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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 45/2023
Unsere Dörfer
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Gräfendhron Bebauungsplan „Aufm Ebent“

(Übersichtsplan)

Auswertung der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB) sowie Beschlussfassung über die erneute Offenlage und Behördenbeteiligung ($ 4a Abs. 3 iVm. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Gräfendhron hat am 17. Juli 2023 in öffentlicher Sitzung, über die eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Behörden- und Bürgerbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung entschieden und dem geänderten Planentwurf zugestimmt.

Aufgrund der Erstellung eines Geruchsgutachtens und der Einarbeitung der Ergebnisse in die Planunterlagen ist eine erneute Offenlage und Behördenbeteiligung erforderlich. Da die Grundzüge der Planung von der Änderung nicht berührt werden, wir die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zudem wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.

Die Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 iVm. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 17. November bis 01. Dezember 2023

im Rathaus der Verbandsgemeinde Thalfang (Betriebsgebäude, Raiffeisenstraße 4, 54424 Thalfang, Zimmer 1) zu den üblichen Öffnungszeiten. Dienststunden sind: Montag und Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr.

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan zudem auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thalfang (www.erbeskopf.de unter Aktuelles, Downloads, Externes Downloadverzeichnis) abrufbar.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Aufm Ebent“ mit örtlichen Bauvorschriften umfasst:

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Zeichnerischer Teil

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Textfestsetzungen

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Begründung Teil 1 "Städtebau"

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Begründung Teil 2 "Umweltbericht"

Zu der Planung wurden folgende weitere Planungsbeiträge / Gutachten erstellt:

Oberflächenentwässerungskonzept

Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs Fuchs, Morbach vom 18.11.2022

Geotechnischer Bericht Nr. 1

Geopartner GmbH, Trier vom 30.06.2016

Geotechnischer Bericht Nr. 2

Geopartner GmbH, Trier vom 12.10.2022

Immissionsschutzgutachten

Michael Herdt (öbV Sachverständiger), Büdingen vom 29.06.2023

Im Rahmen des Planverfahrens wurde eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 iVm. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

  • Umweltbericht (högner landschaftsarchitektur, Minheim; Juli 2023), als Teil II der Begründung zum Bebauungsplan, mit Informationen zu folgenden Themen:

Besondere Umweltrisiken / Störfälle

keine besonderen Umweltrisiken oder Störfälle zu erwarten.

Umweltrelevante internationale und nationale Schutzgebiete und –objekte

keine Betroffenheit der Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes

keine Betroffenheit (Natura 2000-Gebiete, Wasserschutz, sonstige Schutzgebiete / -objekte)

sehr hohe Beeinträchtigung gesetzlich nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG geschützter Lebensräume durch Inanspruchnahme

Schutzgüter: Mensch/Gesundheit, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft/Erholung/Fremdenverkehr, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Bei den Schutzgütern Boden, Wasser und biotisches Standortpotential ist die Versiegelung bzw. Abgrabung generell als hoher Eingriff zu werten.

In Bezug auf Geruchsbelastungen durch angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb sind keine immissionsrechtlich relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten

Die Wertigkeit / Empfindlichkeit der weiteren Schutzgüter bzw. ihrer Wechselwirkungen sind gering bis mittel.

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen und zum Monitoring

Bei Umsetzung der Nutzungen im Allgemeinen Wohngebiet können die zu erwartenden Auswirkungen auf Menschen, Naturhaushalt und Landschaft durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen auf ein umweltverträgliches Maß reduziert bzw. durch geeignete Maßnahmen vor Ort und an anderer Stelle in räumlicher Nähe kompensiert werden.

  • Oberflächenentwässerungskonzept (Jakobs Fuchs, Morbach v. 18.11.2022)

Das Oberflächenwasser kann als Ausnahme in den Mischwasserkanal abgeleitet werden.

Das Außengebietswasser und das bei Starkregen anfallende Oberflächenwasser der nördlichen Baugrundstücke ist abzufangen, abzuleiten und unbeschadet Dritter breitflächig zu versickern.

Geotechnische Untersuchung des Baugrundes (Geopartner GmbH, Trier vom 30.06.2016 und 12.10.2022)

Die grundsätzliche Bebaubarkeit des Plangebietes wird bestätigt, es wird nur eine geringe Rutschgefährdung gesehen. Es Empfehlungen für die Gebäudegründung vorgeschlagen, da nicht überall ein Abrutschen oberflächennaher Schichten ausgeschlossen werden konnte und es wird geraten, den Abstand von mind. 10 m zwischen Gebäuden und der bestehenden Hangkante im Norden einzuhalten.

Immissionsgutachten (Michael Herdt, Büdingen vom 29.06.2023)

In einem weiten Bereich des Plangebiets werden Geruchsimmissionen in weniger als 10% der Jahresstunden erwartet. Damit wäre für die festgelegten Baugrenzen ein allgemeines Wohngebiet (WA) zulässig. Entlang der kompletten nordwestlichen Grenze des Plangebiets werden Immissionen in 11-12% der Jahresstunden, ganz im Nordwesten bis 14% erwartet. Hier sind nur Nutzungen zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen, wie z.B. Grünflächen, Spielplätze, Garagen usw. zulässig.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zum B-Plan "Beim Weidenhaag" liegen vor und werden – zusammen mit der getroffenen Abwägung des Gemeinderates - mit ausgelegt:

1. Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 11.01.2023

Die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit des WA-Gebietes mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ist durch ein Geruchsgutachten zu überprüfen.

Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG wurde aktualisiert.

Brandschutz und Löschwasserversorgung ist grundsätzlich gewährleistet.

2. Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit Hinweisen zu Vorkommen von Bergbau / Altbergbau, auf Regelwerke bei Eingriffen in den Boden / Baugrund und zu Radonmessungen vom 11.01.2023

Die Tatsache, dass bereits im Vorfeld ein Baugrundgutachter eingeschaltet wurde, wird begrüßt

Aus rohstoffgeologischer Sicht bestehen keine Bedenken

3. Schreiben der Landwirtschaftskammer Trier vom 05.01.2023

Der unterliegende landwirtschaftliche Betrieb ist hinreichend gegen Starkregenereignisse durch ablaufendes Oberflächenwasser aus dem Plangebiet zu schützen.

Die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit des WA-Gebietes mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ist durch ein Geruchsgutachten zu überprüfen

4. Schreiben der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht vom 20.12.2022

Die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit des WA-Gebietes mit dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb ist durch ein Geruchsgutachten zu überprüfen. Die zu erwartenden Lärmimmissionen werden nicht als kritisch betrachtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück Gemarkung Gräfendhron, Flur 4, Flurstück 77 tlw. externe Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Lage ist aus dem besonders abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden, die sich ausschließlich auf die Ergänzungen / Änderungen der Planungen beziehen. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gräfendhron, den 10.11.2023
Hans Günther Steinmetz
Ortsbürgermeister