Bürgermeisterin Vera Höfner eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwände erhoben.
| Demnach wird folgende Tagesordnung beraten: | |
| TOP 1 | Informationen |
| TOP 2 | Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2022 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung |
| TOP 3 | Vergabe Trübungsmessgeräte Aufbereitungsanlagen Wasserversorgung |
| TOP 4 | Neubau KA Gielert - weitere Vorgehensweise Planungsleistungen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| TOP 1 | Personalangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| TOP 5 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Informationen
Werkleiter Piegza informiert den Werkausschuss über die Themen Organisationsuntersuchung, Wasserentnahmeentgelt, Betriebsfahrzeuge, Cyber-Security, Prozessleitsystem und Aktivierung Brunnen Hochwald Foods GmbH.
Zu TOP 2: Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2022 gem. § 3 Abs. 4 Landesverordnung zu § 89 Abs. 1 GemO für die Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung
Nach § 3 LVO sind die Ergebnisse der Prüfung in einer Schlussbesprechung zu erörtern, zu der neben den Mitgliedern des Werkausschusses auch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt einzuladen sind. Der Sitzungsvorlage sind die Vorabberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 beigefügt.
Den Prüfungsberichten ist zu entnehmen, dass die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung für das Jahr 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Die Vorstellung der Jahresergebnisse aller Betriebszweige erfolgt durch die THS-Wirtschaftsprüfung GmbH Frau Fabienne Miesel.
Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat, folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
Die Jahresabschlüsse der Betriebszweige Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Wärmeversorgung werden gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EigAnVO wie folgt festgestellt:
Betriebszweig Wasserversorgung
Jahresabschluss zum 31.12.2022
| 1. | Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 7.744.233,93 € ab. |
| 2. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 weist einen Jahresverlust in Höhe 232.863,31 € aus. |
| 3. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt. |
| 4. | Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Betriebszweig Abwasserreinigung
Jahresabschluss zum 31.12.2022
| 5. | Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 16.883.507,62 € ab. |
| 6. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 weist einen Jahresgewinn in Höhe von 158.412,27 € aus. |
| 7. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form fest-gestellt und genehmigt. |
| 8. | Der Jahresgewinn 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Betriebszweig Wärmeversorgung
Jahresabschluss zum 31.12.2022
| 9. | Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 928.591,84 € ab. |
| 10. | Die Jahreserfolgsrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 weist einen Jahresverlust in Höhe von 23.676,06 € aus. |
| 11. | Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form festgestellt und genehmigt. |
| 12. | Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Zu TOP 3: Vergabe Trübungsmessgeräte Aufbereitungsanlagen Wasserversorgung
Mit der Einführung der neuen Trinkwasserverordnung ist es erforderlich, bei der Anwendung eines Filtrationsverfahrens in der Aufbereitung von Trinkwasser den Betriebsparameter Trübung zu überwachen.
Angefragt wurden drei verschiedene Hersteller.
| • | HACH LANGE GmbH, 40525 Düsseldorf — 48.840,00 Euro netto, |
| • | Sigrist-Photometer GmbH, 97230 Estenfeld — 1 Angebot erhalten |
| • | ProMinent GmbH, 69123 Heidelberg — kein Angebot erhalten |
| Mit dem Wirtschaftsplan 2024 wurde im Betriebszweig Wasserversorgung ein | |
| • | Kostenansatz von 100.000 € netto (WJ 2024) beschlossen. |
| • | eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000 € netto (WJ 2025) beschlossen. |
Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen.
Die Finanzierung für die geplante Investitionsmaßnahme kann somit aktuell sichergestellt werden.
Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Werkausschuss betraut die Werkleitung mit der Vergabe für folgende Leistung:
| 1. | Beschaffung und Installation der Prozess-Trübungsmessgeräte HACH LANGE GmbH, 40525 Düsseldorf, zu einem Gesamtbetrag von 48.840,00 Euro netto. |
| 2. | Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kreditfinanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Neubau KA Gielert - weitere Vorgehensweise Planungsleistungen
In einem gemeinsamen Abstimmungstermin zwischen der Werkleitung und dem Ingenieurbüro Paulus und Partner, sollte eine kostengünstigere Lösung erarbeitet werden. Diese konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Einleitung eines hohen Fremdwasseranteils in die Kläranlage, die Planung einer kostengünstigeren Alternative nicht möglich mache.
Die Werkleitung beabsichtigt, die neue Ausschreibung der Ingenieurleistungen an ein anderes Ingenieurbüro zu vergeben. Nach Rücksprache mit Paulus und Partner können die noch ausstehenden Abschlagsrechnungen für die Titel Ingenieurbauwerke und technische Ausrüstung als Schlussrechnungen angesehen werden. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros hat schriftlich versichert, dass mit Zahlung der Abschlussrechnung weitere Ansprüche aus dem bestehenden Ingenieurvertrag (Vollvertrag über alle Leistungsphasen 1-9) entfallen.
Mit dem Wirtschaftsplan 2024 wurde im Betriebszweig Abwasserreinigung ein
| • | Kostenansatz von 150.000 € brutto (WJ 2024) und |
| • | eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 € brutto (WJ 2025) beschlossen. |
| • | Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kredit-finanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. |
Die Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahme kann sichergestellt werden.
Nach eingehender Beratung beschließt der Werkausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, folgende Beschlussfassung:
| 1. | Die Verbandsgemeindewerke werden beauftragt, mit der Begleichung der noch ausstehenden Schlussrechnungen für Ingenieurbauwerke (2.349,24 € brutto) und Technische Ausrüstung (43.277,27 € brutto). Mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche aus dem bestehenden Ingenieurvertrag abgegolten. |
| 2. | Die Werkleitung wird beauftragt, die Planungsleistungen zum Neubau der Kläranlage Gielert über die VBS Vergabeberatungsstelle GmbH aus 56410 Montabaur erneut auszuschreiben. |
| 3. | Die Inanspruchnahme der Investitionskreditermächtigungen und kredit-finanzierten Verpflichtungsermächtigungen dient nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, welche nachweislich rentierlich sind, die dauern-de Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllen. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Werkausschusses des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf hat im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst.
Zu TOP 1 Personalangelegenheiten:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einstellung eines weiteren Wassermeisters zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.