| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54470 Bernkastel-Kues, 28.09.2022 |
| DLR Mosel | Görresstraße 10 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06531-9560 |
| Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Berglicht | Telefax: 06531-956103 |
| Aktenzeichen: 11020-HA11.5. | Internet: www.dlr.rlp.de |
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens Berglicht
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Berglicht durch folgende Feststellung ab:
| 1. | Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| 3. | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.
Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 08.09.2022 ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Berglicht insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz oder zur Niederschrift erhoben werden beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues
oder wahlweise bei der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD),
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier
Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer der o.g. Behörden eingegangen ist.