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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 43/2025
Sonstige Mitteilungen
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf am Mittwoch, den 24.09.2025

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Zusammenlegung Hunsrück Touristik und Naheland Touristik

3.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO

4.

Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022

5.

Finanzen/ Satzungen – BZW Wasserversorgung – Entwicklung Eigenkapital

6.

Vergabe – KA Gielert – Erweiterung – Vergabe Planungsleistung

7.

Übernahme der Erbeskopf Realschule plus durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich

8.

Informationen

II. Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Grundstücksangelegenheiten

3.

Informationen

I. Öffentlicher Teil

9.

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16 a Gemeindeordnung und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2: Zusammenlegung Hunsrück Touristik und Naheland Touristik

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Jörn Winkhaus von der Hunsrück-Touristik GmbH, der im Folgenden anhand einer PowerPoint-Präsentation die geplante Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und den Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. detailliert erläutert.

Die Hunsrück-Touristik soll auf Basis eines umfangreichen, durch politische und touristische Akteur:innen begleiteten Prozesses, zum 01.01.2026 mit der Naheland-Touristik zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH verschmelzen.

Ziel der Bündelung der touristischen Aktivitäten in einer Destinationsmanagementorganisation ist die Sicherung der zukunfts- und wettbewerbsfähigen Tourismusarbeit in der Region.

Die Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH wird finanziell von den sechs Landkreisen Bad Kreuz- nach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Rhein-Hunsrück getragen. Als Gesellschafter der GmbH beteiligen sich die Landkreise finanziell auf Basis eines Einwohnerschlüssels.

Die regionalen Tourismusorganisationen Naheland-Touristik GmbH und Hunsrück-Touristik GmbH befinden sich in einer herausfordernden Situation: Sie durchlaufen einen Wandel von schwerpunktmäßigen Marketing- hin zu Managementorganisationen. Einem wachsenden Aufgabenspektrum stehen begrenzte finanzielle und personelle Mittel gegenüber, sodass eine zufriedenstellende und adäquate Erfüllung der Aufgaben zunehmend schwieriger wird. Dies bestätigen auch im Rahmen der Umsetzung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 durchgeführte Analysen zum System Tourismus.

Sie zeigen klar auf, dass die touristischen Strukturen auf allen Ebenen (Land, regional, lokal) zu optimieren sind. Erklärtes Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusorganisationen zu steigern und sie so zukunftssicher aufzustellen.

Hierfür wurden erstmals im Land feste Kriterien und Kennzahlen definiert, die es durch die Organisationen zu erfüllen gilt, um als wettbewerbsfähig zu gelten.

Im Ergebnis wird seitens der Gutachter eine Verschmelzung beider Organisationen zu einer größeren Einheit empfohlen. Das wird nicht nur durch das Land positiv gesehen, sondern ist auch aus anderen Blickwinkeln betrachtet der richtige Weg. Zusammenfassend geht es um folgende strukturelle Veränderungen:

Naheland-Touristik und Hunsrück-Touristik verschmelzen zum 1.1.2026 zur Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH die finanziell vorrangig von den sechs Landkreisen Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Rhein-Hunsrück getragen wird. Die Landkreise sind Gesellschafter und wesentliche Finanzierer der GmbH. Die jährlichen Zuschüsse – die derzeit unterschiedlich hoch sind – werden angeglichen auf 2,22 Euro pro Einwohner.

Städte und Verbandsgemeinden sind keine Gesellschafter der GmbH, sondern sind im neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. gebündelt. Der Verein wird Gesellschafter der GmbH. Als ordentliche Mitglieder des e.V. zahlen die Kommunen einen Beitrag i. H. v. 6.000 Euro pro Jahr.

Das bereits von der Bike-Region Hunsrück-Nahe, dem Hildegard von Bingen- Pilgerwanderweg sowie der Nationalpark-Region bekannte und bewährte Finanzierungsmodell der Produkteinheiten bleibt leicht adaptiert bestehen: Jede Stadt/Verbandsgemeinde beteiligt sich an mind. zwei Produkteinheiten seiner Wahl (Wander-Region, Bike-Region, Nationalpark-Region, Genuss-Region). Durch die Einführung einer ordentlichen Mitgliedschaft können die Beträge für die aktuell bereits vorhandenen Produkteinheiten etwas reduziert werden. Vertraglich vereinbarte interkommunale Kooperationen im Tourismus können sich gemeinsam an den Produkteinheiten beteiligen.

