Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers/der Verbandsvorsteherin |
| 2. | Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Verbandsvorstehers/der stellvertretenden Verbandsvorsteherin |
| 3. | Wahl der Rechnungsprüfer |
| 4. | Entfernung von Totholz aus dem Kitawald |
| 5. | Sanierung der Außenfassade |
| 6. | Schaffung von Lagerraum auf dem Außengelände |
| 7. | Informationen |
| II. nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Personalangelegenheiten |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 8. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des Verbandsvorstehers/der Verbandsvorsteherin
Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.
§ 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des Verbandsvorstehers anzuwenden, da gemäß § 8 Abs. 2 ZwVG i.V. mit § 6 Abs. 2 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz (ZwVG) eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht.
Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO analog.
Als Verbandsvorsteherin wird aus den Reihen der Verbandsversammlung Vera Höfner vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
In der anschließenden, gem. den spezialgesetzlichen Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, durchgeführten öffentlichen Abstimmung wird Bürgermeisterin Vera Höfner einstimmig zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ gewählt.
Im Vorfeld der Sitzung signalisierte Bürgermeisterin Vera Höfner, dass auch weiterhin für das Amt der Verbandsvorsteherin zur Verfügung stehen würde.
Die nach ihrer heutigen Wiederwahl erforderliche Ernennung soll in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung durchgeführt werden.
Zu TOP 2: Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung des stellvertretenden
Verbandsvorstehers/der stellvertretenden Verbandsvorsteherin
Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der stellvertretende Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.
§ 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers anzuwenden, da gemäß § 8 Abs. 2 ZwVG i.V. mit § 6 Abs. 2 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz (ZwVG) eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht.
Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO analog.
Als stellvertretender Verbandsvorsteher wird aus den Reihen der Verbandsversammlung Michael Reusch vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
In der anschließenden, gem. den spezialgesetzlichen Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, durchgeführten öffentlichen Abstimmung wird Michael Reusch einstimmig zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Kindertagesstätte Berglicht“ gewählt.
Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Der Vertreter des Verbandsmitgliedes der Ortsgemeinde Büdlich, Herr Albert Hoff, gratuliert herzlich zur Wiederwahl und ernennt Ortsbürgermeister Michael Reusch unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Verbandsvorsteher des Zweckverbandes “Kindertagesstäte Berglicht“. Gleichzeitig händigte er ihm die Ernennungsurkunde aus.
Aufgrund der erfolgten Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.
Zu TOP 3: Wahl der Rechnungsprüfer
Entsprechend der bisherigen Praxis und in Vollzug des § 110 Abs. 1 GemO sind für die Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane 3 Rechnungsprüfer zu wählen. Für das Wahlverfahren gilt § 40 GemO analog.
Folgender gemeinsamer Wahlvorschlag wird gemacht:
Harald Prümm, Schönberg
Albert Hoff, Büdlich
Franz Lehnert, Breit
Die Versammlung wählt in offener Abstimmung einstimmig Harald Prümm, Albert Hoff und Franz Lehnert als Rechnungsprüfer.
Zu TOP 4: Entfernung von Totholz aus dem Kitawald
Der naturnahe Waldplatz der Kita Berglicht kann zurzeit aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden.
Damit die naturnahe und pädagogisch wertvolle Arbeit mit den Kindern im Wald wieder aufgenommen werden kann, wird vom Zweckverband „Kindertagesstätte Berglicht“ beschlossen, die Firma Seil und Beil aus Konz, entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von 4.284,00 € (brutto) vom 24.07.2024 zu beauftragen, das Totholzes auf dem Waldplatz zu entfernen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Sanierung der Außenfassade
Die Außenfassade des KITA- Gebäudes zeigt auf der Frontseite bereits deutliche Feuchtigkeitsmängel.
Vor allem im Bereich der Fensterbänke sind deutliche Schäden zu erkennen.
Zur Abwendung größerer Folgeschäden ist aus fachlicher Sicht eine zeitnahe Instandsetzung der vorhandenen Mängel notwendig.
Ein vorliegendes detailliertes Angebot liegt der Versammlung bereits vor. Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten ist eine Umsetzung der Maßnahme im laufenden Haushalt nicht möglich.
Die Finanzierung der Sanierung der Außenfassade der Kindertagesstätte soll über den Haushaltsplan 2025/2026 sichergestellt werden.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Zu TOP 6: Schaffung von Lagerraum auf dem Außengelände
Die beiden Holzverschläge, die zur Unterbringung von Kinderspielgeräten und Material des Hausmeisters dienen, sind in Ihrer Funktion bereits seit längerem nicht mehr zufriedenstellend. Inzwischen haben sich dort Tiere eingenistet und Feuchtigkeit breitet sich immer weiter aus.
Der stellvertretende Verbandsvorsteher Reusch wird damit beauftragt, durch das Planungsbüro Stadtland Architekten in Wittlich, die in der Sitzung gemachten Vorschläge auf ihre Machbarkeit und die zu erwartenden Kosten untersuchen zu lassen.
Eine Veranschlagung der Kosten in den nächsten Haushalt wird vorgesehen.
Damit soll eine langfristig, zufriedenstellende und wirtschaftliche Lösung für die sichere Unterbringung der Kinderspielgeräte und notwendige Lagermöglichkeiten für das Arbeitsmaterial des Hausmeisters realisiert werden.
Der Beschluß erfolgt einstimmig.
Zu TOP 7: Informationen
| - | Effektivität der PV-Anlage seit Inbetriebnahme |
| - | Anbringung einer öffentlichen Anzeige der Energiebilanz der PV-Anlage im überdachten Eingangsbereich Möglichkeiten von Förderungen, Prämien zur Unterstützung für die Anschaffung der digitalen Anzeige |
| - | Von einem Wartungsvertrag für PV-Anlage wird aufgrund der hohen jährlichen Kosten aktuell abgesehen |
| - | KIFARM-Kraft kommt im Oktober in die Kita Berglicht |
| - | Aufnahme von Kindern außerhalb des Einzugsgebietes bis April 2025 |
| - | 18.10. Teamtag |
| - | 19.10. Mängelbeseitigung auf dem Spielplatz durch Herrn Arend, weitere Helfer zur Unterstützung werden noch gesucht |
| - | 28.10. Elternausschusswahl |
| - | 02.12. Auf der Suche nach dem Nikolaus - Wanderung zur Grillhütte |
Zu TOP 8: Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung
Ortsbürgermeister Michael Reusch informiert über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse: