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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 40/2022
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Montag, dem 06. September 2022

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

2022/1

Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Abwasserreinigung

2022/2

Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Wasserversorgung

2022/3

Vergabe- Wandverkleidung der Lager- und Gebläsehalle GKA Bruderbach

2022/4

Vergabe mobile Abwasser- und Schlammpumpe

2022/5

Vorstellung Studie - Umbau Betriebsgebäude Technik

2022/6

Umstellung auf Funkzähler - Informationen zum Lieferverzug

2022/7

Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der VG-Thalfang

II. Nichtöffentlicher Teil

2022/1

Informationen

I. Öffentlicher Teil

2022/8

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 2022/01: Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Abwasserreinigung

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang hat in der Sitzung vom 16.05.2022 die Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung eines Betriebsfahrzeuges im Betriebszweig Abwasserreinigung beschlossen. Die Submission fand am 16.08.2022 statt, ein Angebotseingang konnte nicht verzeichnet werden.

Nach Rücksprache mit den angefragten Lieferanten, wurde grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, ein Fahrzeug zu liefern, jedoch konnten folgende Punkte im Leistungsverzeichnis nicht abgebildet werden:

Fahrzeugübergabe

  • Anlieferung der Fahrzeuge bis zum 31.12.2022. (Ausschlusskriterium)
  • Bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung kostenfreie Zurverfügungstellung von Ersatzfahrzeugen bis zur Lieferung.

Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen eine erneute Ausschreibung des Betriebsfahrzeuges anhand der Anpassung der o.g. Parameter.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wurde ein Kostenansatz von 50.000,00 € brutto im Betriebszweig Abwasserreinigung beschlossen. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Ersatzbeschaffung werden tendenziell der Treibstoffverbrauch und die Emissionen des Fahrzeuges reduziert und zukünftige Instandhaltungsarbeiten minimiert.

Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss, die Werkleitung mit der Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Abwasserreinigung des angepassten Leistungsverzeichnisses zu betrauen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/02: Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Wasserversorgung

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang hat in der Sitzung vom 16.05.2022 die Ausschreibung zur Ersatzbeschaffung eines Betriebsfahrzeuges im Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Die Submission fand am 16.08.2022 statt, ein Angebotseingang konnte nicht verzeichnet werden.

Nach Rücksprache mit den angefragten Lieferanten, wurde grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, ein Fahrzeug zu liefern, jedoch konnten folgende Punkte im Leistungsverzeichnis nicht abgebildet werden:

Fahrzeugübergabe

  • Anlieferung der Fahrzeuge bis zum 31.12.2022. (Ausschlusskriterium)
  • Bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung kostenfreie Zurverfügungstellung von Ersatzfahrzeugen bis zur Lieferung.

Die Verbandsgemeindewerke beabsichtigen eine erneute Ausschreibung des Betriebsfahrzeuges anhand der Anpassung der o.g. Parameter.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 (Erfolgsplan - Unterhaltung und Bewirtschaftung Fahrzeuge) wurde ein Kostenansatz von 15.000,00 € netto im Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Ersatzbeschaffung werden tendenziell der Treibstoffverbrauch und die Emissionen des Fahrzeuges reduziert und zukünftige Instandhaltungsarbeiten minimiert.

Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss, die Werkleitung mit der Ausschreibung - Ersatzbeschaffung Betriebsfahrzeug Wasserversorgung des angepassten Leistungsverzeichnisses zu betrauen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/03: Vergabe - Wandverkleidung der Lager- und Gebläsehalle GKA Bruderbach

Auf der GKA Bruderbach wurde 2021 das komplette Belüftungssystem erneuert. Die modernen hochtechnische, effiziente Gebläse sind gegenüber äußeren Einflüssen sensibel. Der Hersteller empfiehlt eine trockene Aufstellung.

In der Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2021 wurde bereits beschlossen, die Werkleitung mit der Ausschreibung „Einhausung der Lager- und Gebläsehalle“ zu beauftragen. Ein Angebotseingang zum Submissionstermin konnte nicht verzeichnet werden. An der Sitzung des Werkausschusses am 16.05.2022 wurde eine erneute Ausschreibung / Preisanfrage beschlossen. Hierauf wurde bei 5 Unternehmen eine erneute Preisanfrage gestartet.

