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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 42/2024
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses

des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

am Mittwoch, den 09. Oktober 2024

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil:

1.

Grundschule Thalfang

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Grundschule Thalfang;

Die Vorsitzende erörtert die aktuelle Sachlage bezüglich des Wassereintrittes in der Grundschule Thalfang. Die Stelle des Wassereintrittes konnte bisher noch nicht lokalisiert werden. Es fand eine Besichtigung des Daches durch das für die Machbarkeitsstudie beauftragten Architekturbüros und des mit den bisherigen Reparaturen beauftragten Dachdeckerfirma statt.

Herr Jakobs vom Architekturbüro Jabobs+Fuchs schildert die allgemeine Problematik von Flachdächern. Durch die Bewitterung werden im Laufe der Jahre die Folie und die Klebestellen porös. Weitere Schwachstellen sind Wasserpfützen, die sich durch Durchbiegung der Holzkonstruktion und mangelndes Gefälle sammeln und durch die Schwachstellen in die Dachkonstruktion eindringen können. Eine weitere Schwachstelle sind die vorhandenen Lichtkuppeln, da diese zu wenig Neigung aufweisen und die Anschlusshöhe der Dachbahn nicht hoch genug ist.

Anhand einer PowerPoint Präsentation werden zwei Varianten zur Lösung vorgestellt.

Variante 1:

Flachdach

Der vorhandene Dachaufbau soll bis auf die Schalung aus OSB-Platten entfernt werden und durch einen neuen Dachaufbau ersetzt werden. Die Glaskuppel im Verwaltungstrakt soll entfallen, die Kuppel der Aula erneuert und steiler ausgeführt werden. Die Errichtung einer PV-Anlage bis zu einer Aufständerung von 50cm ist ohne statische Ertüchtigungsmaßnahmen möglich. Bei einer Begrünung des Daches ist eine Ertüchtigung der Statik nötig. Die geschätzten Baukosten der Maßnahme liegen bei ca. 360.000 € ohne Architektenleistungen und Begrünung.

Variante 2:

Steildach mit ca. 10° Dachneigung

Durch den Fassadenverlauf bzw. der Geometrie des Gebäudes wird die Ausbildung der Traufe sehr aufwendig oder es werden statisch auszuführende Konstruktionen wie Fundamente, Stützen usw. vor der Fassade notwendig. Des Weiteren entsteht ein nicht einsehbarer Dachraum aus brennbaren Bauteilen, welcher mit einer Brandmeldeanlage zu überwachen wäre. Die geschätzten Baukosten der Maßnahme liegen bei ca. 620.000 € ohne Architektenleistungen.

Diese Variante wird seitens des Architekturbüros nicht empfohlen.

Für beide Varianten ist eine Bauzeit von ca. 6 Monaten zu veranschlagen. Für diesen Zeitraum wird eine Auslagerung des Schulbetriebes notwendig sein. Die Kosten lassen sich noch nicht beziffern, sind aber für beide Maßnahmen gleich.

Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder über eine Sofortmaßnahme zur Verhinderung weiteren Wassereintrittes wird vorgeschlagen, die kleine Lichtkuppel zu verschließen und die Klebestellen der Dachbahnen erneut zu prüfen, um bis zum Beginn der Sanierungsmaßnahme weitere Schäden zu verhindern.

Zur Finanzierung sollen die Fördermittel aus dem KIPKI Förderprogramm zu 100% herangezogen werden.

Nach intensiver Beratung werden von der Vorsitzenden folgende Beschlussvorschläge gemacht:

1.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Variante 1 (Flachdach) als Problemlösung zu verfolgen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2.

Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dass die Mittel aus dem KIPKI Förderprogramm in voller Höhe für diese Maßnahme verwendet werden sollen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

3.

Als Sofortmaßnahme soll die Lichtkuppel im Verwaltungstrakt geschlossen werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

4.

Als weitere Sofortmaßnahme soll die Dachfläche erneut auf Schäden kontrolliert werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.