Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende gem. § 34 (7) GemO die Tagesordnung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt „Informationen“ zu erweitern, sodass der nichtöffentliche Teil komplett entfallen kann.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Demnach wird folgende Tagesordnung beraten:
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich |
| 2. | Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) |
| 3. | Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) |
| 4. | Bestellung der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Amtszeit 2024 bis 2029 |
| 5. | Informationen |
I. Öffentlicher Teil:
Zu TOP 1: Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich
Die Vorsitzende erläutert die Historie der bereits erfolgten Verhandlungen bezüglich der Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus durch den Kreis Bernkastel-Wittlich und verweist explizit auf die sich durch die gescheiterte Kommunal- und Verwaltungsreform neu ergebenden Möglichkeiten. Nunmehr sind die Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft wieder aufzunehmen. Dazu liegen auch entsprechende Anträge der SPD-Fraktion und der Thalfanger Freien Liste vor.
Fraktionsübergreifend ist der Ausschuss sich einig, dass die Sanierung der Schule richtig und sinnvoll war, was insbesondere auch die Entwicklung der Schülerzahlen zeigt. Sowohl die zum Teil bereits getilgten Schulden für die Sanierung, als auch die sanierungsbedürftige Turnhalle müssen in die Verhandlungen mit einbezogen werden. Die Zusammenstellung der exakten Zahlen macht erst bei Vorliegen eines konkreten Angebotes des Kreises Sinn.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf die unverzügliche Aufnahme der Verhandlungen mit dem Kreis Bernkastel-Wittlich zur Übernahme der Trägerschaft für die Erbeskopf-Realschule plus zu beschließen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 2: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF)
Das Mannschaftstransportfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Heidenburg muss im September 2024 dem TÜV vorgestellt werden und wird die Prüfung, aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges, aller Voraussicht nach nicht bestehen.
Da eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wird das Fahrzeug außer Dienst gestellt werden.
Aus diesem Grunde wurde, im Sinne des Fahrzeugkonzeptes der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, die Beschaffung eines neuen Mannschaftstransportfahrzeuges mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € inkl. 13.000 € Förderung in den Haushaltplan 2023 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf aufgenommen.
Nach erfolgter Ausschreibung und entsprechender Überprüfung und Auswertung der vorliegenden Angebote hat sich in Abstimmung mit der Wehrleitung die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel, 55627 Merxheim als wirtschaftlichster Anbieter herausgestellt.
Die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel bietet die Lieferung des Fahrzeuges Ford Transit Kombi Trend 350 L2 zu einem Angebotspreis in Höhe von 60.698,21 € (brutto) an.
Zur Finanzierung der Maßnahme mit Kosten in Höhe von 60.698,21 € (brutto) muss der dafür vorgesehen Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € um 15.698,21 € überschritten werden. Durch die Verschiebung der Beschaffung des MTF Dhronecken in nachfolgende Haushaltsjahre kann der hierfür vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 45.000 € im Wege der echten Deckungsfähigkeit nach § 16 Abs. 3 GemHVO i.V.m. § 9 der Haushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf zur Finanzierung der Mehrkosten herangezogen werden. Die für beide Beschaffungen beantragte Investitionskreditgenehmigung wurde zunächst zurückgestellt. Diese wurde aber in Aussicht gestellt für den Fall, dass eine Unabweisbarkeit der Maßnahme im Sinne der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO dargelegt wird.
In der sich anschließenden Diskussion werden die Fragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich Haushaltsansätze und Fördermöglichkeiten beantwortet. Zudem erläutert Wehrleiter Ralf Mattes das Ausschreibungsverfahren und den Zustand des zu ersetzenden Mannschaftstransportfahrzeuges.
Unter Hinweis auf die aktuelle Beschlusslage schlägt Fraktionsvorsitzender Burkhard Graul (SPD) vor, das in Rede stehende Fahrzeug nunmehr zu beschaffen. Parallel dazu soll bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates geprüft werden, ob eventuell auch eine Fahrzeugbeschaffung auf dem Gebrauchtwagenmarkt wirtschaftlich und technisch sinnvoll wäre.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) und die Vergabe zur Lieferung des Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) an die Firma Fahrzeugbau Lersch-Kessel, 55627 Merxheim zu deren Angebotspreis in Höhe von 60.698,21 € (brutto).
Der Beschluss erfolgt mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Zu TOP 3: Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, ist ein Förderprogramm für Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Jede Kommunale Gebietskörperschaften erhält dazu - gemessen an der Einwohnerzahl - einen bestimmten Betrag. Diese können sie für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nutzen. Ein Eigenanteil der Kommunale Gebietskörperschaften ist nicht nötig. Dazu stehen über 60 Maßnahmen zur Auswahl.
Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro. Das Programm besteht aus zwei Teilen:
Die restlichen Mittel beinhalten Administrierungskosten sowie Beratungskosten.
Das Besondere am KIPKI-Förderprogramm ist seine Einfachheit: Ohne großen bürokratischen Aufwand können Kommunale Gebietskörperschaften aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was bei ihnen vor Ort sinnvoll und gut umzusetzen ist. Er beinhaltet Maßnahmen zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien. Auch die Umsetzung kommunaler Förderprogramme, etwa zu E-Lastenrädern sowie kleinere Maßnahmen, etwa zu Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, Schulen und Kitas werden damit möglich. Die Gemeinden können die KIPKI-Mittel zur Ko-Finanzierung bei Förderprogrammen anderer Fördermittelgeber nutzen, soweit deren Programme dies erlauben. Eine Weiterleitung der Mittel an Ortsgemeinden ist prinzipiell möglich.