Zwei Angebote wurden bis zum 02.09.2022 abgegeben:

- Metall Kreativ aus Gielert

- Schreinerei Keuper Thalfang/Bäsch

Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma Schreinerei Keuper mit einem Angebotspreis von 32.768,91 € brutto.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wurde ein Kostenansatz für Einhausung der Lager- und Gebläsehalle von 20.000,00 € brutto im Betriebszweig Abwasserbeseitigung eingestellt. Hier handelt es sich um eine Kostensteigerung von über 60 % gegenüber dem Planwert

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Herstellung der Umhausung wird deren Wiederstand und damit Lebensdauer gegenüber den herrschenden Witterungsverhältnissen erhöht. Weiterhin können Kleingeräte ausgelagert werden, wodurch den Beschäftigten im Kläranlagengebäude weitere Arbeitsfläche zur Verfügung steht.

Nach eingehender Beratung in der besonders die Notwendigkeit der Baumaßnahme sowie die Preissteigerung der Materialien besprochen werden, beschließt der Werkausschuss, die Werkleitung zu beauftragen, die Firma Schreinerei Keuper mit der Herstellung der Wand-verkleidung für die Lager- und Gebläsehalle zum Angebotspreis von 32.768,91 € brutto zu beauftragen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/04: Vergabe mobile Abwasser- und Schlammpumpe

Für die Reinigung des anfallenden Abwassers aus den 21 Ortgemeinden der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf werden 15 Kläranlagen betrieben. Neben der technisch aufwendigen Gruppenkläranlage Bruderbach werden 14 kleinere Anlagen unterhalten. Zum Teil sind Abwasserteiche als Absetz- oder Schönungsteiche (Kläranlage Deuselbach, Horath, Büdlich-Breit und Neunkirchen) im Einsatz. Hier ist eine turnusgemäße Entleerung zur Klärschlammverwertung notwendig. Für die Entleerung sind mobile Abwasser- Schlammpumpen erforderlich. Die zurzeit eingesetzte mobile Drehkolbenpumpe ist nach 18 Betriebsjahren zu ersetzen. Die vorhandene Drehkolbenpumpe ist auf einem fahrbaren Gestell mit Rädern und Handgriffen (ähnlich einer Schubkarre) aufgebaut. Aufgrund ihres hohen Eigengewichtes (150 kg) ist das Bewegen der Pumpe auf einem ebenen glatten Untergrund gut durchführbar, allerdings sind diese Gegebenheiten auf den Kläranlagen im Außenbereich nicht vorhanden. Das Platzieren der Pumpe ist hier nur mit erhöhtem Aufwand möglich. Aus diesem Grunde soll die neue Pumpe auf einem Anhänger montiert sein. Dieser Anhänger bietet neben der Pumpe weiterhin Platz für das benötigte Equipment wie Saug- und Druckschläuche und der notwendigen Leitungen zur Stromversorgung. Es wurden Angebote zur Lieferung einer mobilen Drehkolbenpumpe bei 3 Anbietern angefragt. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Firma ASF Südwest GmbH mit einer Angebotssumme von 42.592,10 € brutto.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wurde ein Kostenansatz für Kleingeräte von 40.000,00 € brutto im Betriebszweig Abwasserbeseitigung eingestellt. Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit sichergestellt werden.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit werden ebenfalls gewahrt. Durch die Beschaffung werden die Betriebsabläufe optimiert. Das einfachere Handling der Pumpe führt zur Schaffung weiterer Kapazitäten bei den Beschäftigten sowie zur Senkung der körperlichen Belastung während des Gebrauchs.

Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss die Werkleitung zu beauftragen, die Ersatzbeschaffung der mobilen Abwasser- Schlammpumpe bei der Firma ASF Südwest GmbH zum Angebotspreis von 42.592,10 € brutto zu beschaffen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/05: Vorstellung Studie - Umbau Betriebsgebäude Technik

In den vergangenen Jahren wurde im Werkausschuss mehrfach der Umbau der Sanitäreinrichtungen im Betriebsgebäude der Verbandsgemeindewerke Thalfang diskutiert. In der Werkausschusssitzung vom 16.05.2022 wurde die Thematik erneut vorgestellt. Im Ergebnis wurde die Werkleitung mit der Ausarbeitung einer Alternative beauftragt. Hintergrund sind die hohen Investitionskosten für den Komplettumbau des Gebäudes, falls die Bauabteilung im Betriebsgebäude weiterhin die Büroräume nutzt.

Variante 1 Komplettumbau des Technikbereiches im Betriebsgebäude - erforderliche Umbauten:

  • Umbau Lagerraum der Wasserversorgung zu einem erweiterten Sanitärbereich
  • Umbau Bereich Werkstatt in Büro für den Techniker Digitalisierung und Elektrotechnik sowie Laborraum für Analysen im BZ Abwasserreinigung
  • Umbau Sozialraum in Büro Wassermeister
  • Verlagerung des Servers Wärmeversorgung
  • Umbau Umkleide in Sozialraum
  • Umbau Fahrzeughalle in Werkstatt, Lagerfläche und Unterstand für E-Fahrzeug(e)
  • Herstellung von 5-6 Carports zur Unterbringung der Betriebsfahrzeuge auf den Mitarbeiterparkplätzen
  • WC Damen schwarz wurde in der Planung nicht berücksichtigt - zusätzliche Kosten
  • Mitarbeiterparkplätze müssen verlagert werden - Standort aktuell noch offen

Variante 2 (Alternative) Ausbau des Sanitärbereiches im Betriebsgebäude, Nutzung der vorhandenen Büros Bauabteilung durch Meister und Techniker VG-Werke - erforderliche Umbauten:

  • Umbau Lagerraum der Wasserversorgung zu einem erweiterten Sanitärbereich
  • Erweiterung Fahrzeughalle um eine Ladestation für ein weiteres E-Fahrzeug
  • Umbau Teilbereich der Werkstatt als WC Damen schwarz
  • Bauabteilung müsste verlagert werden - Standort aktuell noch offen

Die grundlegenden Informationen zu Wasch- und Umkleideräumen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang zu entnehmen. Detailliert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärraume".

Die bereits diskutierte schwarz / weiß Trennung wird in der ArbStättV nicht gefordert, hier ist die Biostoffverordnung (BioStoffV) zu betrachten. Detailliert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), genauer die TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen".

Nach dem Punkt 5.4.1 "Bauliche hygienische Maßnahmen" der TRBA 220 sind u.a. folgende bauliche Maßnahmen im Sinne hygienischer Mindestanforderung erforderlich:

  • räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereichen
  • Möglichkeiten zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung, in denen verschmutzte Schutz- und Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahrt werden kann. Vorzugsweise sollte die Aufbewahrung in 2 Räumen erfolgen, die durch einen Waschraum verbunden sind.
  • Einrichtungen zum Trocknen durchnässter Schutz- und Arbeitskleidung bis zur Wiederbenutzung.
  • Einrichtungen zum Reinigen von verschmutztem Schuhwerk (z.B. Fußmatten, Rost) und abwaschbarer Schutzkleidung (z.B. Waschanlagen für Stiefel und Schutzkleidung)

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. In dieser hat er auch die Umkleide- und Waschräume zu betrachten. Unter Einbeziehung der TRBA 220 ist somit eine getrennte Einrichtung von Umkleide- und Waschräumen erforderlich.

Pausen- / Sozialraum

Sobald mehr als zehn Beschäftigte gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind, ist der Unternehmer verpflichtet, einen Pausenraum oder -bereich zur Verfügung zu stellen.

Nicht zu berücksichtigen sind dabei Beschäftigte, die aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben - etwa Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit - Beschäftigte, die vorrangig außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind

Aktuell FB4 6 Mitarbeiter

Mindestanforderungen an die Größe pro Person beträgt mindestens 1 m² (einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch). Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen. Die Grundfläche eines Pausenraums muss mindestens 6 m² betragen. Pausen- / Sozialräume sind laut Anhang 4.2 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung in ausgebauten Kellerräumen nicht zulässig und sind ab einer Mitarbeiterzahl <10 MA Pflicht.

Wenn sich also die Mitarbeiterzahl erhöht oder Teilzeitkräfte die Stunden erhöhen, muss nicht zwangsläufig ein neuer Pausenraum geschaffen werden.