Die Beteiligung an den Produkteinheiten erfolgt auf Basis der Satzung und Beitragsordnung: Die Verbandsgemeinden selbst sind keine Gesellschafter, sondern über einen neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. vertreten. Als ordentliche Mitglieder dieses Vereins beteiligen sie sich mit einem jährlichen Beitrag i. H. v. 6.000 Euro je Verbandsgemeinde.

Zusätzlich erfolgt eine produktbezogene finanzielle (netto) Beteiligung.

In der sich anschließenden Beratung beantwortet Herr Winkhaus die Fragen der Ratsmitglieder, die sich insbesondere auf die Struktur der neuen Geschäftsstellen beziehen. Beigeordneter Andreas Vochtel dankt Herrn Winkhaus für seine Ausführungen und informiert, dass die Verbandsgemeinde Thalfang eine Beteiligung an den Produkteinheiten:

Bike-Region:

4.000 Euro

Nationalpark-Region (NLP):

7.500 Euro

plant.

Insgesamt ergibt sich hieraus für die Verbandsgemeinde ein Beitrag von 19.685 Euro jährlich.

Bereits heute werden für den Tourismus durch die Verbandsgemeinde Finanzmittel für die Hunsrück-Touristik GmbH bereitgestellt. Die strukturelle Neuregelung bedeutet für 2026 und fortfolgend jährlich einen Minderaufwand gegenüber 2025 von 1.030 Euro.

Die Produkteinheit NLP (Nationalparkregion Hunsrück Hochwald) wurde bis dato über den touristischen Verein „Urlaubsregion Thalfang am Erbeskopf“ (UTE) mit jährlich 4.000 € finanziert. Im Zuge der neuen Struktur (Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V.) wird die Produkteinheit über die VG finanziert.

Für den Tourismus werden durch die Verbandsgemeinde Finanzmittel für den touristischen Verein (UTE) bereitgestellt. Durch die strukturelle Neuregelung wird Seitens der Verwaltung empfohlen, die jährlichen Sonderzuwendungen durch die Verbandsgemeinde an den touristischen Verein um 3.000 € zu reduzieren. Somit ergibt sich ab 2026 eine Sonderzuwendung von 22 Tsd.

Daraus ergibt sich eine Entlastung für den Haushalt, im Produktbereich Tourismus in Höhe von 4.030 €.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem vorliegenden Konzept zur beabsichtigten Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. mit den Produkteinheiten BikeRegion und Nationalparkregion zu zustimmen. Weiterhin befürwortet der Ausschuss die jährliche Sonderzuwendung der Verbandsgemeinde an den touristischen Verein UTE von 25.000 € auf 22.000 € zu reduzieren.

Beschluss:

a)

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgesehen Verschmelzung der Hunsrück-Touristik GmbH mit der Naheland-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem damit verbundenen Finanzierungsmodell zu.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt das Ausscheiden als Gesellschafter der Hunsrück-Touristik GmbH und die Übertragung seiner Anteile/Stammeinlage an den Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

c)

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Eintritt als ordentliches Mitglied in den neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. Ebenso wird die produktbezogene Beteiligung an Produkteinheit Bike Region und Produkteinheit Nationalparkregion beschlossen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

d)

Der Verbandsgemeinderat beschließt dem touristischen Verein Urlaubsregion Thalfang am Erbeskopf (UTE) die Sonderzuwendung von jährlich 25 Tsd. € auf 22 € Tsd. zu kürzen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 3: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Vorsitzende das Wort an den stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Rouven-Bruce Schording. Dieser bedankt sich zunächst bei der Finanzabteilung für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie bei den Mitarbeitern der Verwaltung, die die Rechnungsprüfung begleitet haben und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung standen. Weiterhin führt Herr Schording aus, dass die Rechnungsprüfung intensiv und konstruktiv durchgeführt wurde, und im Ergebnis keine abnahmehindernden Feststellungen bestehen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf.

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 führte zu folgendem Ergebnis:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 48.991.496,34 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss von 131.877,81 € aus.

2.

Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen:

-

die allgemeinen Bewertungssätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten;

-

ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor;

-

die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig;

-

der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf;

3.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum 31.12.2022 4.709.673,80 €. Er hat sich damit gegenüber dem 31.12.2021 um 131.877,81 € verringert. Insoweit konnte auch für den Jahresabschluss 2022 der Bestimmung des § 93 Abs. 6 GemO nicht Rechnung getragen werden.

