Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 42/2022
Unsere Dörfer
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Heidenburg am Donnerstag, den 15.09.2022

Vor Einstieg in die Tagesordnung spricht Bürgermeisterin Vera Höfner dem ausgeschiedenen Ortsbürgermeister Peter Kolz Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit und sein Engagement zum Wohle der Ortsgemeinde Heidenburg aus und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Den Worten schließt sich der Vorsitzende Jörg Christen an und teilt mit, dass eine offizielle Verabschiedung des ausgeschiedenen Ortsbürgermeisters Peter Kolz noch stattfinden wird.

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Verpflichtung eines Ratsmitglieds

3.

Neuwahl von Ausschussmitgliedern

4.

Vorstellung der Fa. JUWI zum möglichen Bau von WEA auf der Gemarkung Heidenburg

5.

Vertretung des Ortsbürgermeisters während der Vakanzzeit

6.

Änderung der Friedhofssatzung

7.

Vorberatung Haushalt 2023

8.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Vertragsangelegenheiten

2.

Grundstückangelegenheiten

3.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

9.

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ratsmitglied Steinhoff findet es als Vorstandsmitglied des Dorfladens schade, dass seitens der Ortsgemeinde bei der letzten Mitgliederversammlung die Arbeit des Dorfladens nicht gewürdigt bzw. kein Lob ausgesprochen wurde.

Ein Bürger beschwert sich, dass aufgrund von Starkregenereignisse sein Haus bereits 3mal betroffen war und Wasser eingedrungen ist. Die Wassereinläufe schaffen es nicht, das Wasser aufzufangen. Daher läuft bei ihm das Wasser ins Haus.

Der Bürger wird darauf hingewiesen, dass die Ortsgemeinde zurzeit ein Hochwasserschutzkonzept erstellt.

Ihm wird vorgeschlagen, dass mit den Beigeordneten und Mitgliedern des Bauausschusses ein Vorort-Termin stattfindet, um kurzfristige Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Zu TOP 2: Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds

Aufgrund der Niederlegung des Ratsmandats von Herrn Kai Eiserloh wird Herr Peter Mauren als Nachfolgekandidat in den Ortsgemeinderat Heidenburg berufen.

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Erste Beigeordnete Jörg Christen Herrn Mauren per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten. Er verweist im Besonderen dabei auf die §§ 20, 21 und 30 GemO bezüglich der Treue- und Verschwiegenheitspflicht.

Anschließend bedankt sich der Vorsitzenden für das ehrenamtliche Engagement von Ratsmitglied Kai Eiserloh.

Bürgermeisterin Vera Höfner schließt sich den Dankesworten an.

Zu TOP 3: Neuwahl von Ausschussmitgliedern

a) Mitglied für den Ausschuss für Tourismus, Kultur, Umwelt und Natur

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Kai Eiserloh muss nach den Grundsätzen des § 40 GemO ein neues Mitglied gewählt werden. Die Wahl kann in offenen Abstimmung nach § 40 Abs. 5 GemO durchgeführt werden.

Die Neuwahl wird in offener Abstimmung nach § 40 Abs. 5 GemO durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Folgende Person wird vorgeschlagen: Ratsmitglied Peter Mauren

Die Wahl erfolgt einstimmig mit 1 Enthaltung.

b) Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss

Da Herr Achim Junk zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Heidenburg gewählt wurde, scheidet er als Mitglied aus dem Rechnungsprüfungsausschuss aus.

Die Neuwahl wird in offener Abstimmung nach § 40 Abs. 5 GemO durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Folgende Person wird vorgeschlagen: Ratsmitglied Helmut Steinhoff

Die Wahl erfolgt einstimmig mit 1 Enthaltung.

c) Stellvertretendes Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss

Da Herr Helmut Steinhoff bisher stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss war und er als Mitglied in den Ausschuss gewählt wurde, ist ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Die Neuwahl wird in offener Abstimmung nach § 40 Abs. 5 GemO durchgeführt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Folgende Person wird vorgeschlagen: Ratsmitglied Peter Mauren

Die Wahl erfolgt einstimmig mit 1 Enthaltung.