Ergänzt wird das Investitionsprogramm vom Kommunalen Klimapakt (KKP), der eine maßgeschneiderte Beratung für teilnehmende Kommunale Gebietskörperschaften enthält.
Für jeden Bürger und jede Bürgerin erhalten die Kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz somit rund 44 Euro. Im kreisgebundenen Raum wird die Pauschale aufgeteilt. Landkreise erhalten ein Drittel, also rund 14,50 Euro pro Bürgerin oder Bürger, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden rund 29 Euro. Das bedeutet: Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf wird 211.713,91 Euro für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel erhalten.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Schwerpunkt auf dem Klimaschutz liegen. Mindestens 75 Prozent der ihr zufließenden Gelder muss die Kommune in Maßnahmen zum Klimaschutz investieren. Die Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung hingegen dürfen maximal 25 Prozent betragen.
Weitere ausführliche Informationen sowie der Maßnahmenkatalog sind auf der Homepage der Energieagentur RLP abrufbar.
Eine Richtlinie für die Beteiligung der Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeinden gibt es diesbezüglich nicht. Die Beteiligung der Ortsgemeinden soll im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in Eigenverantwortung erfolgen. Gemäß § 4 Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation sollen die Verbandsgemeinden eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Projekten der Ortsgemeinden sicherstellen. Empfohlen wird der Einsatz der KIPKI - Mittel in klimafreundliche Maßnahmen, die den THG-Ausstoß signifikant verringern, oder in Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen. Allerdings sollte eine solche Weiterleitung nicht quotiert erfolgen. Die Zerstückelung in kleine Investitionssummen erschwert es, nachhaltige Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung umzusetzen. Deshalb soll von einer Splittung der KIPKI-Mittel in eine Vielzahl von Maßnahmen, die nur eine geringe THG-Minderung haben, abgesehen werden. Gemäß § 6 Abs. (2) Satz 2 Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation ist bei einer Weiterleitung der Mittel an Dritte der Nachweis von der antragsberechtigten Stelle zu führen.
Vor dem Hintergrund des sehr engen Zeitrahmens (Antrag muss bis zum 31.01.2024 gestellt werden) und des relativ geringen Volumens befürworten die Ausschussmitglieder mehrheitlich die Mittel gebündelt in Maßnahmen der Verbandsgemeinde zu investieren. Auf diese Weise wird zudem ein „Verteilungsstreit“ vermieden und alle Ortsgemeinden profitieren gleichermaßen.
Sinnvolle Maßnahmen könnten unter anderem die energetische Sanierung des Erholungs- und Gesundheitszentrums sowie Photovoltaik/Solarthermie auf öffentlichen Gebäuden sein. Die Verwaltung lässt den Fraktionen die Liste der möglichen Maßnahmen zur weiteren Beratung zukommen.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 4: Bestellung der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson für die Amtszeit 2024 bis 2029
Das Gebiet der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf bildet gem. § 1 Abs. 1 der Schiedsmannsordnung (SchO) vom 12.04.1991 einen eigenen Schiedsamtsbezirk.
Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson (§ 5 SchO) sowie eine stellvertretende Schiedsperson (§ 7 SchO) zu bestellen. Die Ernennung der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson erfolgt durch die Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil.
Die Direktorin des Amtsgerichts Hermeskeil teilte in einem Schreiben vom 10.07.2023 mit, dass die fünfjährige Amtszeit des bisherigen
| a) | Schiedsmanns Reinold Anton, Bergstraße 23, 54424 Thalfang, und |
| b) | stellvertretenden Schiedsmannes Dietmar Blau, Rotbachweg 3, 54424 Burtscheid |
zum 09.01.24 ablaufen wird.
Auf Nachfrage der Verwaltung sind beide bereit, dieses Ehrenamt für eine weitere 5-jährige Amtszeit auszuüben.
Bürgermeisterin Vera Höfner dankt Herrn Anton und Herrn Blau für ihre jahrelange, ehrenamtlich Tätigkeit und die Bereitschaft für eine weiter Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
Beschluss:
Die beide Amtsinhaber Reinhold Anton (Schiedsmann) und Dietmar Blau (stellvertretender Schiedsmann) sollen dem Verbandsgemeinderat in der nächsten Sitzung für eine weiter Amtszeit als Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson vorgeschlagen werden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Informationen
Bürgermeisterin Vera Höfner informiert den Ausschuss über die Neustrukturierung des Wanderbüros „Saar-Hunsrück“ mit dem Ziel die Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück in einer zukunftsfähigen Struktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Rahmen dessen wurde von der Vollversammlung aller Kommunen die Gründung des Vereins „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ beschlossen, die am 08.11.2023 erfolgen soll.
Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf sollte die erfolgreiche wandertouristische Zusammenarbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück fortsetzen und dem Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ beitreten. Die jährlichen Mitgliedskosten belaufen sich auf 9.000 € (vorher 9.700 €).