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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 43/2024
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, dem 18.09.2024

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeisterin Vera Höfner die Ausschussmitglieder Rebecca Klein und Udo Pfeiffer gemäß § 30 Abs. 2 GemO namens der Verbandsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Sodann beantragt Ausschussmitglied Stefan Thömmes die Tagesordnung aus Dringlichkeitsgründen gem. § 34 (7) GemO um die Tagesordnungspunkte „Erlass einer Katzenschutzverordnung“, „Änderung der Satzung für Kostenersatz Feuerwehreinsätze“ und „Feuerwehrbedarfsplan“ zu erweitern. Nach kurzer Beratung beschließt der Ausschuss einstimmig die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt „Feuerwehrbedarfsplan“ zu erweitern und die übrigen Tagesordnungspunkte unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen“ zu beraten.

Zudem beantragt Bürgermeisterin Vera Höfner die Tagesordnung um den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Rechtsangelegenheiten“ zu erweitern. Dem stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

Demnach ergibt sich folgende Tagesordnung:

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil:

1.

Änderung der Hauptsatzung

2.

Änderung der Geschäftsordnung

3.

Marketingkosten Bike-Region Hunsrück Nahe

4.

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

5.

Erweiterung der bestehenden Schließanlage auf ein elektronisches Schließsystem

6.

Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters

7.

Feuerwehrbedarfsplan

8.

Informationen und Verschiedenes

II. Nichtöffentlicher Teil:

1.

Rechtsangelegenheiten

I. Öffentlicher Teil:

9.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil:

Zu TOP 1: Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Verbandsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Verbandsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO).

Aufgrund des noch vorhandenen Beratungsbedarfes hat der Verbandsgemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.07.2024 beschlossen den Beratungsgegenstand in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Die aktuelle, und vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 15.08.2019 beschlossene, Hauptsatzung liegt den Ausschussmitgliedern ebenso vor, wie die Muster-Hauptsatzung des Gemeinde- und Städtebundes, ein Satzungsentwurf der Verwaltung und die maßgebliche Feuerwehr-Entschädigungsverordnung.

Bürgermeisterin Vera Höfner übergibt das Wort an Büroleiter Darius Schürmann, der im Folgenden den vorliegenden Satzungsentwurf detailliert erläutert.

In der sich anschließenden, intensiven Diskussion werden die Hauptsatzung und insbesondere die §§ 11 „Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige“ und 7 „Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates“ kontrovers beraten. Im Ergebnis werden folgende Änderungen beschlossen:

§ 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates

Es soll ein Sitzungsgeld in Höhe von 35 € inkl. Fahrtkosten gewährt werden.

Der Beschluss erfolgt mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.

§ 10 Aufwandsentschädigung der Geleichstellungsbeauftragten

Hier soll eine Fallpauschale pro dokumentierte Sitzung, analog zu der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates (§ 7), gewährt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

§ 11 Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

a) Der Höchstsatz für die Leitung der Feuerwehreinsatzzentrale unter § 11 (4) Nr. 10 soll auf 60% des Höchstsatzes für ehrenamtliche Gerätewarte festgesetzt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

b) Die Aufwandentschädigung für Jugendfeuerwehrwarte unter § 11 (4) Nr. 6 sollte nicht geringer ausfallen als bisher (Besitzstandswahrung). Die diesbezüglichen Möglichkeiten sollen in Abstimmung mit dem Wehrleiter geprüft werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

c) § 11 (4) Nr. 11 „Einsätze von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aufgrund des § 36 LBKG Kostenersatz, gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 des LBKG“ kann gestrichen werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

§ 13 Ton- und Bildübertragung sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse

Der Paragraph soll um den Zusatz „vorbehaltlich der Regelungen in der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates.“ ergänzt werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung mit den in der Beratung beschlossenen Änderungen zu beschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 2: Änderung der Geschäftsordnung

Aufgrund der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates vom 03.07.2024, wo eine Änderung der Geschäftsordnung u. a. bzgl. Einladungsfristen festgelegt wurde, hat die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der den Ausschussmitgliedern als Sitzungsvorlage übersandt wurde.

Aufgrund der unter TOP 1 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung schlägt die Verwaltung zusätzlich vor, den § 3a wie folgt einzufügen:

§ 3a

Ältestenrat

(zu § 34a GemO)

(1) Dem Ältestenrat gehören der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden an.

(2) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Rats, insbesondere hinsichtlich des Terminplans der Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse und der Vereinbarung von Redezeiten.

(3) Die Sitzungen des Ältestenrats finden nicht öffentlich statt. Er kann während Sitzungsunterbrechungen des Rats auch ohne vorherige Einberufung tagen.