Zu TOP 4: Vorstellung der Fa. JUWI zum möglichen Bau von WEA auf der Gemarkung Heidenburg

Der Vorsitzende erläutert kurz zu Beginn, dass wir alle in den vergangenen Wochen und Monaten mit den Auswirkungen des Klimawandels sowie mit der Explosion der Energiepreise, insbesondere bei den fossilen Energien konfrontiert wurden.

Vor dem Hintergrund hat der Bund das sogenannten „Wind-an-Land-Gesetz“ verabschiedet, welches Anfang 2023 in Kraft tritt. Dieses Gesetz sieht die Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen (WEA) vor.

Aufgrund der Planung eines Windparks in der Ortsgemeinde Trittenheim, der an der Grenze der Gemarkung Heidenburg entstehen soll, trat Ortsbürgermeister a.D. Peter Kolz mit der Firma JUWI im Frühjahr in Kontakt, wegen der Klärung der Zuwegung über die Gemarkung Heidenburg zum geplanten Windpark Trittenheim. In diesem Gespräch hat Herr Kolz angefragt, ob es nicht möglich sei, 1 bis 2 WEA auch auf die Gemarkung Heidenburg zu stellen. Somit könnten Synergien für die Ortsgemeinde Heidenburg geschaffen werden. Herr Breuer von der Firma JUWI hat einen Kontakt zu Herrn Adams (Projektierer) von der Firma JUWI hergestellt, der sich die Gegebenheiten angeschaut hat und daraus einen Vorschlag entwickelte, welchen er heute den Ratsmitgliedern und anwesenden Zuhörern präsentieren möchte.

Die Sitzung wird daher einstimmig unterbrochen.

Herr Adams stellt in seiner Präsentation die Firma JUWI und seinen ausgearbeiteten Vorschlag zur eventuellen Errichtung von 2 bis 4 WEA vor. Nach der Präsentation steht er den Anwesenden noch für Fragen zur Verfügung.

Von den Zuhörern wird Herrn Adams gebeten, dass die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Heidenburg über den Bau des Windparks Trittenheim im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert werden sollen. Herr Adams nimmt dies zur Kenntnis und wird dies an das Projektteam weitergeben.

Der Vorsitzende dankt Herrn Adams für seine Ausführung und nimmt die Sitzung wieder auf.

Bürgermeisterin Vera Höfner erläutert, dass eine Information an die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Für die Verwirklichung eines solchen Projekts sind noch viele Hürden zu überwinden. Die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans liegt im Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 5: Vertretung des Ortsbürgermeisters während der Vakanzzeit

Aufgrund des Rücktritts von Ortsbürgermeister Peter Kolz zum 31.08.2022 übernimmt ab dem 01.09.2022, bis zur Wahl eines neuen Ortsbürgermeisters / einer neuen Ortsbürgermeisterin, der erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Heidenburg, Herr Jörg Christen die allgemeine Vertretung des Ortsbürgermeisters gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung RLP (GemO).

Die Ortsgemeinde hat zurzeit drei Beigeordnete. In kleinen Ortsgemeinden ist die Bildung und Übertragung von Geschäftsbereichen gemäß §§ 50 Abs. 3 Satz 1 GemO und § 13 Abs. 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) grundsätzlich nicht begründbar und damit nicht zulässig. Der erste Beigeordnete Jörg Christen und die weiteren Beigeordneten Dieter Mattes und Achim Junk beabsichtigen, die Wahrnehmung der Amtsgeschäfte untereinander aufzuteilen, um bei bestmöglicher Durchführung der Amtsgeschäfte die Belastung des Einzelnen möglichst gering zu halten. Die Regelung soll bis zur Beendigung der Vakanz des Ortsbürgermeisters, jedoch längstens bis zum 31.01.2023, gelten.

Bei einem gemeinsamen Gespräch der Beigeordneten und der Verwaltung am 23.08.2022 wurde die angestrebte Aufgabenverteilung besprochen und der unten dargestellte Beschlussvorschlag erarbeitet. Hier ist jedoch klar zu stellen, dass ungeachtet der geplanten Aufgabenverteilung, nur der erste Beigeordnete die Ortsgemeinde nach § 50 Abs. 3 GemO vertreten kann. Die weiteren Beigeordneten sind in der festgelegten Reihenfolge zur allgemeinen Vertretung zu berufen, wenn der Ortsbürgermeister, als auch der erste Beigeordnete verhindert sind.

Um die in der Ortsgemeinde Heidenburg betreffenden Amtsgeschäfte bestmöglich während der Vakanz des Ortsbürgermeisters durch die drei Beigeordneten führen zu können, beschließt der Ortsgemeinderat:

1)

Der Beigeordnete Dieter Mattes ist zuständig für die Belange der Kindertagesstätte „Zwergenstübchen“ in Heidenburg. Er ist erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, das Kita-Personal, die Eltern, die Verwaltung und die Rats- und Ausschussmitglieder sowie alle Belange Dritter, welche die Kita betreffen. Er ist gegenüber dem Kita-Personal weisungsbefugt.

2)

Der Beigeordnete Achim Junk ist zuständig für die Bereiche Bauhof, Friedhof und Heidenburghalle nebst Mehrzweckraum in der Ortsgemeinde Heidenburg. Er ist erster Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, die Beschäftigten der Ortsgemeinde, mit Ausnahme des Kita-Personals, die Verwaltung und die Rats- und Ausschussmitglieder sowie die Belange Dritter, welche die genannten Bereiche betreffen. Er ist gegenüber dem Personal der Ortsgemeinde, außer dem Kita-Personal, weisungsbefugt.

3)

Der erste Beigeordnete Jörg Christen ist der allgemeine Vertreter des Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Heidenburg gemäß § 50 Abs. 2 GemO.

4)

Die Regelung der Punkte 1 und 2 sind befristet bis zum Zeitpunkt des Amtsantritts eines neuen Ortsbürgermeisters / einer Ortsbürgermeisterin, längstens jedoch bis zum 31.01.2023.

Der Beschluss erfolgt einstimmig mit 3 Enthaltungen.

Zu TOP 6: Änderung der Friedhofssatzung

Wie in der Ortsgemeinderatssitzung am 21.07.2022 festgestellt, ist im Hinblick auf die Neuaufnahme von Urnenreihenrasengräbern als mögliche Bestattungsform die Friedhofssatzung entsprechend zu ändern.

Der Bau- und Dorferneuerungsausschuss hat in seiner Ortsbegehung am 19.02.2022 die Gestaltung der Urnenreihenrasengräber vorbesprochen.

Der Beigeordnete Achim Junk hat gemeinsam mit dem Vorsitzenden die Satzung in der Version vom 29.01.2015 überarbeitet und neben der Einarbeitung der vorgenannten Gestaltungshinweisen weitere kleine Korrekturen vorgenommen.

Der Entwurf der überarbeiteten Friedhofssatzung liegt dem Ortsgemeinderat vor.

Der Vorsitzenden teilt mit, dass ergänzend von Ratsmitglied Alexander Becker angeregt wurde, dass die Stärke einer liegenden Grabplatte mit 0,06 m anstatt mit 0,10 m (§ 17 Abs. 2 e)) ausreichend sei.

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses anzunehmen und dem vorliegenden Entwurf der Friedhofssatzung mit der Änderung der Stärke der Grabplatte zuzustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und die Veröffentlichung vorzunehmen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Dem Vorsitzenden und dem Beigeordneten Achim Junk wird aus den Reihen des Rates für die Überarbeitung der Friedhofssatzung gedankt.

Zu TOP 7: Vorberatung Haushalt 2023

Seitens der Verwaltung wird für die Haushaltsplanung 2023 um Vorlage von relevanten Daten bis spätestens zum 30.09.2022 gebeten.

Insbesondere werden folgende Daten benötigt:

a)

Geplante Investitionen/Investitionszuschüsse

b)

Geplante Instandhaltungsmaßnahmen

c)

Erhöhung der Einnahmen durch z.B. höhere Windkraft/Pachteinnahmen

d)

Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen die 2022 geplant, aber nicht durchgeführt wurden oder werden und 2023 neu veranschlagt werden müssen

e)

Veränderungen im Stellenplan

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, ob und in welcher Höhe sich die Ortsgemeinde Heidenburg an den Sanierungsarbeiten der Heidenburghalle beteiligen muss. Gemäß der Vereinbarung hat sich die Ortsgemeinde Heidenburg mit 21 % an den Unterhaltungskosten und Instandsetzungskosten zu beteiligen.

