Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil:
| 1. | Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die FW Dhronecken; |
| Vergabe Los 2 - Fahrzeugaufbau |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über |
| a) die Kenntnisnahme der Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden und Berücksichtigung beim Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage in der Haushaltssatzung 2025 |
| b) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 |
| c) den Stellenplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das Haushaltsjahr 2025 |
| 3. | Informationen und Verschiedenes |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs für die FW Dhronecken;
Vergabe Los 2 - Fahrzeugaufbau
Die Leistungen wurden vom 04.07.2024 bis 14.08.2024 auf der Vergabeplattform ELVIS-Subreport in zwei Losen öffentlich ausgeschrieben.
Für Los I - Fahrgestell ist kein Angebot eingegangen. Die Leistung wurde erneut beschränkt ausgeschrieben. Submissionstermin ist der 04.12.2024.
Die Vergabeunterlagen für Los II - Fahrzeugaufbau wurden von 5 Firmen angefordert.
Zur Angebotsöffnung lag 1 gültiges Angebot vor.
Das Angebot wurde nach UVgO rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
| Rang | Bieter | Angebotssumme (Brutto) |
| 1 | ADIK-Fahrzeugbau, 57555 Mudersbach | 37.270,80 € |
Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma ADIK Fahrzeugbau, Industriestraße 17, 57555 Mudersbach, mit einem Angebotspreis in Höhe von 37.270,80 € (Brutto)
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzung zur Angebotsannahme. Die Bindefrist endet zum 09.12.2024.
Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe (90.000 Euro) zur Verfügung.
In der sich anschließenden Beratung wird die Fragestellung aufgeworfen, ob es sinnvoll ist bereits vor der Submission für das Fahrgestell einen entsprechenden Fahrzeugaufbau zu beschaffen. Wehrleiter Ralf Mattes erklärt, dass dies unproblematisch möglich sei, da Aufbau und Gestell unabhängig voneinander sind.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, vorbehaltlich dessen, dass ein annehmbares Angebot für ein entsprechendes Fahrgestell vorliegt, den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugaufbaus an die Firma ADIK Fahrzeugbau, Industriestraße 17, 57555 Mudersbach, zum Angebotspreis in Höhe von 37.270,80 € (Brutto) zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über
a) die Kenntnisnahme der Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden und
Berücksichtigung beim Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage in der
Haushaltssatzung 2025
Zu diesem Tagesordnungspunkt verweist die Vorsitzende auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort am Kämmerin Anna-Katharina Ebel, die die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation wie folgt erläutert:
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat mit Urteil vom 12.07.2023 (Az. 10 A 10425/19.OVG) der Klage der Ortsgemeinde Hirschhorn gegen den Landkreis Kaiserslautern bezüglich der Festsetzung der Kreisumlage 2013 stattgegeben. In seinem Urteil hat das OVG jedoch nicht über die zulässige/unzulässige Höhe des Umlagesatzes entschieden, sondern festgestellt, dass die verfahrensrechtlichen (formellen) Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen nicht hinreichend beachtet wurden. Der beklagte Landkreis wäre verpflichtet gewesen, unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme die Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden zu ermitteln und zu beachten. Im parallelen Klageverfahren der Ortsgemeinde Hirschhorn gegen die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg bezüglich der Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage 2013 hat das OVG gleichermaßen entschieden.
Die Verbandsgemeinde hat demnach bei der Erhebung der Verbandsgemeindeumlage nicht nur ihren eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln. Bei der Beschlussfassung über den Verbandsgemeindeumlagesatz muss dem Verbandsgemeinderat zumindest ein bezifferter Bedarfsansatz für jede verbandsgemeindeangehörige Gemeinde vorliegen.
Aufgrund des v. g. Urteils hat im Oktober 2023 eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes einen Vorschlag zur Ermittlung eines Bedarfsansatzes erarbeitet. Die Berechnung in Bezug auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf liegt vor.