(4) Im Übrigen gelten für die Sitzungen des Ältestenrats die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme des § 4 sinngemäß.

Büroleiter Darius Schürmann erläutert den Ausschussmitgliedern eingehend die vorliegende Geschäftsordnung und die beigefügten Sitzungsvorlagen. Er weist darauf hin, dass im Zuge der Einführung des geplanten Ratsinformationssystems weitere Anpassungen notwendig werden könnten.

Ausschussmitglied Stefan Thömmes beantragt in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen, dass den Fraktionsvorsitzenden in den Ausschüssen des Verbandsgemeinderates Rederecht eingeräumt wird.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 7 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Geschäftsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Marketingkosten Bike-Region Hunsrück Nahe Schließsystem

Ausgehend von den unterschiedlichen radtouristischen Aktivitäten in der Region Hunsrück-Nahe und um die Attraktivität und die touristischen Angebote für Radfahrer und Radfahrerinnen in der Verbandsgemeinde Thalfang nachhaltig zu sichern, wurde das LEADER-Projekt der Hunsrück- und Naheland-Touristik (Februar 2021 bis Juni 2024) gegründet.

Nach Beendigung der Förderung im Juli 2024 übernimmt die Verbandsgemeinde Thalfang a. E. die anteiligen Marketingkosten für 2024 i. H. v 2.500,00 €. Um weiterhin von diesem im Südwestdeutschen-Raum einzigartigen Projekt zu profitieren und somit den Radtourismus in der Verbandsgemeinde Thalfang a. E. zu gewährleisten ist eine künftige Beteiligung an der Bike-Region für 2025, 2026 und das erste Halbjahr 2027 erforderlich.

Eckdaten zur Bike-Region:

Gemeinsames LEADER-Projekt der Hunsrück- und Naheland-Touristik

Ziel: Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Angebots für unterschiedliche radtouristische Zielgruppen und dessen überregionale Vermarktung unter einer gemeinsamen Dachmarke

Projektstelle, die das Projekt zentral koordiniert (Beratung der Tourist-Informationen, Vernetzung aller Akteure, Außenmarketing, Qualitätssicherung, Angebotsentwicklung, zentrale Informationsstelle für Gäste)

22 Beteiligte Kommunen – Gebietskulisse von Bad-Kreuznach bis Saarburg

Meilensteine:

Gemeinsame Entwicklung eines Radtourismuskonzept mit den Kommunen

Vier Zielgruppen (Genussradfahren/Radwandern, Genussradfahren, Rennradfahren, Gravelbiken, Mountainbiken)

Entwicklungsidee „Raderlebnisräume“, bei denen sich mehrere benachbarte Kommunen zusammenschließen und sich schwerpunktmäßig mit einer der Zielgruppen beschäftigen

Entwicklung Rennradnetz

Umwidmung MTB-Netz Kell am See zu Gravelnetz (Thalfang, Hermeskeil und Kell am See bilden gemeinsam Gravel-Region: Aufnahme der Wald Wiesen Wacken Tour, Neuentwicklung der Tour Rauschende Flüsse und weite Blicke

Erweiterung Streckenangebot Genussradfahren und Radwandern

Beratung und Unterstützung der Kommunen bei Planungs- und Genehmigungsprozessen von MTB-Strecken

Erstellung Landingpage, Rad-Unterseiten auf den Websites der Hunsrück- und Naheland-Touristik (inkl. Tourenangebot, fahrradfreundlichen Übernachtungsmöglichkeiten und Services)

Erstellung einer Facebook- und Instagram-Seite

Anlegen der Touren im Tourenplaner Komoot

Schulungen für Mitarbeiter*innen der Touristinfos und für Gastgeber*innen

Entwicklung eines kostengünstigeren Wartungskonzepts für HBR-beschilderte Radwege

Checkliste für fahrradfreundliche Betriebe

Beschwerdemanagement

Verbesserung der Datenqualität in Outdooractive

Umsetzung Fotoshootings

Benefits:

Gemeinsames Marketingbudget für schlagkräftige und reichweitenstarke Werbemaßnahmen

Contenterstellung / Fotoshootings

Radkarten für Tourist-Infos

Qualitätssicherung

Befahrung und Bewertung neuer Tourenvorschläge

Begutachtung von Problemstellen

Beratung und Unterstützung bei der Angebotsentwicklung

Beratung und Unterstützung bei Genehmigungsprozessen

Beratung Fördermöglichkeiten

Vernetzung, Wissensmanagement

Kosteneinsparung durch Nutzung von Synergien und durch Vermeidung von Doppelstrukturen

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Thematik „Bike-Region Hunsrück Nahe“ in den Ausschuss des Verbandsgemeinderates für Wirtschaft, Tourismus und Kultur zu verweisen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden und sonstigen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO darf die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme entscheidet grundsätzlich der Verbandsgemeinderat. Gemäß § 3 der Hauptsatzung wurde die Entscheidung über die Annahme und Spenden und Sponsoringleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 5.000 € im Einzelfall auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.