Ebenfalls steht noch nicht fest, welcher Aufwand für die Sanierung des Kanals entstehen wird.

Ähnlich verhält es sich mit den Kosten für die Erweiterung des Kita-Gebäudes. Inwieweit die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie Investitionen für 2023 vorsieht, lässt sich noch nicht abschätzen.

Die Abschätzung der Kosten für dies Maßnahmen können erst vor Beginn erfolgen, sodass ggfls. ein Nachtragshaushaltsplan in 2023 erstellt werden muss.

Für die Anschaffung eines Abbruchhammers für den Bauhof sind nach Einschätzung des Ratsmitglieds Achim Junk 660,00 € einzuplanen.

Im Bereich Windkraft werden keine höheren Einnahmen erwartet. Es kommt allerdings zu einer Verringerung durch den Wegfall für die Nutzung Sonderwegerechts im Windpark Berglicht, da die Heidenburger Windenergieanlage zum 31.12.2022 stillgelegt wird.

Der Forstwirtschaftsplan für 2023 wird voraussichtlich im Oktober 2022 vorgestellt.

Folgende Anschaffungen bzw. Maßnahmen wurden bzw. werden im Haushaltsjahr 2022 getätigt:

-

1.400 € für die Anschaffung eines Erdbohrers

-

2.000 € für die Anschaffung eines neuen Zauns für den Kinderspielplatz

-

3.000 € für die Anlage eines Urnenrasengrabfeldes - wird noch im Jahr 2022 ausgeführt

-

2.000 € Ausbesserung des Pflasters vom Friedhofsweg - wird noch im Jahr 2022 ausgeführt

-

5.000 € Darlehen für den Dorfladen - Abrufung erfolgt noch im Jahr 2022

-

25.000 € Kita-Maßnahmen

• 1.000 € für die Anschaffung eines Kühlschranks

• 9.000 € für die Anschaffung von Mobiliar, Garderobe - werden zurückgestellt bis das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorliegt

• 10.000 € Planungskosten für die räumliche Erweiterung der Kita. Es wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für 13.500 € in Auftrag gegeben. Dieser soll in diesem Jahr fertiggestellt und vorgestellt werden. Der Ansatz ist lt. Ratsmitglied Mattes auf 15.000 € zu erhöhen.

Folgende Anschaffung bzw. Maßnahmen wurden nicht durchgeführt; die Ansätze sollen ins Haushaltsjahr 2023 übertragen werden:

-

800 € Anschaffung eines Handrasenmähers

-

200.000 € Kauf von Flächen für die Schaffung von Baugrundstücken

-

6.000 € Anschaffung Tablets für den Ortsgemeinderat

-

6.000 € Projekt Zukunft-Check Dorf

-

25.000 € für Kita-Maßnahmen, falls eine Kassenwirksamkeit im Jahr 2022 nicht mehr erfolgt.

-

40.000 € Anteil (21 %) für die Erneuerung der Heizungsanlage der Heidenburghalle

Folgende Ansätze sind im Haushaltsjahr 2023 vorzusehen:

-

25.000 € für die Anschaffung eines Fahrzeuges für den Gemeindearbeiter, hat Ratsmitglied Schemer bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses empfohlen. Der vorhandene Gemeindeschlepper seit sehr abgewirtschaftet und befindet sich in einem schlechten Zustand.

-

Für die Neupflasterung des Friedhofsweges ist zu eruieren, welche Kosten hierfür entstehen würden. Z.Zt. ist der Weg durch die Ausbesserungsarbeiten wieder verkehrssicher. Ratsmitglied Junk rät, Mittel für eine Neupflasterung vorzusehen, da weitere Ausbesserungsarbeiten wirtschaftlich gesehen unrentabel sind.

Aktuell ist keine Veränderung im Stellenplan absehbar. Daher ist im Stellenplan keine Änderung vorzusehen.

Das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt fordert von der Verwaltung den Einstieg in Kennzahlen als Steuerungsinstrument vorzunehmen. Hierzu bittet die Verwaltung die Ortsgemeinde Heidenburg um Vorschläge, welche Produkte mit Kennzahlen versehen werden sollen.