In dem o.g. Urteil trifft das OVG keine Aussage dazu, auf welche Gemeinde (finanzschwächste Gemeinde, Durchschnittsgemeinde, etc.) bei der Festsetzung des Verbandsgemeindeumlagesatzes abzustellen ist. Hierzu hat das OVG aber in seinem Urteil vom 17.07.2020 ausgeführt, dass sich die Erhebung einer Umlage dann als rechtswidrig erweist, wenn sie die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung von mindestens ca. einem Viertel der umlagepflichtigen Gemeinden verletzt. Dieser Leitsatz findet weiterhin Beachtung.
Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf war auch in der Vergangenheit stets um eine möglichst niedrig Verbandsgemeindeumlage bemüht, sodass diese über die Jahre, trotz schlechter werdenden Rahmenbedingungen (Corona, Inflation, Wirtschaftslage usw.), relativ konstant gehalten werden konnte.
Sodann beantwortet Frau Ebel die Fragen der Ausschussmitglieder. Diese nehmen die Ausführungen zur Kenntnis, insbesondere im Hinblick darauf, dass das Finanzgefälle innerhalb der Verbandsgemeinde nicht durch die Festsetzung eines progressiven Umlagesatzes reguliert werden kann. Mehrheitlich wird das System des Finanzausgleiches kritisiert, welches nach Meinung des Ausschusses ursächlich für die bestehende Problemlage ist.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Kenntnisnahme der Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden und Berücksichtigung beim Umlagesatz der Verbandsgemeindeumlage in der Haushaltssatzung 2025.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ausschussmitglied Udo Pfeiffer hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
b) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 und
c) den Stellenplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für das
Haushaltsjahr 2025
Einleitend weist Frau Ebel darauf hin, dass Gemeinden und Gemeindeverbände den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen (§ 93 Abs. 4 GemO) und auch ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen (§ 93 Abs. 5 Satz 1 GemO) haben. Um den gesetzlich verpflichtenden Haushaltsausgleich in 2025 zu erreichen ist im vorliegenden Haushaltsentwurf eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,09 % notwendig (Vorjahr 44,13 %). Alternativ müssten Ausgaben gekürzt bzw. verschoben oder zusätzliche Einnahmen generiert werden.
Der Ergebnishaushalt 2025 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 214.932 € aus. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 917.788 Euro. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen vorgesehen ist, wird auf 1.559.600 € festgesetzt.
Bei planmäßiger Entwicklung werden sich die Liquiditätskredite der Verbandsgemeinde, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mittel aus dem PEK-RP, von 9.458.827 € bis zum 31.12.2025 auf 1.604.537 € reduzieren. Die Investitionskredite belaufen sich zum 31.12.2025 auf 14.405.773 €.
Die wesentlichen Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt werden von Frau Ebel detailliert erläutert. Dabei geht sie insbesondere auf folgende Teilergebnispläne ein:
- 1.1.4.1 Zentrales Grundstücks-, Gebäudemanagement und Liegenschaften
Hier wird insbesondere die bereits vom Bau- und Liegenschaftsausschuss beschlossene Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das Rathaus und die parallele Anschaffung von Bürocontainern besprochen.
- 1.2.6.0 Brandschutz, Aus- und Fortbildung der Feuerwehren
- 2.1.1.1 Grundschule Heidenburg
- 2.1.6.0 Erbeskopf Realschule Plus
- 4.2.4.1 Erholungs- und Gesundheitszentrum
- 5.5.2.0 öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlage, Gewässerschutz
- 5.5.3.4 Gedenkstätten und Mahnmale
Das für die dringend notwenige Sanierung des Kriegerdenkmales „Auf Schock“ eingeplante Budget von 2.000 € wird als nicht ausreichend angesehen. Dieses soll auf 5.000 € erhöht werden. Zudem sollen mögliche Fördermöglichkeiten eruiert werden. In diesem Zusammenhang dankt Bürgermeisterin Vera Höfner der freiwilligen Feuerwehr Thalfang und den übrigen beteiligten Feuerwehren der Verbandsgemeinde für die bereits ehrenamtlich durchgeführten Sanierungsarbeiten am Kriegerdenkmal.
