über die Ergebnisse der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am Donnerstag, den 29. Juni 2023
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Antrag der Ortsgemeinde Gräfendhron auf Änderung des Flächennutzungsplanes- Freiflächenphotovoltaik
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Rolf Weber von der WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen, der das Projekt anhand einer Powerpoint Präsentation (Anlage 1) vorstellt und im Anschluss die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Der Ortsgemeinderat Gräfendhron hat am 12. Dezember 2022 die Aufstellung der Bebauungspläne „Erneuerbare Energien“ und „Erneuerbare Energien 2“ beschlossen. Mit den Bebauungsplänen soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage und eines Nahwärmenetzes geschaffen werden. Entsprechende Verträge wurden schon mit Projektierern und Planern abgeschlossen.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Der derzeitige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang sieht aber die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht vor. Aus diesem Grund beantragt die Ortsgemeinde Gräfendhron den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Basierend auf dem Integrierten Quartierskonzept der Ortsgemeinde Gräfendhron sollen auf insgesamt ca. 8 ha zwei Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und eine Fläche zur Errichtung einer Nahwärme-Heizzentrale ausgewiesen werden. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 8 ha überplant werden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinde Gräfendhron zu entsprechen und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Entgegen dem Verwaltungsvorschlag wird ausdrücklich kein Beschluss gefasst.
Zu TOP 2: Antrag der Ortsgemeinde Berglicht auf Änderung des Flächennutzungsplanes- Freiflächenphotovoltaik
Der Ortsgemeinderat Berglicht hat am 23.03.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Der derzeitige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang sieht aber die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht vor. Aus diesem Grund beantragt die Ortsgemeinde Berglicht den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.
Auf einer Fläche von rund 8 ha soll eine Anlage mit ca. 8 MW Leistung entstehen. Die Grundstücke sind komplett im Eigentum der Ortsgemeinde Berglicht und liegen in unmittelbarer Nähe des „Windparks-Berglicht“ (Lageplan – Anlage 2). Durch die Konzentration beider Technologien an einer Stelle in der Gemarkung Berglicht könnten Synergien genutzt werden und beide Anlagen über eine gemeinsame Kabeltrasse Strom am zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt am Umspannwerk in Gielert einspeisen.
Die Ortsgemeinde Berglicht hat sich über mehrere Monate mit dem Thema möglicher „Energiepark Berglicht“ auseinandergesetzt und möchte die einmalige Möglichkeit nutzen, die sich aktuell durch das Repowering ergibt. Die Photovoltaik-Planung ist nur durch die Kombination mit dem Windpark wirtschaftlich darstellbar, sodass es sich um ein zeitkritisches Vorhaben handelt, das nicht länger warten kann. Durch das aktuell stattfindende Repowering in Berglicht ergibt sich für die Photovoltaik-Planung eine Sonderrolle, ähnlich wie bei der Photovoltaik-Planung in Gielert vor ca. drei Jahren.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinde Berglicht zu entsprechen und die Teiländerung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
Entgegen dem Verwaltungsvorschlag wird ausdrücklich kein Beschluss gefasst.
Zu TOP 3: Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft des Zweckverbandes der 12 Gemeinden und der Ortsgemeinde Lückenburg
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herren Jörg Nithammer und Sascha Derstroff von der ABO Wind AG, Wiesbaden, die das Projekt vorstellen und im Anschluss die Fragen der Ausschussmitglieder beantworten.
Der Verbandsgemeinderat Thalfang hat am 26.04.2023 beschlossen, auf der Gemarkung Heidenburg den Flächennutzungsplan „Wind“ im Rahmen einer isolierten Positivplanung fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 11.05.2023 (Anlage 3) beantragen nunmehr auch der Zweckverband der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken und die Ortsgemeinde Lückenburg die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer isolierten Positivplanung.
Insgesamt soll eine Fläche von ca. 42 ha für bis zu 5 Windenergieanlagen überplant werden. Die Flächen wurden bei der Flächennutzungsplanfortschreibung 2016 aufgrund damals bestehender Tabukriterien nicht berücksichtigt. Diese Tabukriterien sind mittlerweile weggefallen, weshalb nunmehr nochmals eine Neuausweisung als „Sondergebiet Wind“ angestrebt wird.