Vorgeschlagen wird seitens des Vorsitzenden, dass für den Aufwand und die Vermietung die Produkte

-

Friedhof

-

Mehrzweckraum und -halle

mit Kennzahlen versehen werden sollen.

In Abhängigkeit des Ergebnisses wird darauf hingewiesen, dass die Gebühren für den Friedhof und die Vermietung der/des Mehrzweckhalle /-raums ggfls. für den Haushalt 2023 anzupassen sind.

Hinsichtlich der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Ortsgemeinderat, die vorgeschlagenen Ansätze zur Planung des Haushaltes 2023 der Verwaltung entsprechend mitzuteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8.: Informationen

Einleitend teilt der Vorsitzende mit, dass er von der Verwaltung darauf hingewiesen wurde, dass der TOP „Ausführung der Beschlüsse“ unter Informationen behandelt werden soll, wenn kein Beschluss zu fassen ist.

Der Vorsitzende informiert über die Beschlüsse der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates wie folgt:

-

Vorschlag eines Wahltermins zur Wahl einer Ortsbürgermeisterin/eines Ortsbürgermeisters. Vorausgesetzt, dass Wahlvorschläge bis zum 19.09.2022, 18.00 Uhr, eingehen, wird die Wahl am 06.11.2022 stattfinden.

-

Änderung der Friedhofssatzung wurde heute beraten und beschlossen.

-

Machbarkeitsstudie Kita wurde in Auftrag gegeben und soll noch in diesem Jahr dem Ortsgemeinderat vorgestellt werden.

-

Das Einvernehmen zum Bauantrag der Gemarkung Heidenburg, Flur 17, Flurstück 50, wurde erteilt.

Über Folgendes wird seitens des Vorsitzenden informiert:

-

Schreiben der Kommunalverwaltung über den Kommunalen Entschuldungsfond.

-

Schreiben der Verwaltung wegen des Wasserschutzgebietes.

-

Aufgrund der geringen Teilnahme findet dieses Jahr in der Ortsgemeinde Heidenburg kein Clean-Up-Day statt.

-

Für das Projekt Zukunfts-Check Dorf wird seitens der Bürger wenig Interesse gezeigt.

-

Die Verkehrsschau wird für den Monat Oktober vorgesehen. Der Termin wird seitens der Verwaltung organisiert.

-

Aufstellen eines Mobilfunkmastes

-

Sanierung der Heidenburghalle

a) Anschaffung einer neuen Heizungsanlage. Hierzu fand eine Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf statt.

b) Dachsanierung wegen entstandener Schäden durch die Photovoltaikanlage. Seitens der Verwaltung soll geklärt werden, ob die Kosten der Reparatur durch den Betreiber getragen werden.

-

Als Termin für die Rechnungsprüfung wird der 06.10.2022 um 18.00 Uhr festgelegt.

-

Die Vereinsvertreterversammlung findet am 07.10.2022 statt.

-

Die Kirmes findet vom 30.09. bis zum 02.10.2022 statt.

-

Volkstrauertag findet am 01.11.2022 statt. Begleitung durch den Musikverein und die Feuerwehr.

-

Der diesjährige Weihnachtsmarkt soll im Innenhof der Schule stattfinden. Näheres wird bei der Vereinsvertreterversammlung besprochen.

-

Neujahrsempfang

-

Die Firma ABO Wind informiert am 21.09.2022 um 9.00 Uhr die beteiligten Ortsgemeinden über das Repowering im Windpark Berglicht.

-

Die nächste Ortsgemeinderatssitzung soll am Donnerstag, den 13.10.2022 stattfinden.

Folgende TOPs werden vorgesehen:

a) Forstwirtschaftsplan 2023

b) Annahme von Spenden

c) Vertrag zur Einrichtung eines Mobilfunkmastes

d) Antrag des Dorfladens

-

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über den neusten Stand der Kommunal- und Verwaltungsreform. Seitens des Landes kam bisher kein Gesprächstermin zustande.

Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 22.15 Uhr.

Zu TOP 9.: Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Der Vereinbarung mit der Firma ABO Wind wurde einstimmig zugestimmt.