Kostenpotentiale

Für den Fall, dass der Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke das Betriebsgebäude alleine nutzen könnte, würden sich für die Baumaßnahme erhebliche positive Kostenpotentiale er-geben. Durch die Ausgliederung der Bauabteilung könnten drei Büroräume und ein Aktenraum zusätzlich für die Mitarbeiter der Werke genutzt werden. Dadurch könnten die Meister und der Techniker die Büroräume der Bauabteilung nutzen. Hier wäre wiederum der Umbau der Werkstatt hinfällig, da hier das Labor entstehen könnte. Dadurch könnten die Carports wegfallen, wodurch die Fahrzeughalle bestehen bleibt und die Problematik der Mitarbeiterparkplätze für das Betriebsgebäude hinfällig wäre. Auch der Sozialraum würde bestehen bleiben und der Fachbereich 4 hätte noch Spielraum bei einer zukünftigen Personalerhöhung in Bezug auf die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Im Kern würde nur der Sanitärbereich umgebaut werden.

Prämisse für die Machbarkeit des Umbaus des Sanitärbereiches bei den VG-Werken, ist je-doch, dass der Fachbereich 2 (Bauabteilung) die aktuellen Büroräumlichkeiten zur Verfügung stellt. In den vergangenen monatlich stattfindenden Fachbereichsleiter-Sitzungen, konnte keine Lösungsmöglichkeit erzielt werden, an welchem Standort die Mitarbeiter der Bauabteilung Ihren Arbeitsplatz hin verlagern könnten.

Die Kostenschätzung des Ingenieurbüro Sommerfeld Thalfang beträgt für

Variante 1: 484.973,20 € brutto

Variante 2: 280.899,50 € brutto

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wurde ein Kostenansatz von 80.000,00 € netto im Betriebszweig Wasserversorgung und von 120.000,00 € brutto im Betriebszweig Abwasserreinigung beschlossen. Die Finanzierung für die Investitionsmaßnahme Variante 2 kann somit aktuell sichergestellt werden.

Die Grundsätze der Sparsamkeit und Nachhaltigkeit können in der Version 2 des Umbaus des Sanitärbereiches des Betriebsgebäudes Eigenbetrieb Werke nach Einschätzung der Werkleitung eingehalten werden.

Nach eingehender Beratung empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf folgende Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Werkleitung mit der Entwurfsplanung der o.g. Bauleistungen für den Sanitärbereich des Betriebsgebäudes zu beauftragen, wenn das Raumkonzept für den Fachbereich 2 (Bauabteilung) geklärt ist.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/06: Umstellung auf Funkzähler - Informationen zum Lieferverzug

Die VG-Werke Thalfang beabsichtigen in 2022 und 2023 die Wasserzählereinheiten auf Funk-Wasserzähler umzustellen. Am 20.01.2022 fand die Submission zur Ausschreibung der Funk-Wasserzähler statt.

Nach einigen Absprachen zur Beschaffung der Wasserzähler, konnte der wirtschaftlichste Anbieter Maddalena GmbH die Wasserzähler bisher nicht liefern. Der Lieferant führt den Materialmangel von Messing und Kupfer für die stockende Produktion der Zähler auf. Weiterhin wurde den VG-Werken mitgeteilt, dass in der Auslieferung der Wasserzähler noch Abnehmer (Verbandsgemeinden) vor der VG Thalfang in der Belieferung stehen.

Nach einem Telefonat mit dem Geschäftsführer des Lieferanten, konnte dieser der Werkleitung keinen Liefertermin zusagen. Eine Einschätzung der Lieferzeit ist ebenfalls nicht möglich gewesen. Im Leistungsverzeichnis wurde als Liefertermin Februar 2022 bis August 2022 gefordert (Lieferung von 251 Stk. Pro Monat).

Aktuell laufen weitere Anfragen bei den Wettbewerbern zur Liefersituation. Weiterhin ist die Vorstellung eines sofort lieferbaren Wasserzählers durch den Anbieter Fiorentini erfolgt. Hier äußert die Werkleitung bedenken, da der Wasserzähler noch nicht auf dem Mark etabliert ist und entsprechende Langzeiterfahrungen mit dem Produkt fehlen.