Im Zeitraum vom 10.04.2024 bis zum 06.09.2024 hat die Verbandsgemeinde Thalfang nachfolgend aufgeführte Spenden und Sponsoringleistungen erhalten bzw. wurden folgende Spenden und Sponsoringleistungen avisiert:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die bezeichneten Spenden vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde anzunehmen. Es wird in allen Fällen klargestellt, dass nach erfolgter Prüfung ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen Geber und Verbandsgemeinde nicht besteht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 5: Erweiterung der bestehenden Schließanlage auf ein elektronisches Schließsystem

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2024 wurde beschlossen, die bestehende mechanische Schließanlage des Rathauses der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf auf ein elektronisches Schließsystem umzustellen. Diese Entscheidung basierte auf der positiven Erfahrung mit der Umstellung der Schließanlage im Betriebsgebäude der Verbandsgemeindewerke. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit, Flexibilität und Effizienz der Zugangskontrolle zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Die derzeitige mechanische Schließanlage weist mehrere Schwachstellen auf, darunter begrenzte Sicherheit aufgrund des Risikos von Schlüsselverlust oder - Diebstahl sowie mangelnde Flexibilität bei der Vergabe von Zugangsberechtigungen. Zudem fehlt eine Möglichkeit, Zutrittsvorgänge zu überwachen und bei berechtigtem Interesse auszuwerten.

Ein elektronisches Schließsystem bietet im Vergleich dazu erhebliche Vorteile, wie erhöhte Sicherheit, flexiblere Zugangssteuerung und eine Möglichkeit zur Protokollierung von Zutrittsvorgängen. Im Rahmen der Umstellung sollen die wichtigsten Bereiche des Rathauses, darunter Außentüren, Durchgangstüren sowie 10 Bürotüren, mit dem neuen System ausgestattet werden.

Die Submission wurde am 01.08.2024 durchgeführt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist ein Angebot eingegangen, das geprüft und bewertet wurde.

In der Sitzung vom 29.04.2024 wurde zudem beschlossen, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € für die Beschaffung und Installation des Systems im 1. Nachtragshaushalt 2024 bereitzustellen.

Das eingegangene Angebot war das annehmbarste und einzige Angebot. Die Eignung des Bieters wurde durch Vorlage aller geforderten Nachweise bestätigt.

Die Preisprüfung ergab, dass die Angebotssumme von 15.683,01 € brutto im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung angemessen ist.

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe (25.000 €) zur Verfügung.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf beschließt, dem vorliegenden Angebot der Firma BEG GmbH in Höhe von 15.683,01 Euro brutto für die Lieferung und Installation der Schließanlage für das Rathaus den Zuschlag zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 6: Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters

Bürgermeisterin Vera Höfner wurde gem. § 54 GemO am 01.10.2020 in der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates nach den Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes zur Beamtin ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Aufgrund eines damaligen Antrages des Verbandsgemeinderates hat die Landesregierung durch ein entsprechendes Landesgesetz die Amtszeit der Bürgermeisterin wegen der geplanten Gebietsänderung der Verbandsgemeinde (Kommunal- und Verwaltungsreform) auf 5 Jahre festgesetzt. Demnach läuft die Amtszeit von Bürgermeisterin Vera Höfner am 30.09.2025 ab.

Um flexibel, zeitnah und fristgerecht handeln zu können, schlägt die Verwaltung vor, dass der Verbandsgemeinderat schon jetzt, auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, über den Ausschreibungstext, die gewünschten Veröffentlichungsorgane und entsprechende Termine für den Wahltag berät.

Die Festsetzung des Wahltermins obliegt nach § 53 Abs. 7 GemO i.V.m. § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung, die sich jedoch Vorschläge des Verbandsgemeinderates erbeten hat.

Nach § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) soll die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters grundsätzlich frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Abweichend hiervon kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass der Nachfolger spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle zu wählen ist, wenn dadurch die gleichzeitige Durchführung der Wahl mit einer anderen Wahl ermöglicht werden kann. Infrage käme damit als spätester Termin Sonntag, der 31.08.2025. Da die im nächsten Jahr stattfindende Bundestagswahl auf den 28.09.2025 terminiert wurde, sieht die Kommunalaufsicht keine Möglichkeit dem Wunsch der Verwaltung nachzukommen den Wahltermin für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister auf den Tag der Bundestagswahl festzulegen.

