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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 44/2022
Seite 3
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An alle Steuerzahler

Wir möchten hiermit alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am

15.11.2022

die vierte Abgabenrate für das Jahr 2022 (Grundsteuern, Hundesteuer u. a.) fällig wird.

Damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen, bitten wir Sie, die Überweisungen rechtzeitig vorzunehmen. Bitte geben Sie dabei unbedingt das vollständige Kassenzeichen an.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die

Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens

hinweisen.

Dabei werden von uns die Steuer- und Abgabenraten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto mittels Lastschrift abgebucht. Anhand Ihres Steuerbescheides können Sie jederzeit die Richtigkeit des eingezogenen Betrages kontrollieren.

Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für alle Steuern, Gebühren und Beiträge sinnvoll.

Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ersparen Sie sich die Überwachung der Zahlungstermine und damit unter Umständen im Falle einer verspäteten Überweisung die Festsetzung von Säumniszuschlägen und sonstigen Gebühren.

Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck im Original, ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verbandsgemeindekasse zurückzusenden. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich.

Der Vordruck steht auch im Internet unter

https://www.erbeskopf.de/aktuelles/downloads

als Download zur Verfügung.