Auch die rechtliche Situation konnte nach Anfrage beim Eichamt Bad Kreuznach bzgl. Versäumnis des Zählerwechsels durch die Werkleitung geklärt werden.

Mit Unterstützung der Rechtsberatung des GStB wird aktuell geprüft, wie die Ausschreibung rechtssicher aufgehoben werden kann. Eine Ankündigung wegen Lieferverzug an Maddalena samt Konventionalstrafe von 5 % des Auftragswertes folgt in den nächsten Tagen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der Direktbeauftragung auf Grund von Dringlichkeit der Maßnahme nach Aussage des GStB.

Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss, die Werkleitung nach Klärung der rechtlichen Prämissen, mit der Direktbeauftragung zur Beschaffung der Wasserzähler.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2022/07: Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in der VG-Thalfang

in der vergangenen Ausgabe des Amtsblattes der VG Thalfang wurde ein Apell zum Wassersparen veröffentlicht. Am 02.09.20222 wurde ein verschärfter Apell eingesteuert. Dieser wird in der kommenden Ausgabe veröffentlicht.

In der heutigen Abstimmungsrunde der Fraktionssprecher und Beigeordneten wurde die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Thalfang gemeinsam mit der Bürgermeisterin Frau Höfner und den Führungskräften der Werke besprochen.

Im Ergebnis wurde ein zeitlich befristetes Verbot für bestimmte Aktivitäten zur Nutzung von Trinkwasser vereinbart.

In den letzten Tagen haben sich die Messwerte der Quellschüttungen weiter reduziert. Aktuell liegt der Verbrauch von Trinkwasser in einigen Gebieten höher als die Wassergewinnung. Dieses Delta können die VG-Werke bisher durch die Transportleitung Hermeskeil (Zukauf von Wasser aus der Primstalsperre) ausgleichen.

Mit einem Anstieg der Quellschüttungen vor November ist erfahrungsgemäß nicht zu rechnen. Betrachtet man die Entwicklung der Messwerte, besteht die Gefahr, dass die Kapazität der Transportleitung bis zum Anstieg der Quellschüttungen nicht mehr ausreichen könnte.

Die VG-Werke bitten daher alle Bürger und Interessensvertreter der Verbandsgemeinde Thalfang um Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit. Die gezielte Einsparung von Trinkwasser ermöglicht eine schnellere Regeneration der Quellen und wirkt sich aktiv auf den Füllstand unserer Speicherbauwerke aus.

Zudem sollen Rohrbrüche oder Wasseraustritte an der Oberfläche, die auf Leckagen im Leitungsnetz deuten, sofort unter der Bereitschaftsnummer 0151 11198107 der Verbandsgemeindewerke gemeldet werden.

In der Beratung wurde im Ergebnis zu der Entscheidung gelangt, dass umgehend ein Verbot zu folgenden Aktivitäten im Umgang mit Trinkwasser aussprechen ist. Dies betrifft folgende Aktivitäten im Umgang mit Trinkwasser:

  • das Befüllen von Pools, Zisternen und sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser
  • das Bewässern von Grün- und Rasenflächen, Sträucher und Bäume sowie öffentliche Grünflächen und Sportplätze (außer Friedhöfe)
  • das Reinigen von Fahrzeugen, Gebäudefassaden, Terrassen
  • die Nutzung von Trinkwasser für Löschübungen

Weiterhin findet ein engeres Monitoring der Quellschüttungen durch die Mitarbeiter des Wasserwerkes statt. Zusätzlich stimmen sich die VG-Werke intensiv mit den Großabnehmern bzgl. Wassereinsparungsmaßnahmen ab.

Die Regelung wird umgehend auf der Website des Rathauses veröffentlicht. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgt aufgrund des Druckprozesses erst in der Ausgabe der KW 37.

Nach Veröffentlichung im Amtsblatt, behält sich die Verwaltung bei Verstößen gegen die o.g. Einsparungsmaßnahmen vor, ein Bußgeld zu verhängen.

Nach eingehender Beratung äußert sich der Werkausschuss, gegenüber der Vorgehensweise der Werkleitung durchweg positiv. Der Werkausschuss unterstützt die Vorgehensweise und spricht sich für eine zeitnahe Umsetzung der besprochenen Beschränkungen aus.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 2022/08: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.