4.

Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen:

-

im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 1.917.689,10 € auf 44.264.802,54 € verringert;

-

das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verringerte sich um 1.993.358,77 € auf 41.282.362,11 €.

5.

Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung:

-

die Liquiditätskredite des Kernhaushaltes haben sich in 2022 um 755.307,15 € auf 9.189.674,08 € verringert;

-

die Investitionskredite haben sich in 2022 um 11.369,99 € auf 14.225.356,86 € erhöht.

6.

Aufgrund der durchgeführten Prüfung wurden folgende, nicht abnahmerelevante, Feststellungen getroffen:

-

Vermeidung von Mahngebühren

Im Zuge der stattgefundenen Belegprüfung wurde festgestellt, dass verhältnismäßig viele erste und zweite Mahnungen über verspätete Zahlungen vorliegen und dementsprechend auch Mahngebühren gezahlt wurden. Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass dies künftig vermieden wird.

-

Überprüfung der Telefonkosten bzw. Telefonverträge

Die Verwaltung wird aufgefordert, die angefallenen Telefonkosten bzw. die dazugehörigen Verträge zu überprüfen und kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass besonders bei den Grundschulen wie auch bei der Realschule im Verhältnis zu den Gesamtkosten hohe Kosten anfallen.

7.

Prüfungsempfehlung:

Nach Abschluss der Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang und die Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO.

Es wird empfohlen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich zu genehmigen (§ 100 GemO).

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss:

Nach erfolgter Beratung wird der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit Anhang und Anlagen entsprechend der Verwaltungsvorlage vom Verbandsgemeinderat gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO festgestellt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Beigeordneten Andreas Vochtel und Detlef Jochem sowie der ehemalige Beigeordnete Stephan Müller haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 4: Entlastung gem. § 114 GemO zum Jahresabschluss 2022

Der Erste Beigeordnete Andreas Vochtel übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an das älteste Ratsmitglied, Herrn Richard Pestemer, der die Entlastung der Bürgermeisterin und der Beigeordneten gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO beantragt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, bezüglich des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf der Bürgermeisterin und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Beigeordneten Andreas Vochtel und Detlef Jochem sowie der ehemalige Beigeordnete Stephan Müller haben gem. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Zu TOP 5: Finanzen/ Satzungen – BZW Wasserversorgung – Entwicklung Eigenkapital

Werkleiter Peter Piegza erläutert, dass im Jahresabschluss 2023 des Betriebszweigs Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Thalfang am Erbeskopf ein Jahresverlust in Höhe von 300.157,82 EUR festgestellt wurde, wovon 251.847,45 EUR ausgabewirksam sind. Dieser Verlust ist auf eine Kombination aus gestiegenen Aufwendungen, rückläufigem Wasserverbrauch und einer seit mehreren Jahren nicht angepassten Entgeltstruktur zurückzuführen. Geplant war ein Verlust von ca. 173 TEUR. Die Differenz erklärt sich im Wesentlichen durch rückläufige Umsatzerlöse (-54 TEUR), einen deutlichen Anstieg der Betriebskosten (+132 TEUR), steigende Energiekosten (+22 TEUR) und ein negatives Finanzergebnis (-74 TEUR). Nur teilweise konnte dies durch ein neutrales Ergebnis (+106 TEUR) kompensiert werden. Das tatsächliche Entgeltaufkommen lag zudem deutlich unter dem kalkulierten Bedarf, da die laufenden Entgelte trotz gestiegener Kosten seit mehreren Jahren nicht angepasst wurden. Die Benutzungsgebühr lag kalkulatorisch bei 1,57 EUR/m³, erhoben wurden jedoch nur 1,05 EUR/m³.

Rücklagen im Bereich Wasserversorgung bestehen aktuell noch, könnten aber bei einem weiteren Verlust im Jahr 2024 nahezu vollständig aufgebraucht sein. Eine langfristige Stabilisierung erfordert eine realistische Entgeltkalkulation und den Wiederaufbau zweckgebundener Rücklagen. Die Werkleitung sieht es als ihre Verantwortung, frühzeitig auf strukturelle Risiken hinzuweisen und Empfehlungen zur Sicherstellung eines geordneten Haushaltsvollzugs auszusprechen.

