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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 41/2024
Forstzweckverbände
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“

am Dienstag, dem 24.09.2024

Die geschäftsführende Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Sie stellt fest, dass die Verbandsmitglieder und deren Vertreter in beschlussfähiger Zahl erschienen sind. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Bedenken erhoben.

Es wird folgende Tagesordnung beraten:

I. Öffentlicher Teil

1.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin

2.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers / der stellvertretenden Verbandsvorsteherin

3.

Wahl der Rechnungsprüfer

4.

Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die Forstwirte

5.

Pauschalvereinbarung über die Verwaltungskostenerstattungen gem. § 9 Absatz 2 KomZG in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Verbandsordnung

6.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

TOP 1: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin

Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.

§ 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des Verbandsvorstehers anzuwenden, da gem. § 8 Abs. 2 ZwVG i.V. mit § 6 Abs. 2 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz (ZwVG) eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht. Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO analog. Bei einer Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung.

Die Vorsitzende bittet um Vorschläge zur Wahl des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin. Vorgeschlagen wird

Frau Bürgermeisterin Vera Höfner, VG Thalfang.

Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.

In der anschließenden, gem. den spezialgesetzlichen Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, durchgeführten öffentlichen Abstimmung wird Bürgermeisterin Vera Höfner zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Die Gewählte erklärt die Annahme der Wahl, bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen und sichert zu sich mit Engagement für die Belange und die Entwicklung des Zweckverbandes einzusetzen.

Der Vertreter der Ortsgemeinde Breit, Erster Beigeordneter Albert Hoff, gratuliert im Namen der Verbandsversammlung herzlich zur Wahl und ernennt Bürgermeisterin Vera Höfner, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin, zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“, wobei er ihr eine ausgefertigte und von ihm unterzeichnete Ernennungsurkunde aushändigt. Aufgrund der erfolgten Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.

TOP 2: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers / der stellvertretenden Verbandsvorsteherin

In analoger Anwendung der Ausführungen zu TOP 1 bittet Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner um Wahlvorschläge für die Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers / der stellvertretenden Verbandsvorsteherin. Als einziger Kandidat wird Herr Ortsbürgermeister Michael Reusch (Ortsgemeinde Berglicht) vorgeschlagen.

In der anschließenden, gem. den spezialgesetzlichen Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, durchgeführten öffentlichen Abstimmung wird Herr Ortsbürgermeister Michael Reusch zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Vera Höfner gratuliert im Namen der Verbandsversammlung herzlich zur Wahl und ernennt Ortsbürgermeister Michael Reusch, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“, wobei sie ihm eine ausgefertigte und von ihr unterzeichnete Ernennungsurkunde aushändigt. Anschließend wird Herr Reusch gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

TOP 3: Wahl der Rechnungsprüfer

Gem. § 10 Abs. 3 der Verbandsordnung sind von der Verbandsversammlung aus deren Mitte drei Rechnungsprüfer und drei Stellvertreter zur Prüfung der Jahresrechnung für die Dauer der Wahlperiode der kommunalen Vertretungsorgane zu wählen.

Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 GemO durchzuführen.

Folgender gemeinsamer Wahlvorschlag wird gemacht:

Rechnungsprüfer

Stellvertreter

1.

Ortsbürgermeisterin Detzem

Ortsbürgermeister Naurath

2.

Ortsbürgermeister Breit

Lukas Kimmling Berglicht

3.

Ortsbürgermeister Büdlich

Ortsbürgermeister Schönberg

Anschließend werden die Vorgeschlagenen in offener Abstimmung gewählt.

Die Wahl erfolgt einstimmig.

Die Gewählten erklären die Annahme der Wahl.

