde Thalfang

In letzter Zeit wurden zum wiederholten Male im Bereich der Straße „Vorwald“ in der Ortsgemeinde Thalfang, Verschmutzungen von öffentlichen Gehwegen und Anlagen durch Hundekot festgestellt.

Wir bitten alle, die mit Ihrem Hund/- Ihren Hunden spazieren gehen, eine entsprechende Tüte mitzunehmen, um die Hinterlassenschaften des Hundes unverzüglich zu entfernen. Die Tüte ist mit nach Hause zu nehmen bzw. in die bereitgestellten Hundetoiletten, die in verschiedenen Ortsgemeinden installiert wurden, zu entsorgen.

Nach § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigung sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 der Gefahrenabwehrverordnung stellt die nicht mehr verkehrsübliche Verunreinigung von öffentlichen Straßen und Gehwegen durch Hunde eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft darauf zu achten.

Nur Gemeinsam ist es möglich, ein schönes Orts- und Erscheinungsbild in der Ortsgemeinde Thalfang zu erlangen!

Ordnungsamt
der Verbandsgemeinde Thalfang
am Erbeskopf