Aufgrund eines vorliegenden Antrages der FWG Erbeskopf zur Übernahme zukünftiger, aber auch seit Beginn der Legislaturperiode bereits angefallener, Fortbildungskosten für Verbandsgemeinderatsmitglieder, soll im Rahmen der Haushaltsplanberatung über die Bildung eines entsprechenden Fortbildungs-Budgets beraten werden.
Bürgermeisterin Vera Höfner begrüßt grundsätzlich die Bereitschaft der ehrenamtlichen Ratsmitglieder zur Weiterbildung und unterstreicht die Wichtigkeit von Fortbildungen. Sie weist jedoch darauf hin, dass neben der Bereitstellung entsprechender Mittel auch Regelungen gefunden werden müssen um die Gleichbehandlung zu garantieren.
In einer einstimmig beschlossenen Sitzungsunterbrechung erläutert das anwesende Verbandsgemeinderatsmitglied Silvia Pfeiffer den Antrag der FWG Erbeskopf.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung diskutiert der Ausschuss insbesondere über die gerechte Verteilung der geplanten Mittel und die nachträgliche Kostenübernahme bereits gebuchter Seminare.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, im vorliegenden Haushaltsplan 2025 Mittel für Fort- und Weiterbildung der Verbandsgemeinderatsmitglieder in Höhe von 2.000,00 € einzuplanen. Im Sinne der Gleichbehandlung sollen diese für von der Verwaltung organisierte „Vor-Ort-Seminare“ eingesetzt werden. Ohne einen Präzedenzfall zu schaffen, sollen ausnahmsweise und einmalig 50 % der bereits angefallenen Fortbildungskosten der FWG Erbeskopf in Höhe von rd. 200 € übernommen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Im weiteren Verlauf der Sitzung erläutert Kämmerin Anna-Katharina Ebel detailliert die im Finanzhaushalt geplanten Investitionen und geht dabei insbesondere auf die größeren Maßnahmen in den Bereichen Brandschutz, Schulen und Erholungs- und Gesundheitszentrum ein.
Anschließend beantwortet sie die Fragen der Ausschussmitglieder. Dabei werden hauptsächlich die Sanierungsarbeiten im Schulzentrum und die fehlenden Unterstellmöglichkeiten für die in 2025 zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeuge thematisiert. Letzteres soll in einer zeitnah einzuberufenden, gemeinsamen Besprechung der Fraktionen, der Beigeordneten, dem Wehrleiter und der Verwaltung geklärt werden.
Zum Abschluss der Beratung erörtert Frau Ebel dem Ausschuss den Stellenplan, der aufgrund der noch ausstehenden Organisationsuntersuchung keine großen Änderungen gegenüber dem Vorjahr enthält. Im Bereich Erholungs- und Gesundheitszentrum ist die „Umwandlung“ von geringfügigen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse (Reinigungskräfte und Kassenmitarbeiter/innen) geplant.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den vorliegenden I. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025, mit den dargestellten Änderungen und einer Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 44,09 %, zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Ausschussmitglied Udo Pfeiffer hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu TOP 3: Informationen und Verschiedenes
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert den Ausschuss über ein Antwortschreiben des Landes Rheinland-Pfalz. Die Verwaltung hatte das Land angeschrieben, mit der Bitte die Nichtberücksichtigung der Verbandsgemeinde beim Förderprogramm Regionales Zukunftsprogramm „regional.zukunft.nachhaltig“ darzulegen. Das genannte Förderprogramm soll die nachhaltige Entwicklung von finanz- und strukturschwachen Kommunen unterstützen sowie zukunftsweisende Projekte im ländlichen Raum ermöglichen. Warum ausgerechnet die finanziell und strukturell stark benachteiligte Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen steht, im Rahmen dieses Programms keine Berücksichtigung findet konnte das Land nicht schlüssig erklären. Die weiter Vorgehensweise ist noch abzustimmen.