Da eine Zusammenlegung der Wahltermin wie oben dargestellt nicht möglich ist, muss die Wahl gem. § 53 Abs. 5 zwischen dem 30.12.2024 und dem 30.06.2025 stattfinden. Die Verwaltung hält eine Durchführung der Wahl zwischen den Oster- und den Sommerferien für zielführend.

Mögliche Wahltermine wären somit:

a)

Sonntag, 11.05.2025 (Muttertag) / Stichwahl Sonntag, 25.05.2025

b)

Sonntag, 15.06.2025 / Stichwahl Sonntag, 29.06.2025

Hinsichtlich der Veröffentlichung der Stellenausschreibung war in der Vergangenheit eine Veröffentlichung im Amtsblatt, auf der Homepage der Verbandsgemeinde, im Trierischen Volksfreund und im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz üblich, was aufgrund der Bedeutung und Wertigkeit des Amtes auch von der Kommunalaufsicht empfohlen wird.

Die Wahlbekanntmachung erfolgt gem. § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde.

Textvorschläge für die Stellenausschreibung und die Wahlbekanntmachung liegen den Ausschussmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat wie folgt zu beschließen:

1)

Die Stellenausschreibung des hauptamtlichen Bürgermeisters soll in der vorliegenden Form erfolgen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

2)

Die Stellenausschreibung soll im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, im Trierischen Volksfreund und im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz veröffentlicht werden.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

3)

Der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung soll folgender Wahltermin vorgeschlagen werden:

- Sonntag, 15.06.2025 / Stichwahl Sonntag, 29.06.2025

Der Beschluss erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu TOP 7: Feuerwehrbedarfsplan

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über Gespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) über den von der Verwaltung, in Absprache mit dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs (BKI) des Landkreises Bernkastel-Wittlich und dem Wehrleiter der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, erstellten Feuerwehrbedarfsplan. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan beinhaltet die erhöhten Anforderungen im Brandschutz und ist in seiner rechtlichen Ausgestaltung mit Kreisverwaltung und ADD abgestimmt.

Ausschussmitglied Stefan Thömmes schlägt vor, aufgrund der Komplexität der Aufgabe und der im Raum stehenden Investitionssummen, ein Fachbüro mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes zu beauftragen. Er weist darauf hin, dass dies auch einige Nachbarkommunen getan haben und nur so eine ganzheitliche, objektive Betrachtung gewährleistet werden kann.

Der Vorschlag wird fraktionsübergreifend mehrheitlich befürwortet, wobei jedoch zwingend die Einbindung des Wehrleiters gefordert wird.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einen Feuerwehrbedarfsplan inklusive Fahrzeugkonzept durch ein geeignetes Fachbüro, unter Einbindung des Wehrleiters der Verbandsgemeinde, erstellen zu lassen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Informationen und Verschiedenes

Es wird über folgende Themen informiert:

a) Katzenschutzverordnung

Ausschussmitglied Stefan Thömmes informiert über die unkontrolliert wachsenden Katzenpopulationen in einigen Ortsgemeinden und die daraus entstehenden Problematiken. Er schlägt vor, dass das zuständige Ordnungsamt eine Katzenschutzverordnung erstellt, um die Kastration der oft herrenlosen Tiere zu ermöglichen. Hierbei sollte sich an der Musterverordnung des Tierschutzbeirates orientiert werden. Im Haushaltsplan 2025 sollten entsprechende Mittel eingestellt werden.

b) Änderung der Satzung für Kostenersatz Feuerwehreinsätze

Bürgermeisterin Vera Höfner informiert über die geltende „Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf“ vom 25.06.2007. Diese wird derzeit überarbeitet und zeitnah in den Gremien beraten.

c) Notfallversorgung der Verbandsgemeinde

Mit Schreiben vom 23.05.2024 wurde der Marienhaus Kliniken GmbH die Resolution des Verbandsgemeinderates, bezüglich der Sorge um die zukünftige Notfallversorgung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wegen der geplanten Veränderungen im Sankt Josef Krankenhaus in Hermeskeil, übermittelt. Ein entsprechendes Antwortschreiben vom 24.06.2024 zeigt leider keine zufriedenstellenden Lösungsansätze auf.

d) Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Die Förderbescheide aus dem KIPKI-Förderprogramm sind am heutigen Tage eingegangen und wurden wie beantragt bewilligt. Die Übergabe der Bewilligungsbescheide erfolgt am 26.09.2024 durch Staatssekretärin Bettina Brück.

Zu TOP 9: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst.

Die Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.