Die Ortsgemeinde Talling (Mitglied im Zweckverband) hat am 01.12.2022 beschlossen, nur nördlich der L 150 weitere Windenergieanlagen zuzulassen. Südlich der L 150 sollen keine weiteren Flächen für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Aus dem vorliegenden Lageplan geht hervor, dass auch Flächen auf der Gemarkung Talling südlich der L 150 betroffen sein könnten. Die bisherige Planung sieht aber vor, dass nur auf der Gemarkung Lückenburg (1, südlich L 150) und der Gemarkung Thalfang (4, nördlich der L 150) Windkraftanlagen errichtet werden sollen.
Bisher liegen folgende Anträge auf Durchführung einer isolierten Positivplanung vor:
| Heidenburg | ca. 8 ha | 4 WEA |
| ZV 12 Gemeinden | ca. 42 ha | 5 WEA |
| SolidaRIEDät | ca. 38 ha | 6 WEA |
Die entsprechende Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorausgesetzt, wären somit bereits 88 ha für eine isolierte Positivplanung verbraucht. Für weitere Anträge stehen dann nur noch 79 ha zur Verfügung (vgl. § 245 e BauGB – Grundzüge der Planung – 25 % = 167 ha insgesamt). Die Ortsgemeinden Dhronecken-Burtscheid-Hilscheid und die Ortsgemeinde Thalfang haben weitere Anträge angekündigt. In welchem Umfang (Flächengröße) steht aber noch nicht fest.
Da keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, insbesondere die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Antrag des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken und der Ortsgemeinde Lückenburg zu entsprechen.
Entgegen dem Verwaltungsvorschlag wird ausdrücklich kein Beschluss gefasst.
Zu TOP 4: Antrag auf isolierte Positivplanung Windkraft der Ortsgemeinden Immert, Deuselbach, Etgert und Rorodt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Herrn Manuel Wagner von der Fa. Prokon Regenerative Energie eG, Mainz, der das Projekt anhand einer Powerpoint Präsentation (Anlage 4) vorstellt und im Anschluss die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Am 26.04.2023 hat der Verbandsgemeinderat Thalfang beschlossen, auf der Gemarkung Heidenburg den Flächennutzungsplan „Wind“ im Rahmen einer isolierten Positivplanung fortzuschreiben. Mit Schreiben vom 27.06.2023 (Anlage 5) beantragen nunmehr auch die Ortsgemeinden Immert, Deuselbach, Etgert und Rorodt (SolidaRIEDät) die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer isolierten Positivplanung. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 38 ha für bis zu 6 Windenergieanlagen überplant werden. Im Einzelnen sind dies:
| WEA 1 & 2 | Ortsgemeinde Etgert | (ca. 10 ha) |
| WEA 3 | Ortsgemeinde Rorodt | (ca. 3 ha) |
| WEA 4 | Ortsgemeinde Immert | (ca. 6 ha) |
| WEA 5 | Ortsgemeinden Rorodt, Immert & Deuselbach | (ca. 6 ha) |
| WEA 6 | Ortsgemeinde Deuselbach | (ca. 13 ha) |
Bisher liegen folgende Anträge auf Durchführung einer isolierten Positivplanung vor:
| Heidenburg | ca. 8 ha | 4 WEA |
| ZV 12 Gemeinden | ca.42 ha | 5 WEA |
| SolidaRIEDät | ca. 38 ha | 6 WEA |
Die entsprechende Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vorausgesetzt, wären somit bereits 88 ha für eine isolierte Positivplanung verbraucht. Für weitere Anträge stehen dann nur noch 79 ha zur Verfügung (vgl. § 245 e BauGB – Grundzüge der Planung – 25 % = 167 ha insgesamt). Die Ortsgemeinden Dhronecken-Burtscheid-Hilscheid und die Ortsgemeinde Thalfang haben weitere Anträge angekündigt. In welchem Umfang (Flächengröße) steht aber noch nicht fest.
Da keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, insbesondere die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird verwaltungsseitig empfohlen, dem Antrag der Ortsgemeinden Immert, Deuselbach, Etgert und Rorodt zu entsprechen.
Entgegen dem Verwaltungsvorschlag wird ausdrücklich kein Beschluss gefasst.