TOP 4: Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die Forstwirte

Am 01.07.2024 fiel auf dem Weg zur Betriebsstätte um 6:50 Uhr eine circa 20-25 cm starke Buche auf das Betriebsauto des Forstverbandes Büdlich (Kennzeichen WIL-SB 81). Unfallort: Naurather Gemeindewald, Abt. 11b

Gemäß Gutachten der DEKRA vom 16.08.2024 entstand hier ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Schaden wurde mit der zuständigen Kaskoversicherung (GVV-Versicherung) bereits abgerechnet. Die GVV hat abzüglich der Selbstbeteiligung von 500,00 € einen Betrag in Höhe von 12.890,74 € erstattet.

Der Restwert des Fahrzeugs beträgt noch ca. 8.200,00 €. Um die Verwertung bzw. evtl. Verkauf des beschädigten Fahrzeuges muss sich der Forstverband kümmern.

In der sich anschließenden Beratung wird über die Anforderungen an das benötigte Fahrzeug (Leistungsverzeichnis), die Notwendigkeit einer Ausschreibung und ein Leihfahrzeug zur Überbrückung gesprochen.

Revierleiterin Teufel führt aus, dass die Forstleute ein Pick-Up-Fahrzeug ähnlich dem verunfallten Fahrzeug benötigen, welches jedoch durchaus auch ein Gebrauchtwagen sein kann. Um die Forstleute wirtschaftlich einsetzen zu können wird dringend ein Ersatzfahrzeug benötigt. Leasingangebot für im Forst bewegte Fahrzeuge gibt es nicht.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die Forstleute. Die Verwaltung soll eine entsprechende Ausschreibung in die Wege leiten. Die Verbandsvorsteherin soll in Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und der Revierleitung die Vergabeentscheidung treffen. Der Vertreter des Verbandsmitgliedes Heidenburg, Herr Dietmar Schemer, soll aufgrund seiner beruflichen Erfahrung auf diesem Gebiet die Maßnahme unterstützen.

Das Altfahrzeug soll möglichst wirtschaftlich (mind.8.200 € Restwert) veräußert werden. Über die Finanzierung der Restkosten soll nach vorliegen konkreter Zahlen beraten werden.

Zur Überbrückung bis das Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, soll wenn möglich ein Leihfahrzeug eingesetzt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

TOP 5: Pauschalvereinbarung über die Verwaltungskostenerstattungen gem. § 9 Absatz 2 KomZG in Verbindung mit § 10 Absatz 2 Verbandsordnung

Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf erhebt für die Führung der Verwaltungsgeschäfte des Forstverbandes eine Verwaltungskostenerstattung gem. § 9 Abs. 2 KomZG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Verbandsordnung.

Die Berechnung der Verwaltungskostenerstattung wurde aufgrund der Feststellungen im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf für die Jahre 2010 – 2014 in Anlehnung an das Muster der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) über die Berechnung von Verwaltungskostenerstattungen neu gefasst.

Der auf dieser Basis ermittelte jährliche Betrag in Höhe von 4.688 Euro wurde der Verbandsversammlung im Rahmen der Haushaltsplanberatung zum Doppelhaushalt 2017/2018 erläutert und in dieser Höhe seitdem im Haushaltsplan des Forstverbandes veranschlagt. Es wurde jedoch versäumt, eine vertragliche Grundlage für die Erhebung des Verwaltungskostenbeitrags zu schaffen.

Ein Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung liegt der Verbandsversammlung vor. Die Anpassung der Höhe der Verwaltungskostenerstattung ist nach aktueller Prüfung der zugrunde gelegten Parameter nicht erforderlich.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Pauschalvereinbarung über die Verwaltungskostenerstattungen gem. § 9 Abs. 2 KomZG i.V.m. § 10 Abs.2 der Verbandsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.

TOP 6: Informationen

Revierleiterin Tamara Teufel informiert darüber, dass die geplante Anmeldung eines Forstwirtes zum Meisterkurs in diesem Jahr nicht erfolgen kann und die entsprechenden Kosten im Haushaltsplan des nächsten Jahres erneut veranschlagt werden sollen.

Die Vorsitzende bedankt sich bei der Verbandsversammlung für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.