Das wirtschaftliche Eigenkapital des Betriebszweigs Wasserversorgung lag gemäß Prüfbericht 2023 bei 2.806.000 EUR (Vorjahr: 3.167.000 EUR). Die zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von 802.662,19 EUR wurden durch den Verlustvortrag (-255.188,87 EUR) und den Jahresverlust 2023 (-300.157,82 EUR) weitgehend reduziert. Für den Jahresabschluss 2024 steht – vorbehaltlich endgültiger Zahlen – ein Restbetrag von rund 247.000 EUR zur Verfügung. Auf Basis der aktuellen Entwicklungen (z. B. mehrfach aufgetretene Rohrbrüche) ist im Wirtschaftsjahr 2024 mit einem weiteren Defizit von über 200.000 EUR zu rechnen. Ein Ausgleich über den Haushalt der Verbandsgemeinde ist dann gemäß § 11 Abs. 8 EigAnVO RLP rechtlich verpflichtend, haushälterisch jedoch herausfordernd.

Im Wirtschaftsplan 2025 wurde eine zweistufige Entgelterhöhung beschlossen (2025: 1,56 EUR/m³, 2026: 1,65 EUR/m³). Die Werkleitung begrüßt die getroffene Entscheidung zur Entgeltanpassung als wichtigen Schritt. Gleichzeitig wurde damit für das Jahr 2025 bewusst wieder eine Unterdeckung eingeplant, was unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen weiteren Finanzierungsbedarf zur Folge haben kann.

Um die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Eigenbetriebs zu sichern und strukturelle Defizite zu vermeiden, ist eine regelmäßige Überprüfung der Entgelte zwingend erforderlich. Die Werkleitung empfiehlt für das Jahr 2026 eine deutliche Anhebung der Entgelte über die bereits beschlossene Gebühr von 1,65 EUR/m³, die eine vollständige Kostendeckung sowie den Wiederaufbau von Rücklagen ermöglicht. Des Weiteren wird eine vorausschauende Gebührenkalkulation, die neben dem laufenden Aufwand auch zukünftige Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen berücksichtigt, empfohlen. Eine kontinuierliche Begleitung des Themas in den politischen Gremien in transparenter Abstimmung mit Werkleitung und Prüfungsgesellschaft ist ebenfalls notwendig.

Die Finanzierung des Betriebszweiges Wasserversorgung muss zukünftig über kostendeckende Entgelte sichergestellt werden, um die rechtlich gebotene Ausgleichspflicht durch den Gesamthaushalt der Verbandsgemeinde zu vermeiden und den Wiederaufbau der zweckgebundenen Rücklagen zu ermöglichen. Das Stammkapital von 1,5 Mio. EUR soll als stabilisierende Eigenkapitalbasis unangetastet bleiben.

In der folgenden Beratung wird deutlich, dass der Rat mehrheitlich die Aufhebung der im Wirtschaftsplan 2025 für das Jahr 2026 beschlossenen Entgelthöhe von 1,65 EUR/m³ im Betriebszweig Wasserversorgung für nicht sinnvoll erachtet. Zudem beantragt Ratsmitglied Richard Pestemer die Staffelung der Entgelte nach dem sogenannten „Witzenhausener-Modell“ zu prüfen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, die Werkleitung zu beauftragen, eine neue Entgeltkalkulation für den Wirtschaftsplan 2026 vorzulegen, die eine vollständige Kostendeckung und den Wiederaufbau der zweckgebundenen Rücklagen ermöglicht.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Werkleitung zu beauftragen, die Staffelung der Entgelte nach dem sogenannte „Witzenhausener-Modell“ zu prüfen und im Werkausschuss vorzustellen.

Der Beschluss erfolgt mit 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 3 Enthaltung.

Zu TOP 6: Vergabe – KA Gielert – Erweiterung – Vergabe Planungsleistung

Werkleiter Peter Piegza stellt den Sachverhalt wie folgt dar:

Am 28.05.2024 fand ein Abstimmungstermin zwischen der Werkleitung und dem zuständigen Ingenieurbüro statt, um eine kostengünstigere Lösung für die Ertüchtigung der Kläranlage Gielert zu erarbeiten. Laut dem Ingenieurbüro konnte diese jedoch aufgrund eines hohen Fremdwasseranteils in der Kläranlage nicht realisiert werden. In der Werkausschusssitzung am 17.09.2024 wurde die Begleichung der Schlussrechnungen mit dem vorherigen zuständigen Ingenieurbüro beschlossen. Ebenso wurde die erneute Ausschreibung der Planungsleistungen zum Neubau der Kläranlage Gielert beschlossen.

Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist erfolgt. Drei Firmen haben Angebote eingereicht. Wirtschaftlichster Bieter war das Ingenieurbüro Garth GbR mit einer geprüften Angebotssumme von 112.123,30 € brutto. Die Eignung des Bieters wird bestätigt und die geforderten Nachweise liegen vor. Der Preisspiegel ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Mit dem Wirtschaftsplan 2025 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung Investitionen KA Gielert - Erweiterung ein

  • Kostenansatz von 50.000,00 € brutto (WJ 2025) und
  • eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000,00 € brutto (WJ 2026) beschlossen
  • Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.

Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses, die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Thalfang, der Firma Ingenieurbüro Garth GbR, Bernkastel-Kues, den Zuschlag für die Planungsleistungen zur Ertüchtigung der Kläranlage Gielert auf Basis ihres Angebotes mit einer Angebotssumme von 112.123,30 € brutto zu erteilen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 7: Übernahme der Erbeskopf Realschule plus durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Zu diesem Tagesordnungspunkt informiert Fachbereichsleiter Jan Settemeyer über den aktuellen Sachstand bezüglich der Übernahme der Erbeskopf Realschule plus durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Er berichtet über konstruktive Gespräche mit dem Landkreis und eine sehr gut angenommene Informationsveranstaltung am 23.09.2025 für die Mitarbeiter der Schule. Eine entsprechende Übergabevereinbarung ist bereits ausgearbeitet und wird zurzeit noch notariell geprüft, sodass in der heutigen Sitzung noch keine Beschlussfassung möglich ist.

Zu TOP 8: Informationen

Der Vorsitzende informiert über folgende Themen:

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Regioklinik Rheinland-Pfalz

Eine "Regioklinik RLP" ist ein Konzept aus der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz, das darauf abzielt, die medizinische Grundversorgung in ländlichen Gebieten durch eine Kombination aus ambulanter und stationärer Versorgung zu stärken. Das erste Haus, das nach diesem Modell arbeitet ist das St. Josef Krankenhaus in Hermeskeil, das eine breite Palette an Angeboten wie Akut-Betten, psychiatrische Tageskliniken, MVZ-Sprechstunden und geriatrische Reha kombiniert.

-

DigitalPakt Schule

Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule sind zwischenzeitlich eingegangen.

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Sanierung Erholungs- und Gesundheitszentrum

Der förderunschädliche, vorgezogene Baubeginn für die Gewerke Heizung und Sanitär ist genehmigt, sodass entsprechende Ausschreibungen noch in diesem Jahr erfolgen können. Die Ausschreibung wird noch vom Fachbereich 2 durchgeführt, bevor dann der Fachbereich 4 die Sanierungsmaßnahme weiter betreuen wird.

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Windenergie

Die SGD-Nord hat mitgeteilt, dass ein Zielabweichungsverfahren bezüglich der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für das Teilgebiet „Windenergie I“, nicht erforderlich ist, sodass sich nunmehr zeitnah die Offenlegungsphase anschließen kann.

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Dachsanierung Grundschule Thalfang

Die Sanierungsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Arbeiten an der Lichtkuppel können witterungsbedingt jedoch erst im Frühjahr durchgeführt werden.

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LKW-Parkplatz Immert

Die geplante Maßnahme, mit bis zu 12 Stellplätzen in Ortsnähe an der B327, wird, insbesondere auch von den Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Immert, in Frage gestellt und ruft Proteste hervor.

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Sanierung Erbeskopf-Realschule plus

Bezüglich der Schäden am Außenputz der Schule wurde dem gerichtlich bestellten Gutachter eine Fristverlängerung bis zum 17.10.2025 gewährt. Die weitere Vorgehensweise, insbesondere auch im Hinblick auf die Übernahme der Schule durch den Kreis, bleibt abzuwarten.

Zu TOP 9: Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einstellung eines Büro- und Fachbereichsleiters für den Fachbereich 1 „Zentrale Dienste/ Finanzen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

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Der Verbandsgemeinderat stimmt der internen Versetzung zweier Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke zu.

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Der Verbandsgemeinderat beschließt, eine Grundstücksangelegenheit in den Bau- und Liegenschaftsausschuss zu verweisen.