Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 114 GemO |
| 3. | Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022 |
| 4. | Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026 - 2027 (2028) |
| 5. | Antrag der OG Thalfang wegen Bauhof |
| 6. | Friedhofsangelegenheiten |
| 7. | Statusbericht KITA Regenbogen und KITA Arche Noah |
| 8. | Sachstand Windkraft |
| 9. | Sachstand Forstwirtschaft |
| 10. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Personalangelegenheiten |
| 3. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 11. | Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16a GemO und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.
Zu TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 114 GemO
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Oliver Niedzwiedz, informiert über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wie folgt:
I. Gesamtaussage zum Jahresabschluss
Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang - für das Haushaltsjahr 2022 in ihrer Sitzung am 02.10.2025 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 GemO geprüft. Dem Jahresabschluss waren als Anlagen beigefügt: Der Rechenschaftsbericht, der Beteiligungsbericht, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.
Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Rheinland-Pfalz und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken. Aufgabe der Rechnungsprüfer ist es auf der Grundlage durchgeführter Prüfungen eine Beurteilung über den Jahresabschluss abzugeben.
II. Prüfergebnis
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 5.331.249,59 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 1.873,89 € aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
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| - Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
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| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
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| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
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| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes der 12 Gemeinden. |
| 3. | Es wird ein Eigenkapital in Höhe von 2.809.955,48 € ausgewiesen. Das Eigenkapital hat sich demnach gegenüber dem 31.12.2021 um 1.873,89 € erhöht. |
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| 4. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
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| - Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen um 304.921,75 € auf 5.331.249,59 € erhöht; |
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| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen hat sich um 312.688,66 € auf 1.376.515,21 € erhöht. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
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| - Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) bestehen zum 31.12.2022 nicht. |
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| - Die Investitionskredite haben sich in 2022 um 49.748,27 € auf 635.046,17 € vermindert. |
| 6. | Prüfungsempfehlung: |
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| Nach Abschluss unserer Prüfung empfehlen wir die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der 12 Gemeinden des ehemaligen Amtes Tronecken und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO. |
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| Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO). |
Beschluss:
Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage von der Verbandsversammlung festgestellt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Verbandsvorsteher und der stellvertretende Verbandsvorsteher nehmen an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO nicht teil.
Zu TOP 3: Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022
Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Ausschuss die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.
Beschluss:
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Oliver Niedzwiedz, beantragt die Entlastung nach § 114 GemO. Die Verbandsversammlung beschließt entsprechend dem Ergebnis der Rechnungsprüfung und auf Grundlage des Prüfberichts gemäß § 113 GemO, dem Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter bezüglich des Jahresabschlusses 2022 Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Der Verbandsvorsteher und der stellvertretende Verbandsvorsteher nehmen an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO nicht teil.
Zu TOP 4: Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026 - 2027 (2028)
In der vorangegangenen Ausschreibungsperiode (2023 bis 2025) erfolgte die Ausschreibung der Strombeschaffung über die Kommunalberatung des Gemeinde- und Städtebundes. Damals wurden für eine Vielzahl von Losen keine Angebote abgegeben. In Nachverhandlungen konnten nur noch relativ unvorteilhafte (teure) Ergebnisse realisiert werden. Daher verständigten sich die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang, Traben- Trarbach und Wittlich-Land, die Einheitsgemeinde Morbach, die Stadt Wittlich und der Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel die Ausschreibung des Strombezugs selbst zu organisieren.
Mit der administrativen Durchführung der Ausschreibung wurde das Rechtsanwaltsbüro Webeler aus Koblenz beauftragt, dass im Bereich derartiger Ausschreibungen eine hohe Expertise vorweisen kann.
Der ausgeschriebene Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2026 und 2027 mit einer einmaligen Option für eine Verlängerung (mit beidseitigem Kündigungsrecht) um ein weiteres Jahr (2028).
Der Kostenanteil beträgt 180 Euro (brutto) je Teilnehmer (Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband, Eigenbetrieb) plus einen Zuschlag ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 14,00 Euro (brutto).
Es können Normalstrom und/oder Ökostrom gewählt werden.
Die Beschaffung erfolgt über eine strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an vier (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und bei Ziehung der Verlängerungsoption für 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.
Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt bei ± 20% (80/120).
Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.
