Der Herbst ist nun da und die Blätter fallen.
Es ist seit dem 01. Oktober wieder möglich Hecken und Bäume zu schneiden.
Der Straßenkörper einschließlich der Rinne muss bis zu einer Höhe von 4m von Bewuchs freigehalten werden, damit die Straßen auch von LKW etc. befahren werden können (Müllabfuhr und Winterdienst).
Ebenso müssen die Masten der Straßenbeleuchtung großzügig freigeschnitten werden, damit die Wartungsaufgaben durchgeführt werden können.
Von Seiten der Ortsgemeinde werden die Gullys in der Ortsgemeinde 2mal im Jahr gereinigt und der Inhalt entsorgt. Die Straßenrinnen sind von den Anliegern sauber zu halten, damit bei Starkregen etc. das Wasser auch abfließen kann. Wird hier nicht regelmäßig gereinigt, setzen sich die Gullys zu und das Wasser fließt unkontrolliert ab und landet irgendwann bei jemandem im Keller. Deswegen nochmals die Aufforderung an jeden, sein Grundstück zu kontrollieren und ggf. Abhilfe zu schaffen.