Die Beschaffung erfolgt als europaweite Ausschreibung. Das Verfahren hat zum Ziel, ein wirtschaftliches Angebot (keine Losbildung, folglich nur 1 Auftragnehmer) für folgende Stromteilmengen zu erhalten:
| - | SLP-Zähler (Standard-Lastprofil; einmalige Abrechnung pro Jahr) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | RLM-Zähler (Registrierende Leistungsmessung; monatliche Abrechnung) |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
| - | Straßenbeleuchtung |
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| als Normalstrom |
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| und als Ökostrom |
Die Verbandsgemeinde(-verwaltung) führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter zustande. Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Teilnahme an der Bündelausschreibung und wählt SLP und RLM als Ökostrom und die Straßenbeleuchtung als Normalstrom.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Antrag der OG Thalfang wegen Bauhof
Verbandsvorsteher Thömmes informiert zunächst über die geplante Verlegung des gemeinsamen Bauhofes des Zweckverbandes und der Ortsgemeinde Thalfang in das Gewerbegebiet „Vorwald“. Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Thalfang, Herrn Stephan Müller, stellt die vorgesehene Planung zur Verlegung des Bauhofes vor. Im Rahmen der anschließenden Beratung werden die Planung und die Durchführung des Vorhabens erörtert. Zur weiteren Konkretisierung wird eine Grundlagenermittlung zur Erhebung der erforderlichen Daten und Fakten gefordert. Ortsbürgermeister Müller wird zur nächsten Sitzung eine Kostenermittlung vorstellen.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt den Umzug des Bauhofes aus der Festhalle der Ortsgemeinde Thalfang in das Gewerbegebiet „Vorwald“ und stimmt einer Beteiligung an den Kosten für ein Provisorium zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 6: Friedhofsangelegenheiten
Verbandsvorsteher Thömmes, stellt den aktuellen Friedhofsplan mit der derzeitigen Belegung vor. In diesem Zusammenhang würdigt er die gute Arbeit des Friedhofsmitarbeiters, Herrn Bertrand Stengs.
Es wird ausgeführt, dass die Friedhofssatzung aufgrund des neuen Friedhofsgesetzes in Rheinland-Pfalz überprüft, angepasst und neu gefasst werden soll. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung soll die Baumgestaltung auf dem Friedhof geprüft werden.
Auf Grund der noch offenen Gebührenabrechnungen der Bestattungen, wird die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, die Gebührenabrechnungen zeitnah vorzunehmen und die noch offenen Rechnungen abzuschließen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 7: Statusbericht KITA Regenbogen und KITA Arche Noah
Der Verbandsvorsteher informiert über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen in den Kindertagesstätten. In der Kindertagesstätte „Arche Noah“ sind sämtliche geplanten Maßnahmen abgeschlossen. Die Planung für die Sanierung der nächsten Gruppe ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Für die Kindertagesstätte „Regenbogen“ befindet sich der Zuschussantrag für die vorgesehenen Baumaßnahmen derzeit noch in Bearbeitung beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Mainz. Nach entsprechender Rücksprache wird davon ausgegangen, dass der Zuwendungsbescheid bis Ende des laufenden Jahres vorliegt. Nach Erhalt des Bescheides muss, mit den Baumaßnahmen im Jahr 2025 begonnen werden.
Der Abschluss der Baumaßnahmen ist bis zum Jahr 2028 vorgesehen. Seitens der Verwaltung soll für diese Baumaßnahme ein fester Ansprechpartner eingesetzt werden.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 8: Sachstand Windkraft
Der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der geplanten Windkraftanlage wird durch den Verbandsvor-
steher dargelegt.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 9: Sachstand Forstwirtschaft
Der Verbandsvorsteher informiert über die positive Entwicklung des Forstbetriebs des Zweckverbandes der zwölf Gemeinden. Für die nächste Sitzung wird ein Forstwirtschaftsplan vorbereitet und vorgelegt.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 10: Informationen
Der durchgeführte Malwettbewerb der Verbandsgemeinde ist auf eine sehr positive Resonanz innerhalb der Bürgerschaft gestoßen. Insgesamt haben 54 junge Künstlerinnen und Künstler an dem Wettbewerb teilgenommen. Die eingereichten Bilder werden bis zum 09.01. in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung ausgestellt.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass am 03.12. eine Ortsbürgermeisterdienstbesprechung stattfinden wird. Gegenstand der Besprechung ist unter anderem die Vorberatung des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde 2026.
Abschließend wird darüber informiert, dass das Ratsinformationssystem RUBIN planmäßig im ersten Halbjahr 2026 eingeführt werden soll.
Zu TOP 11: Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden keine Beschlüsse gefasst.